Anmerkung zum Beitrag von Seanthiar:
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Richtig, ein Pfarrer, darf auch beglaubigen und andere öffentliche Institutionen. Siehe unten.
Es ist selbstredend, dass eine solche Beglaubigung nur in deutschsprachigen Ländern beachtet (werden) kann. In nicht deutschsprachigen Ländern ist ( entsprechend den rechtlichen Vorschriften) Beglaubigungen und eventuell andere Erfordernisse beizubringen.
Ob die Notfallpersonen einer Beglaubigung eines Dorfpfarrers Glauben in der Praxis schenken, bezweifle ich. Deshalb habe ich auf den Notar mit Brief und Siegel Vorrang gegeben.
Da verzichte ich bei 20€ Beglaubigungsgebühr gerne zugunsten des Dorfpfarrers.
Ich will das Thema nicht ausweiten. Es ging mir darum einen Weg bzw. Anregung aufzuzeigen, den Jede/r für sich selbst herausfinden darf.
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• Zu den Stellen, die Kopien von Zeugnissen beglaubigen dürfen, gehören neben Bürgerämtern, Rathäusern und Notaren auch gesetzliche Krankenkassen und Kirchen mit öffentlich-rechtlicher Organisation, also zumindest die Pfarrämter von katholischen und evangelischen Gemeinden.
https://notar-durchlaub.de/kosten-unterschriftsbeglaubigungen