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Privatpartys in NRW
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Überregional: Info zur Rechtslage von privat Party

*******rus Mann
493 Beiträge
Kauf ein wie du denkst das es passt. Die Einkäufe machst du transparent, ebenso den Anteil eines jeden Einzelen (z.B.über eine App wie Splid).
Dann am Abend direkt den passenden Betrag abkassieren. So sollte sich Gewinn vermeiden lassen
*********paar Paar
387 Beiträge
Nochmal, wenn ihr fremde Leute dazu einladen, ist es keine private Party mehr. Dann ist das Finanzamt ein Problem. Das andere ist due Haftpflichtversicherung, welche bei nicht privaten Partys für den Fall das was passiert vorhanden sein sollte.
Sonnst zahlt der Veranstalter.
*******5WW Mann
274 Beiträge
Wir haben aus diesen genannten Gründen, unsere kleinen Konzerte als eine geschlossene Gesellschaft/private Veranstaltung deklariert, und sind dann mim Spendenhut herumgelaufen. Was sogar noch einträglicher war, als Eintritt zu nehmen ......
*******r78 Paar
151 Beiträge
Lade den Finanzbeamten ein, dann hast du kein Problem mehr. *g*
*******mcat Mann
3.663 Beiträge
Jeder soll was mitbringen (üblich bei privaten Feten) - zusätzlich zu einem freiwilligen Obulus (weil Du auch zusätzlich noch was einkaufst). Und wenn an Geld was übrig bleibt geht das an den Kindergarten in der Nachbarschaft als kleine Spende. Hauptsache Du machst keinen Gewinn und schreibst alles auf.

Wer knausert, also nicht fair etwas beisteuert, wird nicht mehr eingeladen.

So würde ich es machen.

(Und wenn die Betriebsprüferin hübsch ist und nett und einsichtig, wird sie nächstes Mal mit eingeladen).
******rio Mann
860 Beiträge
Selten habe so viele rechts- und steuerfremde Beiträge gelesen.

1. Steuern: Es kommt einzig und alleine auf die Gewinnerzielungsabsicht an.
Die muss Finanzamt beweisen. An sich sind die Vorgaben für Gewinnerzielungsabsicht so streng, dass du mit kleineren und nicht regelmäßigen Privatparties bei vielleicht 100-300€ Überschuss gar nicht reinfallen kannst.

2. Ausschank/Lizenz: Das könnte etwas heikler sein aber auch hier kommt es auf die Art. Freie Verfügbarkeit der Alko-Getränke und in dem Umfang einer normalen Party daheim gibt es hier kein Problem.

3. Genehmigung von der Gemeinde? Wer hat sich diesen Humbug hier im Forum ausgedacht. So lange nicht gewerblich, da auch keine Genehmigungen. Wenn gewerblich, dann könnte es schlimmere Auflagen geben da evtl dein Haus nicht im Gewerbemischgebiet. Damit wäre es sowieso erledigt.

4. Sicherheit der Gäste: Jeder haftet selbst für das was er anstellt. Ist ja nicht gewerblich. Trotzdem natürlich musst du darauf achten, dass nicht 50 Leute auf deinem Balkon stehen der nur 10 halten kann. 🤣

5. Das größte Problem können Nachbarn sein: Störung der Nachtruhe; Zugeparkte Einfahrten; etc.
*********elia Frau
735 Beiträge
Wenn es regelmäßig stattfindende Partys mit fremden Personen sind, bei der Geld fließt wird schnell von gewerblich ausgegangen und dann zu beweisen, dass es nicht gewerblich ist, ist u.U. gar nicht so einfach.
*******llie Frau
2.164 Beiträge
Wie ist das denn mit diesem "Kleingewerbe", bei dem man 2000€ (?) jährlich einnehmen kann, ohne "Anmelden" und ohne es versteuern uu müssen? Das wäre hier doch der Fall?!? *nachdenk*
********raum Paar
11.465 Beiträge
*********elia Frau
735 Beiträge
Kleingewerbe muss angemeldet werden, auch wenn letztendlich bis zu einem gewissen Betrag keine Steuern gezahlt werden müssen. Aber viele scheitern schon an der Bürokratie der Anmeldung
*******llie Frau
2.164 Beiträge
********raum Paar
11.465 Beiträge
Das betrifft nur die Steuern, nicht aber den Rest der Bürokratie.
*********elia Frau
735 Beiträge
@*******llie

Das hat mit (Klein-)Gewerbe nichts zu tun. Für Gewerbe ist u.a. Gewerbesteuer relevant. Das ist Einkommenssteuer. Die Zusammenhänge jetzt zu erklären würde ausufern und ist ja nicht Frage des TE.
*******llie Frau
2.164 Beiträge
Zitat von *********elia:
@*******llie

... Die Zusammenhänge jetzt zu erklären würde ausufern und ist ja nicht Frage des TE.

Na ja, er fragt nach der rechtlichen Lage?!?
*******er_a Frau
2.040 Beiträge
Noch einmal, es geht darum, wie kann ich sicher sein, daß meine Privatparty auch rechtlich als privat gilt.

Keine Gewinnerzielungsabsicht.
Nicht auf Dauer angelegt.
Beides muss das Finanzamt nachweisen, bzw. kann durch Dokumentation ausgeschlossen werden.

Zur Not bekommt man vom Finanzamt eine Aufforderung zukünftig.... Dann ist für alles andere immer noch Zeit. Eine private Party ist zulässig, auch mehrere.

Alles andere sind ungelegte Eier.
*****atz Paar
1.483 Beiträge
*******geur Mann
21.795 Beiträge
Gruppen-Mod 
Auf Wunsch des TE mache ich hier mal zu.
*geschlossen*
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