„Bräuchte genaue Infos wie üblicherweise das Prozedere bei einer Geschäftsübernahme zu sein hat.
Schriftlicher Vertrag Betriebsübergabe.
Mit diesem Datum beginnt die 1 monatige Widerspruchsfrist.
Das Widerspruchsrecht hab ich bis dato nur bei einer Teil-Betriebsübergabe in Anspruch genommen.
Ob das Prozedere 1:1 auf eine komplette Betriebsübergabe übertragbar ist?
1. Der Teil-Betriebsübergabe - inklusive Widerrufsbelehrung - hatte ich schriftlich zugestimmt.
2. Ab diesem Datum lief mein 1 monatiges Widerspruchsrecht.
3. Den "neuen Chef/ Betrieb" habe ich ein wenig ertragen.
4. Nach zwei Wochen habe ich der Teil-Betriebsübergabe fristgerecht schriftlich widersprochen.
So wurde die Übernahme meines Arbeitsvertrages doch nicht vollzogen.
5. Da der Standort weg war, stellte mich mein Arbeitgeber sofort von der Arbeit frei.
6. Mein befristeter Vertrag lief bis zum Ende der Befristung - Restlaufzeit weniger als 1 Jahr.
(Großer Konzern.)
Auf allen späteren Abrechnungen - Steuer, Sozialversicherung, Krankenkasse - tauchte ausschließlich der alte Betrieb auf. Auch die zwei Wochen zwischen meiner Zustimmung und meinem Widerspruch.
Dem Gefluche der Dame aus der Personalabteilung entnahm ich, dass ich ihr mit diesen zwei Wochen sehr viel Arbeit bereitet haben muss.
NUN: Du
@***_x bist in einem Kleinbetrieb angestellt.
Bei dir handelt es sich um eine komplette Betriebsübergabe.
Da wird es bei "Widerspruch der Betriebsübergabe" mit Sicherheit keinen 1-jährigen Kündigungsschutz geben.
Nichts desto trotz könnten sich auch bei Kleinbetrieben "Rechtsansprüche aus einer Betriebsübergabe" ableiten. Vor allem was die Kündigungsmodalitäten anbelangt.
D.h.: Ab Punkt 4 - dein Widerspruch der Betriebsübergabe- müsste deine alte Chefin entsprechend der Regelungen für Kleinbetriebe reagieren.
Deine alte Chefin hat aber gar nicht erst mit Punkt 1 angefangen.
„Meine Chefin hat uns
(vier Angestellte ) mündlich mitgeteilt dass das Geschäft verkauft wurde und der neue Besitzer uns übernehmen wird.
Seit letzter Woche versucht sie uns dazu zu drängen einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Besitzer abzuschließen.
Klar wäre eurer alten Chefin ein "neuer Arbeitsvertrag mit dem neuen Besitzer" lieber als sich eure schriftliche Zustimmung zu einer Betriebsübergabe einzuholen!
Und mit einer Aufhebung eures alten Arbeitsvertrags wäre sie fein raus und könnte alles schneller abwickeln.
Bei einer Betriebsübergabe mit 1-monatigem Widerspruchsrecht der Angestellten...
...der bei Widerspruch zu beachtenden Kündungsmodalitäten...
dürfte sich eure alte Chefin noch ein paar Monate mit Sozialversicherung, Finanzamt, Pi Pa Po Papierkram herum ärgern.
Neuer Arbeitsvertrag + Aufhebung des alten Arbeitsvertrages wäre für deine alte Chefin viel schöner.
Doch bei allem Mitgefühl für deine alte Chefin:
Wenn der neue Inhaber des Unternehmens auf mich nicht allzu vertrauenserweckend wirkt,
würde ich mit diesem Menschen keinen Vertrag schließen.
PS.: Frohe Weihnachten.