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Überregional: Firmenwagen ohne LFZ

*******de_x Mann
2.519 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Firmenwagen ohne LFZ
Hallo zusammen!

Mich beschäftigt aktuell eine Frage, die mich derzeit nicht betrifft, aber man weiß ja nie…

Ist man länger als 6 Wochen krank, wird die Lohnfortzahlung ausgesetzt, der Arbeitgeber meldet den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin ab und die Krankenkasse übernimmt…

So weit, so klar.

Aber was passiert mit dem Anspruch auf den Firmenwagen?

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil ja nicht mehr abrechnen…

Erlischt damit der Anspruch auf den Firmenwagen?
Wird der geldwerte Vorteil nach der Rückkehr nachberechnet?

Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit…
*******k69 Mann
1.249 Beiträge
Das müsste in der Firmenwagenregelung der Firma stehen.
Bei mir war das, wenn ich mich recht erinnere, so, dass der Wagen abgegeben werden müsste. Also in den Fuhrpark der Firma.
*********ewolf Mann
1.013 Beiträge
Hängt bestimmt auch davon ab ob und für was der Dienstwagen gebraucht wird.
******ung Mann
6.680 Beiträge
Bei mir ist das so:
Ich kann den Firmenwagen dann weiter haben - aber! ich muss dann die Position der Firma einnehmen.
Sprich:
Ich zahle das aus eigener Tasche was sonst die Firma zahlt und die Firma hat damit dann keine Kosten mehr. Dadurch entsteht kein geldwerter Vorteil mehr.
(Allerdings haben wir immer nur Autos, die im Leasing oder in der Finanzierung sind - sobald Leasing oder Finanzierung beendet ist werden die Autos wieder ausgesondert und neue angeschafft. Wie das bei Autos, die schon über ihren Abschreibungszeitraum hinaus etc. in der Firma sind kann ich da also nicht einschätzen.)

ODER ich gebe das Auto ab.
Das ist allerdings eine Entscheidung, die bei uns dem AN überlassen wird.

Allerdings würde keiner das Auto weiter behalten wenn er eh nur noch einen Bruchteil (70% vom Brutto oder 90% vom Netto) bekommt.
Also zumindest ich würde das nicht machen - es gäbe kein Szenario indem sich das für mich rechnen würde.

Ich kenne aber auch Firmen die das vorgeben.
Wobei es, soweit ich weiß, keine Regelung sein darf, die den AN finanziell benachteiligt.
Also soweit ich weiß darf es nicht heißen:
"Bei über 6 Wochen Krankheit hat der AN das Fahrzeug weiterhin zu behalten und für die Kosten vollumfänglich aufzukommen."
ohne die Möglichkeit einzuräumen das der AN das Fahrzeug auch wieder abgibt.

Aber ich kenne auch Firmen die in ihrer Firmenwagenüberlassung auch drin haben, dass der AN bei einem zusammenhängendem Urlaub von mehr als 20 Tagen den Firmenwagen abzugeben hat.
Oder das der AN bei einer Urlaubsfahrt die Unterhaltskosten (Sprit, Öl, etc) selbst zu tragen hat.

Im allgemeinen betrachtet ist das, denke ich, ein Thema das recht komplex ist.

Gibt es denn einen konkreten Grund für deine Frage?
*********edium Paar
134 Beiträge
Steht in der Regelung drin. Zb dass du ihn dann zurück gibst. Der GWV ist nicht von dir zu tragen. Das ist technisch nicht machbar. Die eigenbeteiligung dagegen schon
*******de_x Mann
2.519 Beiträge
Themenersteller 
Vielen *danke* schon mal an dieser Stelle *hutab*

Um auf die Frage an mich -in diesem Verlauf- zu antworten:

Zitat „ Gibt es denn einen konkreten Grund für deine Frage?“

Einer meiner Kollegen geht dieser Tage aus der Lohnfortzahlung raus und hat einen Firmenwagen „mit privater Nutzung“.
Dabei fiel mir ein, dass ich 2015 auch mal 5 Monate zu Hause war und ohne Auto ziemlich aufgeschmissen gewesen wäre. Damals hatte ich noch keinen Firmenwagen, aber seit 2016 schon.

Sowohl mein o.g. Kollege, als auch ich leben in kleinen Dörfchen am A.d.W.
und sind damit abhängig von eigener Mobilität. Wenn man dann zudem krank ist und muss den Firmenwagen abgegeben, ist man gleich zweimal am A. (*sorry*)

Ich werde mir die Regelung im Vertrag mal genauer ansehen - ist ja auch schon seit 2016 unverändert…
**********er_69 Mann
570 Beiträge
In der Regel nicht nur wenn du länger als die 6wochen krank bist kann die Firma das Fahrzeug zurückholen lg Meister Christian 😍😍😍😍😍😍😍😍😍😍😍
*****ara Frau
5.070 Beiträge
Zitat von **********er_69:
In der Regel nicht nur wenn du länger als die 6wochen krank bist kann die Firma das Fahrzeug zurückholen lg Meister Christian 😍😍😍😍😍😍😍😍😍😍😍

So wird es bei uns auch gemacht
*********avea Paar
918 Beiträge
Letzt endlich kommt das such etwas auf den AG an. Manche lassen Dir den Wagen andere nicht. Wenn ich nich recht erinnere nhast Du keinen Anspruch auf den Wagen.
****hup Mann
267 Beiträge
Ich empfehle auch mal einen Anruf beim Finanzamt. Der Geldwerte Vorteil läuft ja weiter.
*******de_x Mann
2.519 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********avea:
Letzt endlich kommt das such etwas auf den AG an. Manche lassen Dir den Wagen andere nicht. Wenn ich nich recht erinnere nhast Du keinen Anspruch auf den Wagen.

…keinen Anspruch auf den Wagen…
Der Anspruch ist Teil des Arbeitsvertrags.
Aber genau genommen nur, wenn der Vertrag „aktiv“ ist.

Korrekter wäre da vermutlich die Formulierung „keinen gesetzlichen Anspruch per se“ aber einen vertraglichen Anspruch gibt es .
*******de_x Mann
2.519 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****hup:
Ich empfehle auch mal einen Anruf beim Finanzamt. Der Geldwerte Vorteil läuft ja weiter.

So weit werde ich aktuell nicht gehen.
Aber die Prüfung nach einer entsprechenden Klausel in meinem konkreten Vetrag muss ich noch machen.

Das Thema hat für mich im Moment keine hohe Priorität.
Die Suche nach einem anderen Zirkus, ist mir aktuell wichtiger *g*
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