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Überregional: Schilderwald -Strassenverkehrsordnung

*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Schilderwald -Strassenverkehrsordnung
Kann mir bitte einer diese Verkehrsschild Kombination erklären:
******man Frau
497 Beiträge
*rotfl* Also, wenn das jemand kann, dann möchte ich`s bitte auch erklärt bekommen *wua*
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
Das müsste sein:
Absolutes Halteverbot außer Mo-Fr 9-17 Uhr, dann Parken mit Parkschein erlaubt
*******nrw Mann
5 Beiträge
Sehe das auch so wie Chris_und_KiKi 👍
****4me Frau
5.888 Beiträge
Lass mich raten. Hohenzollernring zwischen Gladbacher und Bismarckstraße.

Da sehe ich ich ständig ratlose Gesichter.

Da sieht man übrigens schon das Ende des Halteverbots.

Und *ja*, es ist wie @*********_Kiki sagen.
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Ja, eindeutig so gewollt, aber missverständlich gemacht
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Themenersteller 
Da parken alle ohne Parkschein ab 17:00 Uhr. Es gibt auch kein Anfang vom Halteverbot.
****_71 Frau
1.628 Beiträge
Denkt euch doch mal das Halteverbot Schild weg... Was bedeutet es dann?

Dann kann man da immer parken, braucht jedoch von Mo-Fr 9-17 Uhr nen Parkschein.

Vermutlich können nur Korinthen Kacker *klugscheisser* wie ich so was richtig deuten *rotfl* *schaem*
*********_Kiki Paar
3.113 Beiträge
Im Grunde muss man das so sehen, dass sich von unten nach oben jedes Schild auf das darüber bezieht und es ergänzt bzw. einschränkt.
****on Mann
16.237 Beiträge
Sie wollen wohl deutlich machen, dass für alle, die die Voraussetzungen (Parkschein, richtiger Time-Slot) nicht erfüllen, ein absolutes Halteverbot besteht, also nicht nur ein Parkverbot. Die Knöllchen sind hier teurer.
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Zitat von *******er_a:
Kann mir bitte einer diese Verkehrsschild-Kombination erklären:

• Absolute Parkverbotszone endet hier (Pfeil unten, von der Fahrbahn weg zeigend).

Und da die Parkschilder rechts der Fahrbahn stehen:
• Parkzone mit Parkschein Mo-Fr 9-17 Uhr endet hier ebenfalls (Pfeil nach rechts)
• Parkzone mit Parkschein Mo-Fr 9-17 Uhr beginnt etwas weiter oben im Bild nahe der Litfaßsäule (Pfeil nach links)

Sieht nach einer ertragreichen Ecke fürs Ordnungsamt aus *g*
*********Earth Mann
301 Beiträge
Zitat von *******er_a:
Überregional: Schilderwald -Strassenverkehrsordnung
Kann mir bitte einer diese Verkehrsschild Kombination erklären:

Bei der Zufahrt zum Parkplatz besteht im angegeben Zeitraum absolutes Haltverbot.
********H_ZH Frau
1.560 Beiträge
Es könnte auch heissen, dass irgendwo dort hinten ein P ist, aber bis dorthin Halteverbot


Das geilste was ich mal gesehen haben war ein Schild "Einbahnstrasse" - also reinfahren erlaubt und darunter, baustellenbedingt, ein Schild "Sackgasse"
******uja Mann
1.248 Beiträge
Wenn ich als ein alles Hinterfragender auch die von Amtswegen aufgestellten Schilder in ihrer Richtigkeit anzweifele, könnte neben den bereits hier gegebenen Erklärungen auch ein Fehler in der Beschilderung vorliegen.

So wie schon richtig interpretiert wurde, könnte bis zum ersten Schild rechtsseitig in der angegebenen Zeit mit Parkschein geparkt werden. So wie der Pfeil auf dem absoluten Halteverbotsschild besagt, würde außerhalb dieser Zeit bis zu diesem Schild das absolute Halteverbot gelten.
Ab dem zweiten Schild im Hintergrund gilt in der angegebenen Zeit die Genehmigung zum Parken, wenn ein Parkschein gelöst wurde. Außerhalb dieser Zeit wäre freies Parken gestattet.
Zwischen dem ersten Schild und dem zweiten Schild dürfte zu jeder Zeit frei geparkt werden.


Da ich aber inzwischen den Bescheiden keiner Behörde mehr trauen kann, wegen zu negativer Erfahrungen, will ich ein Gedankenspiel wagen:

Wie wäre es, wenn der Pfeil auf das absolute Halteverbotsschild einfach falsch zeigt?

Irgendjemand könnte sich das falsche Schild gegriffen haben?
Dann könnte gemeint sein, dass bis zum ersten Schlld und ab dem zweiten Schild in der angegebenen Zeit das Parken am Straßenrand gebührenpflichtig ist und zwischen den beiden Schildern absolutes Parkverbot zu jeder Zeit herrscht?

Wenn irgendwie möglich, versuche ich von solchen Orten mit hoher Abzockewahrscheinlichkeit weit zu entfernen - falls es möglich ist.
***ie Frau
5.652 Beiträge
Bitte, warum steht das Halteverbot-Ende-Schild überhaupt dort ? *nixweiss*
Den Sinn hätt ich gern verstanden. *schaem*

Zitat von ********_Tom:
Denkt euch doch mal das Halteverbot Schild weg... Was bedeutet es dann?

Denn, so würde ich die Schilder tatsächlich in der erste Sekunde lesen. 🥴

Zitat von ******uja:
Dann könnte gemeint sein, dass bis zum ersten Schlld und ab dem zweiten Schild in der angegebenen Zeit das Parken am Straßenrand gebührenpflichtig ist und zwischen den beiden Schildern absolutes Parkverbot zu jeder Zeit herrscht?

***py Mann
18.888 Beiträge
Meine Vermutung zu den Schildern ist,...
der städtische Bauhof erhielt eine Auftrag, die Parkplatzschilder mit den Zeiten aufzuhängen, nach dem diese Regelung in der Straße neu festgelegt wurde.

Aber der Bauhof erhielt nicht auch gleichzeitig den Auftrag das Halteverbotsschild abzuhängen, dann kommt halt so etwas heraus... *haumichwech*
****_5 Mann
185 Beiträge
Die Schilder sind von unten nach oben zu Lesen !

MO-FR von 9-17, mit Parkschein parken rechts ,ansonsten ab hier absolutes Halteverbot beginnend rechts. so würde ich es lesen

So schon einen Streit mit der Parküberwachung von Tölz geführt, die mich bis 1Tag vor der Verhandlung angerufen hat und mir die Gelegenheit gegeben hätte noch zu zahlen und noch höhere Gebühren zu vermeiden.(inzwischen deutlich über 100€) Am selben Tag kam mit der Post die Einstellung des Verfahrens und ein Anruf von der Gerichtsangestellten. Am Verhandlungstag hat mich dann die Richterin noch angerufen, die mir meine Begründung bestätigte. Die Angelegenheit dauerte von Mitte Sommer bis zum absegeln im Herbst.
********lang Mann
712 Beiträge
Ehhm.... gibts das denn: Absolutes Halteverbot?

Halteverbot ist Halteverbot !
******man Frau
497 Beiträge
Also ICH kenne auch das eingeschränkte Halteverbot !
Eingeschränktes und absolutes Halteverbot
Im eingeschränkten Halteverbot ist das Halten bis zu einem gewissen Umfang erlaubt: nicht länger als drei Minuten, und das Fahrzeug darf in diesem Zeitraum nicht verlassen werden. Beim absoluten Halteverbot ist das Halten generell verboten.
******rio Mann
863 Beiträge
Hier ist keine Aussage zu treffen möglich da das wichtigste fehlt - die Anfangsschilder. Ohne die sind die Endschilder ohne Bedeutung
*******iner Mann
9.685 Beiträge
Wie @********lang richtig schreibt, ist es ein Halteverbot.
Der Zusatz "absolutes" ist eher "Vokksmund" *zwinker*

Und *ja*, es ist wie @*********_Kiki schrieben.

Der Sinn ist oft nicht direkt nachvollziehbar und vielleicht fehlt auch ein Schild ( Beginn Halteverbot).

Auf dem Hohenzollernring in Köln gibt es 3 verschiedene Regeln je nach Uhrzeit...
Dort ist die Fahrbahn an Sich 2 spurig.
Morgens und abends ist , wegen des Berufsverkehrs Halteverbot,
tagsüber ist es eingeschränkt und nachts ist parken erlaubt.
Auch mit dem Hintergedanken, das dann dort keine Rennen mehr gefahren werden *zwinker*
*********allow Frau
1.903 Beiträge
Der Zusatz ist kein Volksmund.
Der Unterschied zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot ist auf den Schildern auch zu sehen.
Links: absolutes Halteverbot
Rechts: eingeschränktes Halteverbot
*******iner Mann
9.685 Beiträge
Stimmt, ich muß mich da korrigieren.
Tatsächlich heißt das VZ 283, gem Anlage 2 (zu Paragraph 41 Absatz 1) der StVO
" absolutes Haltverbot "
*hutab*

Es gab wohl mal, im Wirwarr verschiedener Verkehrsminister, die Diskussion es könne kein absolutes Verbot geben....
****_5 Mann
185 Beiträge
Bei dem linken Schild darf man gar nie nicht halten, beim rechten kann man sich überlegen ob man sich traut. *dafuer*
***py Mann
18.888 Beiträge
In Hamburg gibt es eine Straße als "Einbahnstraße mit wechselnder Richtung", was bedeutet, dass man sehr darauf achten muss, wenn man in der Straße geparkt hat und nach einiger Zeit wieder wegfahren möchte. Denn der Straßenzug Sierichstraße/Herbert-Weichmann-Straße ist als Einbahnstraße in Richtung stadteinwärts von morgens 4:00 Uhr bis mittags 12:00 Uhr ausgewiesen. Von mittags 12:00 Uhr bis morgens 4:00 Uhr gilt die Regelung, nur stadtauswärts zu befahren.
Aber Gott sei Dank gibt es inzwischen an den Zufahrtskreuzungen zu der Straße eine elektronisch gesteuerte Wechselbeschilderung.

Früher war da die Beschilderung für nicht Ortskundige doch sehr verwirrend. Denn da war zunächst das Einfahrverbot (rundes rotes Schild mit weißem Balken) darunter dann die Zeitangaben und direkt darunter das Schild Einbahnstraße-Einfahrt (rechteckiges blaues Schild mit dem Schriftzug "Einbahnstraße" in die selbe Richtung) und noch die Zeitangaben (wann man einfahren darf).

Da braucht es an der Kreuzung a bissel Zeit für nicht Ortskundige die "ganze Geschichte" zu verarbeiten... *fahr*
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