Bei mir ist das so:
Ich kann den Firmenwagen dann weiter haben - aber! ich muss dann die Position der Firma einnehmen.
Sprich:
Ich zahle das aus eigener Tasche was sonst die Firma zahlt und die Firma hat damit dann keine Kosten mehr. Dadurch entsteht kein geldwerter Vorteil mehr.
(Allerdings haben wir immer nur Autos, die im Leasing oder in der Finanzierung sind - sobald Leasing oder Finanzierung beendet ist werden die Autos wieder ausgesondert und neue angeschafft. Wie das bei Autos, die schon über ihren Abschreibungszeitraum hinaus etc. in der Firma sind kann ich da also nicht einschätzen.)
ODER ich gebe das Auto ab.
Das ist allerdings eine Entscheidung, die bei uns dem AN überlassen wird.
Allerdings würde keiner das Auto weiter behalten wenn er eh nur noch einen Bruchteil (70% vom Brutto oder 90% vom Netto) bekommt.
Also zumindest ich würde das nicht machen - es gäbe kein Szenario indem sich das für mich rechnen würde.
Ich kenne aber auch Firmen die das vorgeben.
Wobei es, soweit ich weiß, keine Regelung sein darf, die den AN finanziell benachteiligt.
Also soweit ich weiß darf es nicht heißen:
"Bei über 6 Wochen Krankheit hat der AN das Fahrzeug weiterhin zu behalten und für die Kosten vollumfänglich aufzukommen."
ohne die Möglichkeit einzuräumen das der AN das Fahrzeug auch wieder abgibt.
Aber ich kenne auch Firmen die in ihrer Firmenwagenüberlassung auch drin haben, dass der AN bei einem zusammenhängendem Urlaub von mehr als 20 Tagen den Firmenwagen abzugeben hat.
Oder das der AN bei einer Urlaubsfahrt die Unterhaltskosten (Sprit, Öl, etc) selbst zu tragen hat.
Im allgemeinen betrachtet ist das, denke ich, ein Thema das recht komplex ist.
Gibt es denn einen konkreten Grund für deine Frage?