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Überregional: Arbeitsrecht, Geschäftsübernahme mit Personal.

***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Klar wäre eurer alten Chefin ein "neuer Arbeitsvertrag mit dem neuen Besitzer" lieber als sich eure Zustimmung zur Betriebsübergabe einzuholen!

Damit wäre sie fein raus und könnte ihr altes Geschäft schneller abwickeln.

Bei einer Betriebsübergabe mit 1-monatigem Widerspruchsrecht der Angestellten...
...der bei Widerspruch zu beachtenden Kündungsmodalitäten...
dürfte sich eure alte Chefin noch ein paar Monate mit Sozialversicherung, Finanzamt, Pi Pa Po Papierkram herum ärgern.


Zuerst mal ein dickes Dankeschön an dich dass du dir so eine Mühe gemacht hast. 💋

Genau deshalb habe ich meinen Kollegen eingebläut um Himmels Willen nichts unterschreiben, wir bekommen ja auch noch Geld von ihr.

Mir ist wichtig dass wir Zeit haben uns in Ruhe was neues zu suchen, dass wir alle gehen steht fest.

Liebe Grüße Beate
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********kend:
@****z35 wenn sie gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses Widerspruch einlegt ist sie aber doch gleich raus oder nicht?

g/w



Meinem Verständnis nach ist das keine Lösung, weil sie uns dann nur kündigen kann, hat den Betrieb ja nicht mehr.

Liebe Grüße Beate
*******5WW Mann
274 Beiträge
Neuer Arbeitgeber, neues Arbeitsverhätnis, neuer Arbeitsvertrag (hat Karstadt auch so gemacht)
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Ein Widerspruch gegen den Übergang hätte zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Betriebsinhaber fortbesteht.

Bei einer vollständigen Betriebsaufgabe durch Veräußerung beliebt dann tatsächlich in aller Regel nur eine betriebsbedingte Kündigung. Allerdings sind die jeweiligen Kündigungsfriste nzu beachten und bis zur BEeendigung des Arbeitsverhätlnisses ist die Vergütung fortzuzahlen, auch bei Freistellung, weil keine Arbeit da ist. Das verschafft Zeit, einen neuen Job zu suchen und Verhandlungsmasse beim alten Arbeitgeber.

Allerdings muss man im Einzelfall genau prüfen, was wirklich sinnvoll ist.
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