Ich kann nur etwas zu Gas/Strom/Wasser in einer Eigentümergemeinschaft sagen.
Das Haus, in dem ich wohne, ist in Familienbesitz. Doch es ist eine Eigentümergemeinschaft.
Mein Vater ist mein Vermieter und ich beziehe Gas/ Strom/ Wasser über ihn.
Die Wohnungen haben zwar ihre eigenen Zähler. Der Teil wird nach persönlichem Zählerstand abgerechnet.
Doch bei Strom & Wasser gibt es auch noch die Posten Allgemeinstrom (fürs Treppenhaus, den FahrradKeller & die Außenbeleuchtung) und Allgemeinwasser (für die Pflege des Gartens + Außenbereich).
Diese beiden Posten werden anteilig berechnet.
Nun ist mein Vater "der Dumme", über den der Kombi-Vertrag Gas/ Strom/ Wasser mit den Stadtwerken für das ganze Haus läuft.
D.h. ein Mal im Jahr bekommt er die Jahresabrechnung von den Stadtwerken. Ggf. Rückzahlungen oder aber Nachforderungen.
Er regelt das mit den Stadtwerken.
Danach rechnet er mit allen Parteien ab. - Also sowohl mit den Miteigentümern des Hauses als auch mit mir (seiner Mieterin). - Und wenn sich da Einer irgendwie ungerecht behandelt fühlt, dann läd er seinen Frust bei meinem Papa ab.
Tja. Pack schlägt sich. Pack verträgt sich. Familie eben.
Unterm Strich ist es dann doch für alle in der Eigentümergemeinschaft preiswerter, einen Gas/ Wasser/ Strom Vertrag fürs ganze Haus zu haben.
Und normaler Weise kommen auch nur ein Mal pro Jahr Anpassungen der monatlichen Abschlagszahlungen von den Stadtwerken.
Doch 2022 (Ukraine-Krieg, Gasknappheit) war das anders.
Wie auch immer...
Die Jahresabrechnung der Stadtwerke kommt nur ein Mal pro Jahr - abhängig davon, wann der Vertrag geschlossen wurde.
Und erst dann weiß man, ob man Geld zurück bekommt oder nachzahlen muss.
Bei meiner Oma war das immer von Februar bis Januar des Folgejahres.
Und dieser Abrechnungszeitraum blieb als mein Vater sein Erbe antrat und ihren alten Vertrag mit den Stadtwerken übernahm - obwohl Oma in einem ganz anderen Monat verstarb.
Meine Oma hatte in ihren letzten Lebensjahren überhaupt keinen Bock mehr auf Reibereien gehabt.
Sie hatte nie Nachforderungen der Stadtwerke von ihren Miteigentümern gefordert.
Sie hätte zwar das Recht dazu gehabt. Hat es aber nicht in Angespruch genommen.
Oma hatte für andere draufgezahlt, um Streit mit der Familie aus dem Wege zu gehen.
Mehr als gelegentliche Rückzahlungen und gelegentliche Anpassungen der Abschlagszahlungen waren die Miteigentümer nicht mehr gewöhnt.
Nachforderungen? Was ist das?
Nichts desto trotz hatten sie der Übernahme des laufenden Vertrages durch den Erben - meinen Vater - zugestimmt. Und mein Vater forderte sein Recht.
Als die Jahresabrechnung mit der Nachforderung der Stadtwerke kam, wollte er selbstverständlich, dass die Miteigentümer ihren Anteil an der Rückforderung bezahlen.
Für mich wäre es denkbar, dass die Eigentümergemeinschaft des Partners deiner Mutter
@******iar auch einen Vertragsnehmer Gas/ Strom/ Wasser für das ganze Haus hatte.
Wenn der Abrechnungszeitraum dieses Vertrages nun von November bis Oktober läuft und die Erben den Vertrag so wie er war übernommen haben, ist es gut möglich, dass diesen Monat erst die Jahresabrechnung inklusive Nachforderung kam.
Ob die Berechnung der Erben nun korrekt ist oder nicht, vermag ich nicht zu sagen.
Aber auch bei Wohnrecht muss man ja für sein Gas/ Strom/ Wasser selber zahlen.
Dabei sind die Zeiträume vor dem Tod/ nach dem Tod getrennt zu betrachten.
Zu dem "Vor dem Tod" sage ich lieber gar nichts.
Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich mit einem 2 Personen Haushalt ausschaut.
Zum "Nach dem Tod des Partners" bzw. dem Wohnrecht deiner Mutter.
Es gibt zwei Berechnungarten.
Wir hatten bis zum Tod meiner Oma keine separten Wasseruhren.
Bis dahin wurde der Wasserverbrauch einfach durch die Anzahl der Bewohner geteilt.
Aber nach dem Tod meiner Oma gab es mehrfach Ärger.
Einer der Eigentümer forderte dann eigene Wasseruhren - das war gut.
Ein Mal installiert kann seitdem nach Verbrauch pro Wohnung der Anteil an der Wasserrechnung berechnet werden.
Dazu kommt der Posten Allgemeinwasser für die Pflege des Gartens & Außenbereichs. Der wird immer nach dem Anteil am Grundstück berechnet. Das fällt unter die allgemeinen Betriebskosten der Eigentümergemeinschaft. Fällt also auch dann an, wenn das Eigentum gerade von niemanden bewohnt wird. Denn das Grundstück muss ja trotzdem gepflegt werden.
Zu klären wäre da, wie das bei Wohnrecht mit den Betriebskosten ist. Ob man dann auch dazu verpflichtet ist oder nicht. Das Allgemeinwasser allein ist kein großer Posten. Aber da gibt es ja noch einige andere Betriebskosten wie z.B. Gartenpflege, Winterstreudienst, etc.pp.
So oder so: Mit einer eigenen Wasseruhr für die Wohnung würden die monatlich anfallenden Kosten für deine Mutter in der Zeit, in der sie gar nicht dort wohnt, deutlich sinken!
Womöglich wäre es für deine Mutter besser, ihre Verträge für Gas/ Wasser/ Strom direkt mit einem Anbieter selber zu schließen. Spätestens dann bräuchte die Einliegerwohnung eigene Zähler, Uhren. Ob man diese bei Wohnrecht so einfach installieren lassen darf?
Also wenn ihr zum Anwalt geht, dann würde ich diesen auch fragen, wie man das mit den Ein- und Auszügen bei Wohnrecht und der Beteiligung an Gas/ Wasser/ Strom dauerhaft am Besten regeln kann.