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Privatpartys in NRW
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Überregional: Info zur Rechtslage von privat Party

********mper Mann
397 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Info zur Rechtslage von privat Party
Über regionale Suche

Bitte um sachliche rechtliche Information zur privat Partys

1. Im eigenen Hause mit
passenden Räumen für joyler

2 bei Partys gibts vollständiges Essen ( warmes Gericht Beilagen Nachspeise Kuchen und alle gängigen Getränke)

Ohne Solo Herrn als Gäste

Wie hoch darf man pro paar den Unkostenbeitrag ansetzen
Bitte mit Puffer Kalkulation

Was ist eure Meinung bzw
Wie ist die rechtliche Lage

Würde mich freuen über eine sachliche Auskunft

Lg
*********avea Paar
915 Beiträge
Kosten durch Teilnehmer zahl, ergibt den Selbstkostenpreis Preis. Erfahrungsgemäß 30% no Show. Wenn Du Gewinn macht must Du das als Einnahmen bei der Steuer angeben.
*********elia Frau
735 Beiträge
Sobald du Gewinn machst ist es keine "Privatparty" mehr...
Rein rechtlich ne heikle Sache, wenn du fremde Leute einlädst und Geld fließt.
Aber wo kein Kläger auch kein Richter.
********mper Mann
397 Beiträge
Themenersteller 
Ok das heist entweder man ist bereit steht’s draufzuzahlen oder man hält keine Partys mehr
*********elia Frau
735 Beiträge
Ruf doch einfach mal bei der Stadt/Gemeinde an und frag nach. Die kennen auch die ortsüblichen Auflagen.
Aber was du verlangst...das können die dir nicht sagen. Die kennen ja deine Ausgaben nicht.
Und selbst wenn du drauf zahlst, bin ich mir nicht so sicher, dass das mit fremden Leuten so legal ist ohne Anmeldung.
Sonst würde jeder in seinen Haus quasi nen privaten Swinger-Club betreiben können...
Ohne Solo Herren ? Nicht erlaubt , außer ich komme zum aufpassen !😂😂Ach du weißt doch wie unser Deutschland tickt ! Kindergärten dürfen kein Rolf Zukowski mehr singen ohne GEMA , Kuchen Verkauf bei Schulfesten müssen schon versteuert werden !
Mach einfach und der Nachbar muss es ertragen ! Wir haben früher zu jungen Jahren immer eine Motorrad Party gemacht ! Nur verrückte , Feuer und wild ! Feuerwehr war dabei und alle aus dem Dorf waren eingeladen ! Gab nie Ärger !
********mper Mann
397 Beiträge
Themenersteller 
Lass mich überraschen ob noch hilfreichere U sachlichere Auskünfte kommen

( wenn nicht hilft nur ein Anwalt der Ahnung hat )
*******er_a Frau
2.041 Beiträge
Kaufe großzügig ein, so dass du mehr hast als du brauchst. Kannst du selber später aufbrauchen, Kosten geteilt durch Teilnehmer. Einkaufsbelege aufheben. Teilnehmerzahl notieren. Fertig. Notiere dir ggf km und pauschal Strom, Wasser und Co. Wenn du das nicht jede Woche mehrmals machst, es also eher offensichtlich privat aussieht wird nichts passieren. Bei einer Anfrage des Finanzamts schickt man erst eine Erklärung, aufweiteres Nachfragen die Doku. Danach ist es meistens erledigt. Es darf eben nicht nach erwerbstätig aussehen. Sollte es für das Finanzamt anders sein, bekommst du Auflagen.

Erwerbssmässig ist es sicher, mehr als regelmäßig einmal wöchentlich, mehr als zwanzig Personen, deutlich mehr Einkäufe als für diese Personenanzahl üblich und damit meine ich 50% Differenz.

Dieses Thema hat es auf Joy schon so oft gegeben. Warum habt ihr immer so viel Angst?
********raum Paar
11.466 Beiträge
Eigentlich geht es hier doch um etwas ganz anderes:

Handelt es sich hier um eine erlaubnisfreie oder um ein erlaubnispflichtige Veranstaltungsreihe im Sinn der Gewerbeordnung.

Spätestens, wenn es sich um regelmäßige Veranstaltungen handelt, zu denen "Eintritt" bezahlt werden muss, dann ist hier wohl von einer steuerlichen Relevanz auszugehen.

Wenn wie beschrieben der komplette Speisen- und Getränkeumfang angeboten wird, dann muss die "Ausschankerlaubnis", so wie sie in Bayern gilt beachtet werden.

Es gibt hiervon Ausnahmen, die aber in erster Linie für Vereinsheime etc. ganz klar definiert werden.
***xy Frau
4.774 Beiträge
Einen 3-Personen-Verein gründen und alle Gäste müssen Mitglieder sein. Tagesmitgliedschaft ist möglich. So machen es doch einige. Schau Dir mal die Satzungen entsprechender Clubs an.

Trixy
*********avea Paar
915 Beiträge
Zum Gründen eines Vereins benötigt man 7 Personen
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von *********avea:
Zum Gründen eines Vereins benötigt man 7 Personen

Ja, aber 4 davon können sofort nach der Gründung den Verein wieder verlassen. Zum Betreiben eines Vereins genügen 3 Personen.

Trixy
*********icher Mann
817 Beiträge
wenn ich Essen verkaufen will und das gar regelmäßig, gibt es auch hygienische Vorgaben bezügl. Küche und Verarbeiter
*****i72 Mann
2.827 Beiträge
Wenn das eine private Party ist, warum bringt nicht jeder etwas mit und du sorgst nur für Getränke?
*********paar Paar
387 Beiträge
Es ist nur dann eine privat Paty wenn du die Gäste kennst. Also auch weißt wo sie wohnen und du auch ihre Telefonnummer hast.
Dann haftet auch jeder für sich selbst und du kannst die Kosten umlegen.
Wie schon bemerkt ist das schon häufig hier diskutiert worden.
**********ir_79 Mann
1.072 Beiträge
Bezüglich Getränke: Eine Ausschankerlaubnis kannst du umgehen wenn du nur ganze Flaschen ausgibst. Du darfst damit kein Geld verdienen (wollen). Was du ja auch nicht willst. Aber du darfst aufrunden. Nur wirst sicher keinen Einzelverkauf machen können.

Essen ist deutlich komplizierter, wenn man es selbst zubereitet. Am besten man serviert fertig geholte Platten und vorgeschnittenes Brot.

Wie ist denn der zeitliche Ablauf? Wäre es möglich einen Anmeldeschluss zu machen und dann Essen und Getränke zu bestellen? Der ermittelte Preis plus etwa 15 Prozent und dann auf den nächsten Euro runden. So habt ihr keine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht. Und das ist was zählt.
*******geur Mann
21.795 Beiträge
Gruppen-Mod 
Oder im Vorfeld gar kein Geld verlangen, sondern ein Sparschwein aufstellen?
********mper Mann
397 Beiträge
Themenersteller 
Ja leider ist das Sparschwein hinterher etwas unterernährt und bei mehr so Partys stirbt es

😉😉😉😉😉
*********elia Frau
735 Beiträge
Zitat von *******geur:
Oder im Vorfeld gar kein Geld verlangen, sondern ein Sparschwein aufstellen?

Dann Trost du aber natürlich immer das Risiko, dass du auf den Kosten sitzen bleibst
*********an63 Mann
17.879 Beiträge
Wenn du die Party für die bezahlt wird hier im Joy einstellst, kann es passieren dass sich irgendwann Post vom Finanzamt bekommt.
Für die Sicherheit deiner Gäste bist du verantwortlich
*****atz Paar
1.483 Beiträge
Zitat von *******geur:
Oder im Vorfeld gar kein Geld verlangen, sondern ein Sparschwein aufstellen?

Haben wir früher gemacht. Im Bauch des Sparschwein fanden wir die Charaktere unserer Gäste *zwinker* *ggg*

Seit dem gilt, jeder bringt Naturalien mit oder etwas Holz zum Anheizen oder zeigt sich sonst wie erkenntlich *bussi*
*******eet Frau
706 Beiträge
Ich habe beim Essen immer großzügig geplant und vieles was dann über war, eingepackt und jedem etwas mitgegeben der wollte
****ter Paar
180 Beiträge
Hallo Hallo
wir nehmen Grundsätzlich kein Geld und machen eine Mitbringparty.

Das wird in der Regel von uns etwas gesteuert, damit nicht zu viel oder doppelt und dreifach da ist.

Wenn alle frischen bzw. verderblichen Sachen vergeben sind kann auch so was wie Reinigungsmittel oder Getränke mitbringen lassen.
Ich hatte schon mal eine Dame die brachte genau 4 Spülmaschinen-Tabs.

Das kann man dann bei der nächsten Party nutzen.

Wir machen schon so lange Partys.

Leute die jetzt sagen nimm doch Geld, für so viel Arbeit und Ausgaben............

Diese können dir demnächst, wenn sie dann ein Furz quer sitzen haben oder weil irgendeiner , deren Tochter, Nachbar, Vater, Onkel oder die Kassierer/-in im Supermarkt über dich erzählt hat.............:

Dich beim Finanzamt anschwärzen.

VLG Vera & Siggi
****_70 Frau
6.365 Beiträge
Alternativ Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden. Bei 3 Partys im Jahr brauchst du das nicht. Aber alles was über 400 Euro im Jahr geht anmelden. Sprit und material und Werbung kannst du absetzen.
Habs noch nicht bereut.

Liebe Grüße Kati
*****_ER Mann
120 Beiträge
... hast du zwar nicht danach gefragt, aber ich tu mal trotzdem mein Löffelchen Senf dazu: wenn du mit wildfremden und/oder mit wilden Fremden feierst, kommen außer den Kosten für Essen und Trinken auch schnell mal unvorhergesehene Kosten hinzu. Vom kaputt gegangenen Glas bis - tja eigentlich nach oben offen.

Was beispielsweise, wenn der alkoholisierte wilde Heinz DIN über die auch willige wilde alloholisierte Heidi DIN her fällt, die dabei in's Büffet und sich am zerdepperten Gurkenglas das Gesicht aufschneidet?

Übertrieben denksz du? Die ganze Branche der Rechtsanwälte und Versicherungen lebt von derartigen unartigen Vorkommnissen...
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