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Überregional - Versteuerung Firmenwagen

*****la2 Frau
1.927 Beiträge
Themenersteller 
Überregional - Versteuerung Firmenwagen
Guten Morgen,
da mir in meiner Firma und selbst bei meinem zuständigen Finanzamt niemand weiterhelfen konnte......
Es besteht die Möglichkeit, den Firmenwagen mit den üblichen 1%, sowie 0,03% pro Kilometer zu versteuern, bei max 180 Fahrten ins Büro - Homeoffice - werden nur 0,02% pro Kilometer angesetzt. Wird dies gleich vom Arbeitgeber veranlasst, rückwirkend bei der Steuererklärung oder wie ist das zu beantragen? Da ich doch einige Kilometer fahre, sind dies monatlich knapp € 100.- Unterschied.
Vielleicht kann mir hier jemand eine verlässliche Auskunft geben.
Vielen lieben Dank im Voraus
Bella
*******mata Frau
3.013 Beiträge
Ich kann nachher mal schauen ob ich das aus meinem Buch abfotografieren kann. Habe 2022 eine Fortbildung zum Thema Lohn &Gehalt gemacht. Ich weiß da war das Thema dabei, aber ich habe es seitdem nicht mehr gebraucht und will aus dem Kopf nichts falsches erzählen. (Habe das Buch in der Firma)
*******z_04 Paar
142 Beiträge
Würde mich auch interessieren. Hatten das Thema letzten Monat auf dem Tisch aber unsere HR wollte da auch ni so ran. LG Andre
gern das Foto per PN *top*
******rio Mann
860 Beiträge
Unsere Firma hat es noch eleganter gelöst: Wir haben jetzt Vertragszusätze, dass wir homeoffice als Primärarbeitsplatz haben. Damit entfällt das 0,03% pro km. Zusätzlicher Bonus: Arbeitszimmer ist voll absetzbar - Miete und Nebenkosten wie auch Einrichtung
*********edium Paar
134 Beiträge
Also die 180 Tage Regelung (Einzelbewertung) setzt das Führen eines Fahrtenbuches voraus und dieses muss monatlich kontrolliert werden.
Der AG ist dazu auch nur verpflichtet wenn er zB keine Dienstwagenregelung bei sich im Haus hat.
Von daher wird jeder AG erpicht sein die 3% Regelung anzuwenden.
Die Abwicklung erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der Dienstwagenberechnung. Da sind natürlich auch die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit berücksichtigt.

Mir ist schleierhaft warum angeblich weder AG noch FA darüber Bescheid wissen.
Wurde überhaupt nachgefragt?

Wenn es ums sparen geht dann wäre vielleicht ein Plug-in-Hybrid (Achtung die Grenzwerte beachten) oder ein vollelektrisches Fahrzeug eine Alternative.
*****la2 Frau
1.927 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********edium:
Also die 180 Tage Regelung (Einzelbewertung) setzt das Führen eines Fahrtenbuches voraus und dieses muss monatlich kontrolliert werden.
Der AG ist dazu auch nur verpflichtet wenn er zB keine Dienstwagenregelung bei sich im Haus hat.
Von daher wird jeder AG erpicht sein die 3% Regelung anzuwenden.
Die Abwicklung erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der Dienstwagenberechnung. Da sind natürlich auch die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit berücksichtigt.

Mir ist schleierhaft warum angeblich weder AG noch FA darüber Bescheid wissen.
Wurde überhaupt nachgefragt?

Wenn es ums sparen geht dann wäre vielleicht ein Plug-in-Hybrid (Achtung die Grenzwerte beachten) oder ein vollelektrisches Fahrzeug eine Alternative.

Wie in meiner Frage zu lesen, es wurde gefragt.
Zum anderen ist der Hinweis auf Plug-in-Hybrid hinfällig, da in meinem Fall nicht im Fuhrpark meines Unternehmens.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *****la2:
Überregional - Versteuerung Firmenwagen
Guten Morgen,
da mir in meiner Firma und selbst bei meinem zuständigen Finanzamt niemand weiterhelfen konnte......
Es besteht die Möglichkeit, den Firmenwagen mit den üblichen 1%, sowie 0,03% pro Kilometer zu versteuern, bei max 180 Fahrten ins Büro - Homeoffice - werden nur 0,02% pro Kilometer angesetzt. Wird dies gleich vom Arbeitgeber veranlasst, rückwirkend bei der Steuererklärung oder wie ist das zu beantragen? Da ich doch einige Kilometer fahre, sind dies monatlich knapp € 100.- Unterschied.
Vielleicht kann mir hier jemand eine verlässliche Auskunft geben.
Vielen lieben Dank im Voraus
Bella

Die Regelung ist eigentlich sehr eindeutig (und selbst das FA sollte das wissen *zwinker*). Grundsätzlich setzt der Arbeitgeber 0,03% an. Er kann (muss aber nicht) nach Absprache mit dem Arbeitnehmer 0,002% ansetzen, wenn der Arbeitsvertrag oder gleichzusetzende Betriebsvereinbarungen vorhanden sind, die die Bedingungen ausweisen, die 0,002% rechtfertigen. Ob 0,03% oder 0,002% verwendet wird für die monatliche Lohnabrechnung, wird zu Beginn des Fiskaljahres festgelegt (also mit der Januar-Abrechnung) oder zu Beginn des Nutzung des Firmenfahrzeuges (falls unterjährig) und kann dann im laufenden Fiskaljahr nicht mehr geändert werden.

Die Festlegung ist als fixer pauschaler Monatsabzug zu betrachten. Die endgültige steuerliche Bewertung finden dann über die Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers statt. Dort werden dann auch eventuelle unterjährige Änderungen berücksichtigt. Zu beachten ist die entsprechende Nachweispflicht (Bringschuld des AN) zu den Kriterien für eine Ansetzung mit 0,002% sowohl gegenüber AG als auch FA.

Wichtig auch: "Gefälligkeiten" durch den AG mit einer Einstufung auf 0,002%, um mehr Netto-Auszahlung für den AN zu erreichen, obwohl letztlich aber 0,03% anzusetzen gewesen wären, gehen für den AG spätestens mit der nächsten Lohnsteuerprüfung und für den AN mit der nächsten Steuererklärung (entsprechende Nachzahlung) in die Hose und können dann auch u.a. zu einer verbindlichen Fahrtenbuchauflage führen.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von ******rio:
Unsere Firma hat es noch eleganter gelöst: Wir haben jetzt Vertragszusätze, dass wir homeoffice als Primärarbeitsplatz haben. Damit entfällt das 0,03% pro km. Zusätzlicher Bonus: Arbeitszimmer ist voll absetzbar - Miete und Nebenkosten wie auch Einrichtung

Den kompletten Entfall der km-Versteuerung als geldwerten Vorteil gibt es so nicht mehr. Wenn der AG und AN im Arbeitsvertrag das Home-Office als primären Arbeitsplatz ausweisen, sind 0,002% anzusetzen mit entsprechendem monatlichem Nachweis der tatsächlich gefahrenen KM zwischen Home-Office und Standort des Arbeitgebers.
******bra Mann
1.068 Beiträge
Die Eingangsfrage lautete doch nicht, wie es sich berechnet, sondern wie Sie an Ihr Geld kommt.

Man kann sich dies auf der "Steuerkarte" beim Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen, dann wird es vom Arbeitgeber auch direkt abgezogen und du erhältst dann mehr Nettolohn.

Machst du das nicht, bekommst du es erst mit der Steuererklärung und der Rückvergütung.

Daß das Finanzamt dir da nicht hilft, ist mir unerklärlich. Das ist nun mal ihre Aufgabe.
*******rker Mann
443 Beiträge
Zusatzfrage: Hast Du einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen? Bei einem Gebrauchtwagen beziehen sich meines Wissens die 3% auf den Neuwagenpreis. Dann kann die km Regelung eventuell günstiger ausfallen. Kennt sich da jemand aus?
*****la2 Frau
1.927 Beiträge
Themenersteller 
Ich habe die entsprechende Auskunft erhalten.
Das Thema kann geschlossen werden, vielen Dank.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******rker:
Zusatzfrage: Hast Du einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen? Bei einem Gebrauchtwagen beziehen sich meines Wissens die 3% auf den Neuwagenpreis. Dann kann die km Regelung eventuell günstiger ausfallen. Kennt sich da jemand aus?

Maßgeblich ist der Listenpreis inkl. Aller mitbestellter Optionen zum Zeitpunkt des Kaufs als Neuwagen. Eventuelle Rabatte durch den Händler werden dabei nicht berücksichtigt.
*******mata Frau
3.013 Beiträge
Ok, da ich erst jetzt von der Arbeit komme, konnte ich vorher die Fotos nicht senden. Da jetzt aber die TA angibt ihre Antwort erhalten zu haben, gehe ich davon aus, dass die Fotos nicht mehr benötigt werden.
Falls doch, bitte per PN bei mir melden. Lösche die Fotos am Wochenende wieder von meinem Handy
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