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Überregional: Künstleranmeldung

********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Künstleranmeldung
Ich habe dieses Jahr als freiberufliche (oder nebenberufliche) Künstlerin mehr verdient als steuerfrei erlaubt ist. Deshalb muss ich in der nächsten Steuererklärung diese Einnahmen angeben.
Bisher habe ich mich aber noch nirgends offiziell als freiberufliche Künstlerin angemeldet.
Weiß jemand, wie das geht? Und muss ich mich dieses Jahr noch anmelden?
Ich bin für Tipps dankbar.

Hauptberuflich gehe ich einem steuerpflichtigen Job nach.
*******Punk Frau
5.735 Beiträge
Ich habe mich dieses Jahr als Freiberuflerin beim Finanzamt angemeldet.
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Frag mal bei der Künstler Sozialkasse nach. Die können dir sicher Auskunft geben.
****ace Mann
313 Beiträge
Gewerbe bei deiner Kommune bzw. Stadt anmelden.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden.

Ich hab neben meinem Hauptberuf nebenberuflich freiberuflich geringfügig als Schriftstellerin gearbeitet. Dazu musste ich das dem Finanzamt melden und eine entsprechende Steuererklärung abgeben.
Man kann das auch dem Ordungsamt mitteilen, muss man aber nicht.
Ein Gewerbe MUSS dem Ordnungsamt mitgeteilt werden.
Freiberufler sind auch nicht verpflichtet sich privat krankenversichern zu müssen. Bei Gewerblern muss man sich privat krankenversichern, es sei denn man übt es nur geringfügig aus.
Da gibt es auch ne Kleinunternehmerklausel. Als Kleinunternehmer braucht man keine Mehwertsteuer (aber eine bestimmte Klausel) in der Rechnung angeben und muss entsprechend auch keine Steuervorauszahlung (oder wie das Ding nochmal heißt) leisten.

Beim Finanzamt gibt es eine Clearingstelle, bei der man sich beraten lassen kann. Es gibt da auch Infomaterial zum mitnehmen. Geht aber auch bei einem Steuerberater.
****ace Mann
313 Beiträge
Danke für die Info. Das war mir neu, da kan ´n man nur grautlieren.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Wenn Du es genauer wissen willst, wühl ich im Keller meine damaligen Steuersachen raus. Ich habe wegen der Rente 2020 erstmal die freiberufliche Tätigkeit abgemeldet, weil sie nicht mehr finanzamtrelevant ist und ich keine Einnahmen mehr habe.
**********silon
6.695 Beiträge
Finanzamt, da es vermutlich kein gewerbe ist.
gewinn angeben bei steuer ja, wenn mehr wie 410 euro dann erst steuerpflichtig, vorher steuerfrei
haste nur jetzt etwas mehr verdient dann nutze doch diesen "freibetrag" bei deinem Freund/Eltern sprich verteilen.....
gewerbe musst du nicht anmelden, dazu musst du schon DAUERHAFTE GEWINNABSICHTEN haben, ansonsten hobby da musst du es nicht!
was soll der quatsch mit Krankenversicherung? hat doch hier gar nix zu tun
ach du brauchst praktisch bei deinem Arbeitgeber die Erlaubnis das zu machen! Nebenjob ist erlaubnispflichtig! Wenn nebenjob nix mit deinem job/kunden zu tun hat und nicht zu viel Zeit kostet MUSS er es genehmigen. Aber ohne Erlaubnis ist Abmahnung möglich
*****tta Frau
1.134 Beiträge


Diese Inforeihe ist cool, bin zwar nicht Künstlerin aber Freiberuflerin.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Kranken-, Haftpflichtversicherung etc. ist kein Quatsch. Musst ich extra abklären lassen. Hat sich ja denn sowieso von selbst erledigt.

Hätte ich als Drehbuchautorin Werksverträge bekommen, hätt ich ein Gewerbe anmelden müssen. Da ich aber in der freien Spielfilm- und Kinoproduktionswelt unterwegs war, blieb ich Freiberufler.
********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****e19:
Ich hab neben meinem Hauptberuf nebenberuflich freiberuflich geringfügig als Schriftstellerin gearbeitet. Dazu musste ich das dem Finanzamt melden und eine entsprechende Steuererklärung abgeben.

Genau in der Lage bin ich. Und mein Arbeitgeber weiß Bescheid und hat es genehmigt.
********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Versichert bin ich über den Hauptberuf. Mir geht es hauptsächlich um die Frage, muss ich mich dieses Jahr melden oder geht das auch rückwirkend?
*****cat Paar
43.255 Beiträge
Ich würde deinem Steuerberater Bescheid geben. Die Erklärung machst du ja vermutlich erst im übernächsten oder nächstem Jahr...Dann weiß der /oder die Bescheid und rechnet das dann extra aus und ab.

So habe ich es es gehandhabt, als Künstlerin mit meinen Bildern und jetzt als Traurednerin. Sie weiß Bescheid und damit habe ich es "gemeldet". Fertig.
********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Ich war bis Anfang des Jahres nur in einem Midijob und habe die Steuererklärung selbst gemacht...
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Ich hab die Steuererklärung nie rausgezogen. Konnt ich auch nicht. Bereits im Herbst kam vom Finanzamt dann die Androhung von einer Strafzahlung, wenn ich nicht innerhalb einer Frist die Steuererklärung vom Vorjahr abgebe. *nixweiss*
*******er_a Frau
2.049 Beiträge
Du kannst es einfach mit der nächsten Steuererklärung machen. Die fragen dann nach und bringen den Stein ins Rollen.

Du schreibst, Du hast einen Midijob. Da musst Du aufpassen, wegen der Stundenzahl, sonst bist du nachher noch freiwillig versichert und die Krankenkasse wickelt als freiwillig versichert rückwirkend ab. Soweit ich weiß liegt die Grenze bei 12,5 Stunden, liegt sie darunter, wird alles als Selbständigkeit gerechnet.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Eine nebenberufliche Selbständigkeit bewirkt die Veränderung der Steuernummer. Deshalb hab ich das schnellstmöglich erledigt.

@*******er_a hat recht. Wenn die Arbeitszeit und Einnahmen des Künstlerdaseins überwiegen, wird das als Hauptberuf gewertet und kann eine veränderte Versicherungspflicht nach sich ziehen. Das ist immer ne Gratwanderung. Deshalb war ich neben dem Teilzeithauptjob auch nur geringfügig selbständig. Vom Nebenjob allein hätt ich nicht leben können.
********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Ihr habt mich missverstanden. Bis März habe ich 20h/Woche gearbeitet. ( Ein Midijob ist nicht gleich Minijob) Inzwischen 30h bei einem anderen Arbeitgeber. Versicherungstechnisch also in trockenen Tüchern.
****e19 Frau
9.889 Beiträge
Dann passt ja alles. *stoesschen*
**********er_69 Mann
570 Beiträge
Sobald du ein Kleingewerbe anmeldet bekommst du eine Steuernummer und wenn du dann keine Steuerabrechnung abgibst dann wirst du eingeschätzt und das kann richtig heftig werden ich habe für meine Frau damals 50.000DM für sie zahlen müssen und normalerweise hätte sie ins Gefängnis gemusst aber ich habe damals sehr viele Kontakte gehabt und so konnte ich es noch verhindern und ich habe die Strafe bezahlt und damit war es erledigt aber das Finanzamt holt sich immer sein Geld ich an deiner Stelle würde mich von einem guten Steuerberater zusammen setzen und ihm die ganze Sache erklären und dir Rat holen und dann vielleicht noch einen Anwalt für steuerrecht.wenn du einfach nur alles laufen lässt kann es sehr teuer werden sorry aber einen besseren Rat kann ich dir nicht geben lg Meister Christian 😍😍😍😍
********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Ich war heute beim Finanzamt. Dort wurde mir gesagt, ich soll ihnen eine Email schreiben mit den voraussichtlichen Einnahmen. Danach wird die Vorauszahlung festgelegt.
*****tta Frau
1.134 Beiträge
Eine Email... cool!

Ich hab den Bogen zur steuerlichen Erfassung in Elster durch-ackern müssen... (so ne Voraussetzung für den Gründungszuschuss, die "Anmeldung beim Finanzamt" der freiberuflichen Tätigkeit).
********lara Frau
6.518 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****tta:
Ich hab den Bogen zur steuerlichen Erfassung in Elster durch-ackern müssen...
Das kommt nächstes Jahr.

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