Als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden.
Ich hab neben meinem Hauptberuf nebenberuflich freiberuflich geringfügig als Schriftstellerin gearbeitet. Dazu musste ich das dem Finanzamt melden und eine entsprechende Steuererklärung abgeben.
Man kann das auch dem Ordungsamt mitteilen, muss man aber nicht.
Ein Gewerbe MUSS dem Ordnungsamt mitgeteilt werden.
Freiberufler sind auch nicht verpflichtet sich privat krankenversichern zu müssen. Bei Gewerblern muss man sich privat krankenversichern, es sei denn man übt es nur geringfügig aus.
Da gibt es auch ne Kleinunternehmerklausel. Als Kleinunternehmer braucht man keine Mehwertsteuer (aber eine bestimmte Klausel) in der Rechnung angeben und muss entsprechend auch keine Steuervorauszahlung (oder wie das Ding nochmal heißt) leisten.
Beim Finanzamt gibt es eine Clearingstelle, bei der man sich beraten lassen kann. Es gibt da auch Infomaterial zum mitnehmen. Geht aber auch bei einem Steuerberater.