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Überregional Rechtsfrage : Forderung der Erben nach Todesfal

******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Rechtsfrage : Forderung der Erben nach Todesfal
Hi,

Mitte des Jahres ist der Partner meiner Ma gestorben. Nun kommen die Erben(seine Kinder) an (per privatem Brief) und wollen von meiner Ma Geld haben (zurück bis Nov. 2022) für solche Dinge wie Gas/Strom/Wasser, Zeitung, Lebenshaltungskosten, Versicherungen, etc. und sie fordern Auszahlungen von der Bank von ihr wo sie für Ihn Geld geholt hat als er nicht mehr selber dazu in der Lage war. Angeblich waren sie beim Anwalt (was ich nicht glaube) und hätten ein Recht darauf (was ich bezweifel)
Kann da jemand was grundsätzliches zu sagen, ob da irgendwelche Substanz hinter liegen kann? Ich habe meiner Ma gesagt vermutlich ist das alles Quatsch was sie wollen. Meine Ma hat durch Erbvertrag Wohnrecht in dem Haus ist aber unmittelbar in dem Monat wo er gestorben ist in ihre eigene Whg gezogen u. ich vermute die kommen einfach mit den Fantasieforderungen als Gegengewicht um meine Mutter nicht aus dem Wohnrecht rauskaufen zu müssen. Schade ist nur das 30J. zusammen sein, als Familienmitglied angesehen u. von den mittlerweile erwachsenen Enkeln des Verstorbenen als Oma angesprochen zu werden so kaputt gemacht wird. Seit dem Tod schauen die Kinder u. Enkel sie nicht mehr mit dem A... an. Ich hoffe das ich damit richtig liege das solche Forderungen nicht durchsetzbar sind. Auf jeden Fall geht sie morgen zum RA und macht nen Termin.

Btw laut Erbvertrag hatte sie im Krankheitsfall eine unbeschränkte Vollmacht über den Tod hinaus. Sie hat sich aber leider von den Kids überfahren lassen und die Beerdigung wurde nicht in seinem Wunsch gemacht wie er ihn meiner Ma mitgeteilt hatte, sondern wie die Kids es wollten. Sind noch andere Dinge passiert wo wir erst hinterher erfahren haben das sie das laut Erbvertrag überhaupt nicht hätten machen dürfen.
**********_Lady Frau
2.512 Beiträge
Da ich gerade eine "normale " Erbgeschichte durch gemacht habe, würde ich aus dem Bauch heraus auch sagen das es Quatsch ist, aber dreht doch den Spiess um und geht ihr zum Anwalt.

Wenn die Geldvorderungen haben , sollten Sie das auch belegen können.
Ich hoffe das deine Mutter das Wohnrecht schriftlich hat.
Dann können die Gar nichts machen.

Ich drück euch die Daumen
****ao Mann
886 Beiträge
Entscheidend für das Wohnrecht ist eine notarielle Beurkundung.
Darüber hinaus würde ich einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen. Die Streithöhe sollte ja überschaubar sein. Das Wohnrecht kann übrigens nicht verkauft und nicht vererbt werden.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******y69:
...
Ich hoffe das deine Mutter das Wohnrecht schriftlich hat.
Dann können die Gar nichts machen.

Ich drück euch die Daumen

Wie gesagt das Wohnrecht steht im notariell beurkundeten und beim Amtsgericht hinterlegtem Erbvertrag.

Ich vermute auch die Kids hatten gehofft das Haus schnell zu verkaufen, der Haken ist dabei aber das Wohnrecht meiner Mutter u. was sie glaub ich nicht wussten, das das Grundstück auf Erbpacht läuft. Zudem konnte er natürlich mit fast 90J. das Haus nicht mehr so in Schuss halten und da ist einiges renovierungsbedürftig. Die Erbpacht war nur 300€/Jahr, aber ein neuer Eigentümer wird da wohl eine Erhöhung erleben, da das Grundstück fast im Stadtzentrum liegt.
*******ower Mann
50 Beiträge
Erst mal mein Beileid.

Die Kinder können aus meiner Sicht keine Lebenshaltungskosten rückwirkend fordern, ich persönlich würde da gar nicht drauf reagieren. Auch Abhebungen sind völlig egal. Da müsste ein Anwalt erst mal ausführlich erklären, worauf die Forderungen den basieren sollen.

Wenn überhaupt geht es in Zukunft um den Nachlass. Dabei müsst ihr bedenken, es gibt neben eventuell zu erbenden Werten auch um Schulden, z.B. Steuerschulden oder sonstige Verbindlichkeiten, da können auch die Kinder mit einbezogen werden.

Ich wünsche euch viel Kraft in der kommenden Zeit. VG
*******ley Frau
2.441 Beiträge
Hat sie Wohnrecht oder Nießbrauchrecht?
Das Wohnrecht ist verwirkt, wenn sie ausgezogen ist. Das Nießbrauchrecht gilt auch nach Auszug und beinhaltet z.B. Recht auf die (ortsübliche) Miete oder sie könnte auch wieder einziehen.
Beides muss aber notariell beurkundet sein.
Wenn deine Ma als Erbin eingesetzt ist und das Erbe angenommen hat, muss sie auch für die noch offenen Forderungen aufkommen, die zu Lebzeiten des Partners angefallen sind.
******ter Mann
1.388 Beiträge
Die Geldforderungen kann ich gerade auch nicht zuordnen.
Es sei denn die Kinder sind für den Vater in Vorleistung gegangen, dann sind es Schulden die geerbt wurden, wie oben beschrieben.

Belege für Käufe und Abbuchungen könnten ggf. gefordert werden, um einen Missbrauch der Vollmacht zur eigenen Bereicherung zu überprüfen - so etwas wäre prinzipiell denkbar, ob es der Rechtslage entspricht kann ich gerade aber auch nicht sagen.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Sie erbt mehr oder weniger nichts - ausser das Wohnrecht. Die Erbvertrag/Vollmacht ging hauptsächlich um Rechte etc. im Krankheits-/Todesfall, weil er sie abgesichert sehen wollte.
Alleine ein 2 Stöckiges Haus plus Einliegerwhg zu bewohnen u. unterhalten liegt nicht in ihrem Interesse. Sie ist selber BJ 1940 und kann so nen Klotz am Bein nicht gebrauchen. Er hatte ihr den Wagen versprochen u. ihr extra den KFZ-brief gegeben, aber den Brief haben die kids ihr abgeluchst. Aber das ist im Ganzen nicht so wichtig. Sie hätte den Mercedes eh verkauft u. sich was kleineres im Austausch geholt.

Das mit den Geldforderungen verstehe ich auch nicht - vor allem solche Dinge wie Strom u Gas, Tageszeitung etc. nicht - was er auch allein lebend benötigt hätte um das Haus zu heizen.
BTW keine Vorleistung der Kids - er ist am ersten des Monats gestorben, also war noch die volle Rente auf dem Konto u. er hatte insgesamt ca. 17k€ plus auf dem Konto. Und er hatte kurz vorher noch 4000€ für nen Treppenlift bezahlt den er benötigte...... Also geld von Kindern gabs nix.
Im Gegenteil - das Haus gehörte ihm u. seiner verstorbenen Frau. Danach gehörte ihm eine Hälfte wo meine Mutter jetzt Wohnrecht hat u. die andere Hälfte zu je 25% seinen Kids, die aber niemals einen cent an Steuern, Reparaturen etc. am Haus gezahlt haben. Da ist er dann für seine kids in 'Vorleistung' getreten die sie nie beglichen haben und meine Ma hat ihm dabei geholfen. Ehrlich gesagt hätte er nie ohne sie das Haus halten können.
**********t1212 Mann
2.536 Beiträge
Ich rate zu einem Anwalt, die Erstberatung ist kostenlos.

Wahrscheinlich wird dort herauskommen, was hier bereits steht:
Kosten zum gemeinsamen Unterhalt sind keine Schenkung, nur eine solche wäre auf ein Erbe anzurechnen.

Die weiteren Forderungen müssten mit dem Erbvertrag abgeglichen werden, ich gehe davon aus, dass der Notar um die Umstände des Zusammenlebens wusste und entsprechende Formulierungen in den Vertrag aufgenommen hat.

Bitte in solchen Fragen immer unter Vorlage aller Fakten zur Rechtsberatung einen Anwalt hinzuziehen, die Auswirkungen falscher oder unvollständiger Tips können teuer werden
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Die Kanzlei die den Erbvertrag aufgesetzt hatte wusste um die Lebenssituation und wurde bereits 2015 gemacht. Das ist auch die Kanzlei u. der Notar/RA bei dem meine Ma den Termin machen wird.
******ung Mann
6.680 Beiträge
Zitat von *******ley:
Hat sie Wohnrecht oder Nießbrauchrecht?
Das Wohnrecht ist verwirkt, wenn sie ausgezogen ist. Das Nießbrauchrecht gilt auch nach Auszug und beinhaltet z.B. Recht auf die (ortsübliche) Miete oder sie könnte auch wieder einziehen.

Dachte ich auch mal - ist nicht so.
Wenn das Wohnrecht auf Lebenszeit zugesprochen wurde, dann kann sie ausziehen, wieder einziehen, wieder ausziehen...ganz wie sie will.

Im Beispiel auch hier nachzulesen:
Ist eine Person von einem solchen Recht begünstigt, steht es ihr zu jeder Zeit frei, freiwillig aus der Immobilie anzuziehen.
Bei einem freiwilligen Auszug erlischt das Wohnrecht jedoch nicht. Obwohl die Immobilie folglich leer steht, bleibt das Nutzungsrecht bis zum Tod des den in Anspruch nehmenden bestehen.
https://emonto.de/was-passiert-wenn-wohnrecht-nicht-genutzt-wird/

Gibt aber auch noch jede Menge anderer Quellen.

Wobei es auch hier auf die grundsätzlichen vertraglichen Vereinbarungen ankommt denn:
Wohnrecht ist nicht gleich Wohnrecht.
Es gibt unterschiedliche Arten die auch noch individuell verhandelbar wären.
******_us Paar
729 Beiträge
Lieber Seanthiar, ist doch praktisch, dass es hier bei JC so viele prvat Anwälte gibt, die Dich komplett ohne Geld beraten. Oder?

Ich bin kein Anwalt, gebe Dir aber den besten Rat, den du zur Zeit bekommen kannst: Sucht Euch einen Rechtsanwalt und tragt die Sachlage im Rahmen einer Erstberatung vor. Kostet zwar vielleicht so um die 180 Euro, hilft aber ungemein, denn a) Ihr habt eine kompetente juristische Einschätzung und b) Euer Bauch wird weniger grummeln.
**********t1212 Mann
2.536 Beiträge
Zitat von **********t1212:
Ich rate zu einem Anwalt, die Erstberatung ist kostenlos.

Sorry, nach einem langen Arbeitstag hab ich Blödsinn geschrieben, die Erstberatung ist nicht kostenlos los, aber zu einem pauschalen Entgelt zu erhalten.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******_us:
Lieber Seanthiar, ist doch praktisch, dass es hier bei JC so viele prvat Anwälte gibt, die Dich komplett ohne Geld beraten. Oder?

Ich bin kein Anwalt, gebe Dir aber den besten Rat, den du zur Zeit bekommen kannst: Sucht Euch einen Rechtsanwalt und tragt die Sachlage im Rahmen einer Erstberatung vor. Kostet zwar vielleicht so um die 180 Euro, hilft aber ungemein, denn a) Ihr habt eine kompetente juristische Einschätzung und b) Euer Bauch wird weniger grummeln.

Hättest du den Eingangspost komplett gelesen - Termin zu holen war schon vor erstellen de threads eingeplant. Allerdings weiss man nie wie der Terminplan beim RA aussieht. Vorab schon näheres erfahren von Leuten die mehr Ahnung haben als ich in dem Bereich ist daher hilfreich und kann eine Tendenz geben.
****i19 Frau
1.719 Beiträge
@******iar
Ich wünsche deiner Mama (und dir) alles liebe und viel Kraft.
Habe das mit dem erben auch gerade durchmachen dürfen…
Drücke deiner Mama die Daumen!
Liebste Grüße
KAhri
*********_1976 Frau
1.866 Beiträge
Rechtsberatung kann und DARF nur ein Anwalt machen.
Also so schnell wie möglich einen Termin machen bei einem Erbrechtler.

Mein Vorschlag:
Deine Mutter soll sich auf nichts einlassen. Keinen Kontakt und nicht die Tür öffnen o.ä. bis ein Termin beim Anwalt geschehen ist. Alle Schreiben sammeln und mitnehmen und sagen man lässt sich anwaltlich beraten.

Erben ist oft schwierig.

Tageszeitung, Miete etc sind Kosten, die man aus seinem Gehalt bestreiten sollte. Das ist nicht so ganz ersichtlich wessen Kosten das sind. Die der Kinder oder des Verstorbenen.
Wenn es um Forderungen des Verstorbenen geht läuft das natürlich weiter bis man sich da drum kümmert. Sie soll alle Unterlagen wie Kontoauszüge, Verträge,...etc mit zum Anwalt nehmen und wenn von ihm dann mit Totenschein die Abos etc kündigen.

Bis das besprochen und geregelt ist KEINEN KONTAKT!

Ist schwer und doof, aber für alle Beteiligten besser.
****k72 Frau
293 Beiträge
Ich würde erstmal abwarten, da die Forderungen haltlos sind. Falls es die Kinder doch darauf anlegen, würde ich vorsichtshalber eine Gegenrechnung mit Haushaltsführung, Pflege usw. vorbereiten und dann ggf. zum Anwalt damit gehen. Falls deine Mutter nicht in dem Haus wohnen möchte, würde ich ihr empfehlen, den Kindern das Wohnrecht zum Kauf anzubieten, da sie ansonsten weiterhin, falls nicht anders "verbrieft", die laufenden Kosten und Reparaturen zu tragen hätte.
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
Seine Kontoauszüge, Verträge etc. hat sie nicht mehr im Zugriff - das was so ziemlich das erste was der Sohn ordnerweise aus dem Haus geschleppt hat bevor sie nach seinem Tod ausgezogen ist. Sie hat/hatte schon vor seinem Tod eine kleine Eigentumswohnung nur ein paar hundert Meter weiter in der gleichen Strasse. War aber zu dem Zeitpunkt als der Erbvertrag gemacht wurde noch nicht der Fall. Wg. dem doofen Verhalten u. ignorieren durch die Familie u. nicht verstehen des Erbvertrages hatte sie kurz nach dem Tod /Beerdigung nen Termin beim RA und der sagte ihr dann dass sie den Sohn daran hätte hindern und vor der Tür stehen lassen können, da es zu dem Zeitpunkt der Ort war wo sie wohnte, aber man will ja keinen Stress wenn man eh wg. Tod des Partners durch den Wind ist. Si ehat nur ihre eigenen Unterlagen mit Sachen die auf ihren Namen laufen. Sie hat sogar Dinge die sie gekauft hat im Haus gelassen, weil sie keinen Beleg mehr darüber hatte das sie es gekauft hatte um keinen Stress zu haben.

Problem ist denke ich auch das Kids null Ahnung hatten was ihr Vater gemacht hat, da sie es kam für notwendig hielten ihn zu besuchen. Als Impfverweigerer ist die Tochter mitsamt Anhang nicht ein einziges Mal die Jahre während der akuten Coronazeit gekommen, weil der Vater zu Recht sagte ich habe Lungenfibrose und COPD und ohne Impfung kommt mir niemand ins Haus. Zusätzlich Corona kann ich nicht brauchen. Tochter arbeitet im Kiga hatte bis jetzt 6 mal Corona. Ihre Kinder und ihr Freund (arbeitet in Schulen, Kindergärten, Asylheimen für die Stadt als Hausmeister) hatten es auch ähnlich oft. Sie hat mittlerweile keinen Geschmack mehr dank Corona u. ihr Freund ist schneller ko. Der Sohn ist alle paar Monate mal für kurze Zeit gekommen - So 'hallo wie gehts ich muss jetzt auch wieder fahren.' Eines der Dinge im Schreiben das sie von meiner Mutter fordern ist der Schmuck ihrer Mutter ohne zu wissen, daß ihr Vater den verkauft hat, weil sie 'den eh nie tragen würden' und er das Geld benötigte um das undichte Dach neu decken zu lassen und um eine neue Heizung zu kaufen da die alte durchgerostet war. Sie wussten das er die Rep. hat machen lassen, aber auf die Idee zu kommen zu fragen wo er das Geld her hatte kamen sie nie o. nur zu fragen ob er Hilfe beim bezahlen braucht. Oder auch nur einfach fragen ob sie im Garten o. Haus helfen können, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Rasen mähen o.ä. -
Sorry ich bin im Moment einfach nur sauer auf die. meine Ma ist nicht die jüngste u. kann den sinnlosen Stress nicht brauchen.
Die hätten nur kommen müssen und reden, Fragen stellen wenn was unklar ist etc.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Ich kann nur etwas zu Gas/Strom/Wasser in einer Eigentümergemeinschaft sagen.

Das Haus, in dem ich wohne, ist in Familienbesitz. Doch es ist eine Eigentümergemeinschaft.

Mein Vater ist mein Vermieter und ich beziehe Gas/ Strom/ Wasser über ihn.

Die Wohnungen haben zwar ihre eigenen Zähler. Der Teil wird nach persönlichem Zählerstand abgerechnet.
Doch bei Strom & Wasser gibt es auch noch die Posten Allgemeinstrom (fürs Treppenhaus, den FahrradKeller & die Außenbeleuchtung) und Allgemeinwasser (für die Pflege des Gartens + Außenbereich).
Diese beiden Posten werden anteilig berechnet.

Nun ist mein Vater "der Dumme", über den der Kombi-Vertrag Gas/ Strom/ Wasser mit den Stadtwerken für das ganze Haus läuft.
D.h. ein Mal im Jahr bekommt er die Jahresabrechnung von den Stadtwerken. Ggf. Rückzahlungen oder aber Nachforderungen.
Er regelt das mit den Stadtwerken.
Danach rechnet er mit allen Parteien ab. - Also sowohl mit den Miteigentümern des Hauses als auch mit mir (seiner Mieterin). - Und wenn sich da Einer irgendwie ungerecht behandelt fühlt, dann läd er seinen Frust bei meinem Papa ab. *roll*

Tja. Pack schlägt sich. Pack verträgt sich. Familie eben.
Unterm Strich ist es dann doch für alle in der Eigentümergemeinschaft preiswerter, einen Gas/ Wasser/ Strom Vertrag fürs ganze Haus zu haben.

Und normaler Weise kommen auch nur ein Mal pro Jahr Anpassungen der monatlichen Abschlagszahlungen von den Stadtwerken.
Doch 2022 (Ukraine-Krieg, Gasknappheit) war das anders.


Wie auch immer...
Die Jahresabrechnung der Stadtwerke kommt nur ein Mal pro Jahr - abhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Und erst dann weiß man, ob man Geld zurück bekommt oder nachzahlen muss.
Bei meiner Oma war das immer von Februar bis Januar des Folgejahres.
Und dieser Abrechnungszeitraum blieb als mein Vater sein Erbe antrat und ihren alten Vertrag mit den Stadtwerken übernahm - obwohl Oma in einem ganz anderen Monat verstarb.

Meine Oma hatte in ihren letzten Lebensjahren überhaupt keinen Bock mehr auf Reibereien gehabt.
Sie hatte nie Nachforderungen der Stadtwerke von ihren Miteigentümern gefordert.
Sie hätte zwar das Recht dazu gehabt. Hat es aber nicht in Angespruch genommen.
Oma hatte für andere draufgezahlt, um Streit mit der Familie aus dem Wege zu gehen.

Mehr als gelegentliche Rückzahlungen und gelegentliche Anpassungen der Abschlagszahlungen waren die Miteigentümer nicht mehr gewöhnt.
Nachforderungen? Was ist das?

Nichts desto trotz hatten sie der Übernahme des laufenden Vertrages durch den Erben - meinen Vater - zugestimmt. Und mein Vater forderte sein Recht.
Als die Jahresabrechnung mit der Nachforderung der Stadtwerke kam, wollte er selbstverständlich, dass die Miteigentümer ihren Anteil an der Rückforderung bezahlen.


Für mich wäre es denkbar, dass die Eigentümergemeinschaft des Partners deiner Mutter @******iar auch einen Vertragsnehmer Gas/ Strom/ Wasser für das ganze Haus hatte.
Wenn der Abrechnungszeitraum dieses Vertrages nun von November bis Oktober läuft und die Erben den Vertrag so wie er war übernommen haben, ist es gut möglich, dass diesen Monat erst die Jahresabrechnung inklusive Nachforderung kam.

Ob die Berechnung der Erben nun korrekt ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen.
Aber auch bei Wohnrecht muss man ja für sein Gas/ Strom/ Wasser selber zahlen.

Dabei sind die Zeiträume vor dem Tod/ nach dem Tod getrennt zu betrachten.

Zu dem "Vor dem Tod" sage ich lieber gar nichts.
Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich mit einem 2 Personen Haushalt ausschaut.

Zum "Nach dem Tod des Partners" bzw. dem Wohnrecht deiner Mutter.

Es gibt zwei Berechnungarten.
Wir hatten bis zum Tod meiner Oma keine separten Wasseruhren.
Bis dahin wurde der Wasserverbrauch einfach durch die Anzahl der Bewohner geteilt.

Aber nach dem Tod meiner Oma gab es mehrfach Ärger.
Einer der Eigentümer forderte dann eigene Wasseruhren - das war gut.
Ein Mal installiert kann seitdem nach Verbrauch pro Wohnung der Anteil an der Wasserrechnung berechnet werden.

Dazu kommt der Posten Allgemeinwasser für die Pflege des Gartens & Außenbereichs. Der wird immer nach dem Anteil am Grundstück berechnet. Das fällt unter die allgemeinen Betriebskosten der Eigentümergemeinschaft. Fällt also auch dann an, wenn das Eigentum gerade von niemanden bewohnt wird. Denn das Grundstück muss ja trotzdem gepflegt werden.
Zu klären wäre da, wie das bei Wohnrecht mit den Betriebskosten ist. Ob man dann auch dazu verpflichtet ist oder nicht. Das Allgemeinwasser allein ist kein großer Posten. Aber da gibt es ja noch einige andere Betriebskosten wie z.B. Gartenpflege, Winterstreudienst, etc.pp.

So oder so: Mit einer eigenen Wasseruhr für die Wohnung würden die monatlich anfallenden Kosten für deine Mutter in der Zeit, in der sie gar nicht dort wohnt, deutlich sinken!

Womöglich wäre es für deine Mutter besser, ihre Verträge für Gas/ Wasser/ Strom direkt mit einem Anbieter selber zu schließen. Spätestens dann bräuchte die Einliegerwohnung eigene Zähler, Uhren. Ob man diese bei Wohnrecht so einfach installieren lassen darf? *nixweiss*

Also wenn ihr zum Anwalt geht, dann würde ich diesen auch fragen, wie man das mit den Ein- und Auszügen bei Wohnrecht und der Beteiligung an Gas/ Wasser/ Strom dauerhaft am Besten regeln kann.
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Vorab wiederhole ich den Rat, alles mit dem Anwalt Eures Vertrauens zu besprechen.

Wenn Ihr allerdings bei dem Anwalt (und offensichtlich Notar), der den Erbvertrag beurkundet hat, den Termin habt, wird der Euch wahrscheinlich an einen Kollegen verweisen, weil er "vorbefasst" ist.

Bei dem Wohnrecht solltet Ihr schnellstmöglich die Eintragung im Grundbuch beantragen, sonst ist es im Verkaufsfalle ganz schnell weg. Wie es genau ausgestaltet ist, ergibt sich aus dem Erbvertrag und Ihr habt damit Verhandlungsmasse. Manchmal erlischt so ein Wohnrecht auch bei Auszug ....

Was die Forderungen der Erben angeht .... Sie haben einen Anspruch auf Rechnungslegung über alles, was aufgrund der Vollmacht erlangt ist. Im Zweifel ist also die Verwendung jeder einzelnen Abhebung zu belegen. Da kommt etwas Verhandlungsmasse recht gut.

Genaueres lässt sich allerdings ohne Kenntnis des Erbvertrags nicht sagen.

Gerne CM
******iar Mann
1.841 Beiträge
Themenersteller 
@*******ias sorry am Thema vorbei. Die Forderungen sind alle für vor dem Tod. Im Todesfall kann man Strom etc. fristlos für den Folgemonat kündigen. Wenn die Kids das nicht gemacht haben ist das dann den ihr eigenes Problem, allerdings gewinnt ein Haus was nicht geheizt wird nicht an Wert sondern vergammelt. Hecke etc. ist mittlerweile auch so hoch das sie halbe Fenster verdeckt. Mindesttemp. die eine leerstehende Unterkunft haben sollte um keine Schaden zu nehmen ist 16°C.

Die sind, sorry, meiner Meinung nach einfach nur geldgeil. Der Sohn ist Ingenieur u. single, verdient deutl. über 100K im Jahr und die Tochter arbeitet im Kiga als Leitung des Kiga und ihr Freund hat eine ähnl. Position als leitender Hausmeister. Ihre Kinder alle aus dem Haus u. vollbeschäftigt ( Tochter ist Grundschullehrerin + der Sohn macht eine Lehre). Geldmangel sollten die nicht haben. ich verstehe nicht warum die a) das Haus verkommen lassen (zumindest was man von aussen sieht) und b) solche meiner Meinung nach idiotischen u. haltlose Forderungen haben. Allerdings muss ich ich leider sagen, körperliche Arbeit hat die ganze Familie nicht erfunden.... - wie gesagt noch nicht mal beim rasen mähen geholfen als der Vater lebte u. schon gesundheitlich nicht mehr auf der Höhe war.


Ergänzung : gerade Anruf meiner Ma bekommen. Termin am 9.11. beim RA wo ich mitgehe.
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Zitat von ******iar:
@*******ias sorry am Thema vorbei. Die Forderungen sind alle für vor dem Tod. Im Todesfall kann man Strom etc. fristlos für den Folgemonat kündigen. Wenn die Kids das nicht gemacht haben ist das dann den ihr eigenes Problem,

Klär das bitte mit dem Anwalt.

Das meiste Gedöns hat man mit den Rechten & Pflichten zwischen Bevollmächtigtem und Erben.
Im Todesfall meiner Oma war es einfacher, da mein Vater Bevollmächtigter + Erbe in Personalunion war.
Während Oma einem anderen Familienmitglied nur das Wohnrecht in einem Teil des Hauses gegeben hatte, in dem sie selbst nicht wohnte. - So liefen die Lebenshaltungskosten, Versicherungen etc.pp. zwischen ihr und dem Wohnrechteinhaber sowieso schon immer getrennt.

In deinem Fall ist nun deine Mutter Bevollmächtigte + Wohnrechtsinhaberin in Personalunion. Obendrein hat sie vorher mit ihrem Lebensgefährten gemeinsam gewohnt. In solchen Fällen ist es mit den Rechten & Pflichten gegenüber den Erben viel komplizierter.
Die Erben haben gegenüber deiner Mutter - der Bevollmächtigten - Anspruch auf Rechnungslegung.
Was im gemeinsam geführten Haushalt besonders schwierig ist.

Womöglich sind auch die Rechte & Pflichten, die sich aus der Eigentümergemeinschaft ergaben, zu berücksichtigen. Mit denen hatte mein Vater als Bevollmächtigter im Krankheitsfalle zwangsläufig auch schon vor seinem Erbe zu tun.
Und auch in eurem Falle bestand bereits vor dem Tod des Partners deiner Mutter eine Eigentümergemeinschaft, die nicht konfliktfrei war.
Wie weitreichend die Vollmachten deiner Mutter waren, kann ich deinem Text nicht entnehmen.


Dass da bei dir die Emotionen hochkochen, kann ich verstehen.
Letztendlich geht es aber um Rechte & Pflichten und nicht um Gerechtigkeitsgefühle.

Das Erbe meiner Oma beinhaltete auch, dass wir uns intensiv mit Familienmitgliedern auseinandersetzen mussten, zu denen es seit Jahren keinen nennenswerten Kontakt gab. In drei Jahrzehnten hatte ich diese Familienmitglieder drei Mal gesehen. Oma hatte sich mit diesen Familienmitgliedern dermaßen zerstritten, dass sie Jahrelang kein Wort mehr mit ihnen wechseln wollte. Dennoch ließ sie sie im Erbe. Hatte sie bloß unangenehme Dinge vor sich hergeschoben? Oder war es Omas innigster Wunsch, dass wir nach ihrem Tod die Versöhnung herstellen, die ihr zu Lebzeiten nicht möglich war?
Was auch immer Omas Motivation gewesen sein mag:
Ihre ungelösten Konflikte & Familienstreitigkeiten haben wir geerbt.

Inzwischen läuft es irgendwie. *top*
Aber zu Beginn waren sich viele ihrer Rechte & Pflichten gar nicht bewusst und agierten bloß aus dem Bauchgefühl heraus. Das war ungut. *flop*
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