„Überregional - Versteuerung Firmenwagen
Guten Morgen,
da mir in meiner Firma und selbst bei meinem zuständigen Finanzamt niemand weiterhelfen konnte......
Es besteht die Möglichkeit, den Firmenwagen mit den üblichen 1%, sowie 0,03% pro Kilometer zu versteuern, bei max 180 Fahrten ins Büro - Homeoffice - werden nur 0,02% pro Kilometer angesetzt. Wird dies gleich vom Arbeitgeber veranlasst, rückwirkend bei der Steuererklärung oder wie ist das zu beantragen? Da ich doch einige Kilometer fahre, sind dies monatlich knapp € 100.- Unterschied.
Vielleicht kann mir hier jemand eine verlässliche Auskunft geben.
Vielen lieben Dank im Voraus
Bella
Die Regelung ist eigentlich sehr eindeutig (und selbst das FA sollte das wissen
). Grundsätzlich setzt der Arbeitgeber 0,03% an. Er kann (muss aber nicht) nach Absprache mit dem Arbeitnehmer 0,002% ansetzen, wenn der Arbeitsvertrag oder gleichzusetzende Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, die die Bedingungen ausweisen, die 0,002% rechtfertigen. Ob 0,03% oder 0,002% verwendet wird für die monatliche Lohnabrechnung, wird zu Beginn des Fiskaljahres festgelegt (also mit der Januar-Abrechnung) oder zu Beginn des Nutzung des Firmenfahrzeuges (falls unterjährig) und kann dann im laufenden Fiskaljahr nicht mehr geändert werden.
Die Festlegung ist als fixer pauschaler Monatsabzug zu betrachten. Die endgültige steuerliche Bewertung finden dann über die Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers statt. Dort werden dann auch eventuelle unterjährige Änderungen berücksichtigt. Zu beachten ist die entsprechende Nachweispflicht (Bringschuld des AN) zu den Kriterien für eine Ansetzung mit 0,002% sowohl gegenüber AG als auch FA.
Wichtig auch: "Gefälligkeiten" durch den AG mit einer Einstufung auf 0,002%, um mehr Netto-Auszahlung für den AN zu erreichen, obwohl letztlich aber 0,03% anzusetzen gewesen wären, gehen für den AG spätestens mit der nächsten Lohnsteuerprüfung und für den AN mit der nächsten Steuererklärung (entsprechende Nachzahlung) in die Hose und können dann auch u.a. zu einer verbindlichen Fahrtenbuchauflage führen.