Wenn ich als ein alles Hinterfragender auch die von Amtswegen aufgestellten Schilder in ihrer Richtigkeit anzweifele, könnte neben den bereits hier gegebenen Erklärungen auch ein Fehler in der Beschilderung vorliegen.
So wie schon richtig interpretiert wurde, könnte bis zum ersten Schild rechtsseitig in der angegebenen Zeit mit Parkschein geparkt werden. So wie der Pfeil auf dem absoluten Halteverbotsschild besagt, würde außerhalb dieser Zeit bis zu diesem Schild das absolute Halteverbot gelten.
Ab dem zweiten Schild im Hintergrund gilt in der angegebenen Zeit die Genehmigung zum Parken, wenn ein Parkschein gelöst wurde. Außerhalb dieser Zeit wäre freies Parken gestattet.
Zwischen dem ersten Schild und dem zweiten Schild dürfte zu jeder Zeit frei geparkt werden.
Da ich aber inzwischen den Bescheiden keiner Behörde mehr trauen kann, wegen zu negativer Erfahrungen, will ich ein Gedankenspiel wagen:
Wie wäre es, wenn der Pfeil auf das absolute Halteverbotsschild einfach falsch zeigt?
Irgendjemand könnte sich das falsche Schild gegriffen haben?
Dann könnte gemeint sein, dass bis zum ersten Schlld und ab dem zweiten Schild in der angegebenen Zeit das Parken am Straßenrand gebührenpflichtig ist und zwischen den beiden Schildern absolutes Parkverbot zu jeder Zeit herrscht?
Wenn irgendwie möglich, versuche ich von solchen Orten mit hoher Abzockewahrscheinlichkeit weit zu entfernen - falls es möglich ist.