Überregional 65933 FfM, Nacharbeiten nach einem Wasserschade
Mein Keller wurde inzwischen trockengelegt, vorher wurden auch Teile des Wandputzes abgeschlagen. Nur weiss ich nicht ob diese Reparatur meine Vermieterin oder ich übernehmen muß, Sie jedenfalls rippt sich überhaupt nicht. Ich könnte es zwar sogar selber verputzen und streichen, aber wenn ich es rechtlich nicht muss, würde ich es auch nicht tun. Daher würde ich mich freuen wenn mir jemand Informationstechnisch weiterhelfen kann. - Überregional 65933 FfM, Nacharbeiten nach einem Wasserschade
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