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Überregional: Arbeitsrecht, Geschäftsübernahme mit Personal.

***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Arbeitsrecht, Geschäftsübernahme mit Personal.
Es geht um eine Geschäftsübernahme, Kleinbetrieb (Friseur )
Meine Chefin hat uns
(vier Angestellte ) mündlich mitgeteilt dass das Geschäft verkauft wurde und der neue Besitzer uns übernehmen wird.
Seit letzter Woche versucht sie uns dazu zu drängen einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Besitzer abzuschließen. Ich bin jetzt erstmal in der Fraktion, ich unterschreibe nix, habe einen bis dato ungekündigten Arbeitsvertrag.
Bräuchte genaue Infos wie üblicherweise das Prozedere bei einer Geschäftsübernahme zu sein hat.
Nach den Feiertagen werde ich mir selbstverständlich einen Anwalt suchen, kommt nur jetzt dumm aus weil die uns in der ersten Januarwoche wohl in die Zange nehmen, um uns diesen Vertrag aufzudrücken.
*********kend Paar
14.121 Beiträge
https://mgp-rechtsanwalt.de/betriebsubernahme-arbeitsvertrag/

Schau mal hier. Hab ich gerade ergooglet.

g/w
**vu Paar
1.072 Beiträge
….nix unterschreiben, bevor Dein Anwalt kontaktiert ist. Alle Verträge bleiben uneingeschränkt gültig…
*********kend Paar
14.121 Beiträge
Und wenn man euch neue Verträge anbietet dürfen sie euch nicht benachteiligen. Wer weiß vielleicht sind es am Ende bessere Konditionen. Anschauen kannst du ja mal. Gerne geben auch Gewerkschaften ihren Mitgliedern eine Rechtsberatung.

g/w
*****n57 Mann
64 Beiträge
Erstens musst du gar nichts! Zweites die ganze Sache rechtlich prüfen lassen und am besten gleich den neuen Vertrag auch!

VG
Sabian57
*********itMH Mann
471 Beiträge
Die Verträge gelten weiter. Und richtig, erst einmal die Füsse still halten.
Aber trotzdem solltest Du dem neuen Arbeitgeber erst einmal neutral eingestellt sein. Ohne den neuen Vertrag gesehen zu haben, gleich die Anwaltskarte zu ziehen, halte ich für unnötig. Die Situation für Arbeitnehmer ist zur Zeit recht komfortabel. Ich würde erst einmal die Vorstellung des "Neuen" abwarten und ihn dann zu seinen Plänen, Vorstellungen und Zukunftsgedanken befragen. Seinen Arbeitsvertrag wird er dann auch erläutern können und dann sollte sich das weitere Vorgehen ergeben.
Dazu braucht es keinen Alarmstart über die Feiertage.

Warum die alte Chefin jetzt so aktiv wird kann ich nicht nachvollziehen. Im übrigen ist es ein Kleinbetrieb, da kann fast immer gekündigt werden, wenn es nötig sein sollte.
Trotzdem würde ich mir damit nicht die Feiertage versauen. Schon gar nicht in deinem Alter. *top*
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Wir unterschreiben erstmal nichts... wir haben bis dato einen ungekündigten Arbeitsvertrag, der löst sich ja nicht in Luft auf und dürfte auch nicht unwirksam werden durch einen neuen Vertrag, da läuft doch was schief...
Wir haben uns darauf eingestellt, dass wir uns nächstes Jahr einen neuen Job suchen wollen jetzt nur zeitlich nicht unter Druck geraten soweit ich gelesen habe kann uns bei einer Übernahme der neue Chef ein Jahr lang nicht kündigen.... weiß aber nicht ob das auf uns Kleinbetrieb auch zutrifft.
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********itMH:
Die Verträge gelten weiter. Und richtig, erst einmal die Füsse still halten.
Aber trotzdem solltest Du dem neuen Arbeitgeber erst einmal neutral eingestellt sein. Ohne den neuen Vertrag gesehen zu haben, gleich die Anwaltskarte zu ziehen, halte ich für unnötig. Die Situation für Arbeitnehmer ist zur Zeit recht komfortabel. Ich würde erst einmal die Vorstellung des "Neuen" abwarten und ihn dann zu seinen Plänen, Vorstellungen und Zukunftsgedanken befragen. Seinen Arbeitsvertrag wird er dann auch erläutern können und dann sollte sich das weitere Vorgehen ergeben.
Dazu braucht es keinen Alarmstart über die Feiertage.

Warum die alte Chefin jetzt so aktiv wird kann ich nicht nachvollziehen. Im übrigen ist es ein Kleinbetrieb, da kann fast immer gekündigt werden, wenn es nötig sein sollte.
Trotzdem würde ich mir damit nicht die Feiertage versauen. Schon gar nicht in deinem Alter. *top*

Wir haben den neuen Arbeitgeber schon kennengelernt, genau da liegt das Problem... der lügt am laufenden Meter, er sagt etwas und im nächsten Moment erzählt es ganz anders... geht schon mal los mit, er hat den Laden für seine Frau gekauft, ach nee für seine Freundin ach quatsch ist Verwandtschaft... und dann stellt er sie uns als seine Freundin vor, die den Laden dann leitet dann sind es auf einmal vier Personen die zusätzlich noch bei uns arbeiten werden. Dann sagt das ändert sich nichts im nächsten Moment erzählt er was ich alles ändern wird wir sind da gedanklich schon raus wollen halt nur nicht unter Druck nach was neuem suchen.
****_O Mann
141 Beiträge
Du hast es selbtgut zusammengefasst. Auf der einen Seite greifen die Regeln des Betriebsübergangs, auf der anderen Seite die eines Kleinbetriebes.
Nun ist ein Arbeitsvertrag aber eben auch nur ein Vertrag. In der Regel kündigt man keinen Job wegen des Vertrages bzw. kündigt der Arbeitgeber deswegen.
Die eigentliche Frage lautet ja, was will der neue Arbeitgeber damit erreichen? Was sind seine Ziele? Welche Konditionen würden sich im neuen Vertrag ändern? Neuer Start mit Probezeit, kein Anrechnen der bisherigen Betriebszugehörigkeit? Hat der neue Pächter bereits andere Betriebe übernommen? Wie waren dort die Erfahrungen?
Setz Dich nach Neujahr mit ihm an einen Tisch, lass Dir das Vorgehen erklären. Im besten Fall hat er keine Ahnung und war auch nur schlecht beraten.
*********icher Mann
817 Beiträge
geh in die Gewerkschaft, die beraten auch und vertreten ihre Mitglieder arbeitsrechtlich
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****_O:
Du hast es selbtgut zusammengefasst. Auf der einen Seite greifen die Regeln des Betriebsübergangs, auf der anderen Seite die eines Kleinbetriebes.
Nun ist ein Arbeitsvertrag aber eben auch nur ein Vertrag. In der Regel kündigt man keinen Job wegen des Vertrages bzw. kündigt der Arbeitgeber deswegen.
Die eigentliche Frage lautet ja, was will der neue Arbeitgeber damit erreichen? Was sind seine Ziele? Welche Konditionen würden sich im neuen Vertrag ändern? Neuer Start mit Probezeit, kein Anrechnen der bisherigen Betriebszugehörigkeit? Hat der neue Pächter bereits andere Betriebe übernommen? Wie waren dort die Erfahrungen?
Setz Dich nach Neujahr mit ihm an einen Tisch, lass Dir das Vorgehen erklären. Im besten Fall hat er keine Ahnung und war auch nur schlecht beraten.

Der neue Arbeitgeber hat noch kein Geschäft ,sagte auch er hat keine Ahnung von Verträgen und wie das alles ablaufen soll ,kümmert sich auch nicht um die Übernahme von Telefon und Stromanbieter... keine Ahnung was mit dem los ist... was er mit dem Laden vorhat, da erzählt er auch bei jedem was anderes.
****_O Mann
141 Beiträge
Der ist dann einfach überfordert. War ggf. auch ne spontane Bauchentscheidung mit der Übernahme... Du schreibst, es ist für seine Perle, richtig?

Frag ihn, ob er an einem reibungslosen Übergang interessiert ist oder den Laden gleich wieder dicht mal will, weil der Betrieb still steht.
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****_O:
Der ist dann einfach überfordert. War ggf. auch ne spontane Bauchentscheidung mit der Übernahme... Du schreibst, es ist für seine Perle, richtig?

Frag ihn, ob er an einem reibungslosen Übergang interessiert ist oder den Laden gleich wieder dicht mal will, weil der Betrieb still steht.

Ja für seine Freundin, so hat er sie vorige Woche bezeichnet, die Woche davor war es eine Verwandte... keine Ahnung was sie nächste Woche ist...
Ich hatte eh vor zu fragen ob er erstmal nichts verdienen will, wenn wir nicht da sind werden unsere Kunden wegbleiben... gerade bei Friseuren ist das ganz sensibel, wenn da nur fremde Gesichter sind, sind die Kunden futsch... zumal bei uns vorher extrem gewechselt wurde und die Leute gerade froh sind dass wir wieder Stammpersonal sind.
****_O Mann
141 Beiträge
Eben und das Personal wächst nicht auf Bäumen. So ein Gespräch kann man am besten im Ruhe führen. Ggf. neutraler Ort. Sprichst Du nur für Dich oder auch für die anderen Kolleginnen?
Wie bereits beschrieben. Als erstes die Ziele und Erwartungen auf den Tisch. Von beiden Seiten. Verträge folgen den Anforderungen, nicht anders herum.
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****_O:
Eben und das Personal wächst nicht auf Bäumen. So ein Gespräch kann man am besten im Ruhe führen. Ggf. neutraler Ort. Sprichst Du nur für Dich oder auch für die anderen Kolleginnen?
Wie bereits beschrieben. Als erstes die Ziele und Erwartungen auf den Tisch. Von beiden Seiten. Verträge folgen den Anforderungen, nicht anders herum.

Personal wächst tatsächlich nicht auf Bäumen, schon gar nichts brauchbares... das Problem ist er hat schon so oft was anderes erzählt dass wir ihm nicht trauen, wir vermuten dass er uns jetzt erstmal benötigt damit er überhaupt was einnimmt und den Laden dann in einen Barbershop umwandeln
will, dann sind wir überflüssig. Zu meiner Kollegin hat er gestern noch gesagt wenn mal einer von uns ausfällt er hätte genug Friseure die dann sofort einspringen... der Mann hat keine Ahnung vom Geschäft, dann würde er ahnen wie unflexibel unsere Kunden sind.
*********itMH Mann
471 Beiträge
Zitat:
Wir haben den neuen Arbeitgeber schon kennengelernt, genau da liegt das Problem... der lügt am laufenden Meter, er sagt etwas und im nächsten Moment erzählt es ganz anders... geht schon mal los mit, er hat den Laden für seine Frau gekauft, ach nee für seine Freundin ach quatsch ist Verwandtschaft... und dann stellt er sie uns als seine Freundin vor, die den Laden dann leitet dann sind es auf einmal vier Personen die zusätzlich noch bei uns arbeiten werden. Dann sagt das ändert sich nichts im nächsten Moment erzählt er was ich alles ändern wird wir sind da gedanklich schon raus wollen halt nur nicht unter Druck nach was neuem suchen.

Erzählen kann er viel. Schriftlich ist es bindend und da gelten erst einmal die alten Verträge.

Ich vermute mal der "Neue" hat einen Zuwanderungshintergrund *floet*
***_x Frau
352 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********itMH:
Zitat:
Wir haben den neuen Arbeitgeber schon kennengelernt, genau da liegt das Problem... der lügt am laufenden Meter, er sagt etwas und im nächsten Moment erzählt es ganz anders... geht schon mal los mit, er hat den Laden für seine Frau gekauft, ach nee für seine Freundin ach quatsch ist Verwandtschaft... und dann stellt er sie uns als seine Freundin vor, die den Laden dann leitet dann sind es auf einmal vier Personen die zusätzlich noch bei uns arbeiten werden. Dann sagt das ändert sich nichts im nächsten Moment erzählt er was ich alles ändern wird wir sind da gedanklich schon raus wollen halt nur nicht unter Druck nach was neuem suchen.

Erzählen kann er viel. Schriftlich ist es bindend und da gelten erst einmal die alten Verträge.

Ich vermute mal der "Neue" hat einen Zuwanderungshintergrund *floet*

Das hast du gut erkannt, mit dem Zuwanderungshintergrund ist zutreffend.
***na Frau
2.566 Beiträge
Wenn er eine Übernahme startet, muss er alle Rechte und Pflichten für ein Jahr übernehmen.
****_O Mann
141 Beiträge
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB kann ein Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Dies ist bei Arbeitnehmern im Kleinbetrieb nicht der Fall (BAG, Urteil vom 19.10.2017 – 8 AZR 845/15).

Eben nicht bezogen auf den Kündigungsschutz. Daher lieber verhandeln als auf das Arbeitsrecht setzen.
*********da_69 Mann
1.085 Beiträge
Um welche Rechtsform handelt es sich denn bei dem Betrieb.?
Wenn es eine Einzelunternehmung oder eine GbR ist ein neuer Vertrag und/oder eine Kündigung ja unausweichlich.
****112 Mann
1.100 Beiträge
Also hier gilt § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang und folgende Parragrafe. Für die übernommenen Arbeitnehmer darf sich nichts zum schlechteren ändern.
Würde mirr den angebotenen Arbeitsvertrag einmal genau ansehen, bzw. alternativ einen Arbeitsvertrag aufsetzten lassen.
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Du machst das ganz richtig, wenn Du Dich Anwaltschaft beraten lässt. Das ist gut angelegtens Geld, denn dann weißt Du genau, wie die Rechtslage ist.

In jedem Fall gilt 613 a BGB, aber auch die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten für Kleinbetriebe. Lass Dich auch mal im Hinblick auf das Widerspruchsrecht gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses beraten. Das könnte hier eine Lösung sein.

Gerne auch CM
***xy Frau
4.789 Beiträge
Das wäre ja vielleicht ein guter Anlaß, doch endlich mal Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden *zwinker*

Trixy
*********kend Paar
14.121 Beiträge
@****z35 wenn sie gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses Widerspruch einlegt ist sie aber doch gleich raus oder nicht?

g/w
*******ias Frau
4.422 Beiträge
Zitat von ***_x:
Bräuchte genaue Infos wie üblicherweise das Prozedere bei einer Geschäftsübernahme zu sein hat.

Schriftlicher Vertrag Betriebsübergabe.
Mit diesem Datum beginnt die 1 monatige Widerspruchsfrist.

Das Widerspruchsrecht hab ich bis dato nur bei einer Teil-Betriebsübergabe in Anspruch genommen.
Ob das Prozedere 1:1 auf eine komplette Betriebsübergabe übertragbar ist? *nixweiss*

1. Der Teil-Betriebsübergabe - inklusive Widerrufsbelehrung - hatte ich schriftlich zugestimmt.
2. Ab diesem Datum lief mein 1 monatiges Widerspruchsrecht.
3. Den "neuen Chef/ Betrieb" habe ich ein wenig ertragen.
4. Nach zwei Wochen habe ich der Teil-Betriebsübergabe fristgerecht schriftlich widersprochen.

So wurde die Übernahme meines Arbeitsvertrages doch nicht vollzogen.

5. Da der Standort weg war, stellte mich mein Arbeitgeber sofort von der Arbeit frei.
6. Mein befristeter Vertrag lief bis zum Ende der Befristung - Restlaufzeit weniger als 1 Jahr.
(Großer Konzern.)

Auf allen späteren Abrechnungen - Steuer, Sozialversicherung, Krankenkasse - tauchte ausschließlich der alte Betrieb auf. Auch die zwei Wochen zwischen meiner Zustimmung und meinem Widerspruch.
Dem Gefluche der Dame aus der Personalabteilung entnahm ich, dass ich ihr mit diesen zwei Wochen sehr viel Arbeit bereitet haben muss. *floet*


NUN: Du @***_x bist in einem Kleinbetrieb angestellt.
Bei dir handelt es sich um eine komplette Betriebsübergabe.
Da wird es bei "Widerspruch der Betriebsübergabe" mit Sicherheit keinen 1-jährigen Kündigungsschutz geben.
Nichts desto trotz könnten sich auch bei Kleinbetrieben "Rechtsansprüche aus einer Betriebsübergabe" ableiten. Vor allem was die Kündigungsmodalitäten anbelangt.
D.h.: Ab Punkt 4 - dein Widerspruch der Betriebsübergabe- müsste deine alte Chefin entsprechend der Regelungen für Kleinbetriebe reagieren.

Deine alte Chefin hat aber gar nicht erst mit Punkt 1 angefangen.

Zitat von ***_x:
Meine Chefin hat uns
(vier Angestellte ) mündlich mitgeteilt dass das Geschäft verkauft wurde und der neue Besitzer uns übernehmen wird.
Seit letzter Woche versucht sie uns dazu zu drängen einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Besitzer abzuschließen.

Klar wäre eurer alten Chefin ein "neuer Arbeitsvertrag mit dem neuen Besitzer" lieber als sich eure schriftliche Zustimmung zu einer Betriebsübergabe einzuholen!

Und mit einer Aufhebung eures alten Arbeitsvertrags wäre sie fein raus und könnte alles schneller abwickeln.

Bei einer Betriebsübergabe mit 1-monatigem Widerspruchsrecht der Angestellten...
...der bei Widerspruch zu beachtenden Kündungsmodalitäten...
dürfte sich eure alte Chefin noch ein paar Monate mit Sozialversicherung, Finanzamt, Pi Pa Po Papierkram herum ärgern.

Neuer Arbeitsvertrag + Aufhebung des alten Arbeitsvertrages wäre für deine alte Chefin viel schöner.

Doch bei allem Mitgefühl für deine alte Chefin:
Wenn der neue Inhaber des Unternehmens auf mich nicht allzu vertrauenserweckend wirkt,
würde ich mit diesem Menschen keinen Vertrag schließen.


PS.: Frohe Weihnachten. *g*
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