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04 / Überregional - Einkommenssteuererklärung 2023

**********silon
6.695 Beiträge
Themenersteller 
04 / Überregional - Einkommenssteuererklärung 2023
Ihr Lieben euer Schwarmwissen ist mal gefragt. Denn ich bereite gerade meine Einkommesteuererklärung 2023 vor und frage mich folgendes:

  • - ob ich wohl die Tatsache dass ich fast das gesamte letzte Jahr eine Remote-Weiterbildung von zu Hause aus gemacht habe. (vermehrte Nebenkosten, Strom z.B., heimischer Rechner, ...)


Ich habe letztes Jahr Arbeitslosengeld bezogen und hatte eben nebenbei mein nebenerwerbliches Kleinunternehmen als freier Künstler noch laufen.

Ergo muss ich die Erklärung fürs letzte Jahr machen, auch wenn ich kein Lohn / Gehalt vorweisen kann aus einem Angestelltenverhältnis.

Weiß da wer was Genaueres?

Und worunter pack ich das dann genau?

Werbungskosten / Sonderausgaben?


Vielen Dank für euren Input.

LG
Charlie
******aas Mann
1.590 Beiträge
Ich empfehle dazu, den Bundesverband Bildender Künstler zu Rate zu ziehen - da gibt es etliche Ressourcen zum Thema Steuern.

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/steuern

Eine Weiterbildung fällt normalerweise in den Bereich Werbungskosten. Handelt es sich um einer Berufsausbildung mit Abschluss, sind es Sonderausgaben.

https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/studenten/ausbildungs-und-fortbildungskosten-in-der-steuererklaerung
*********icher Mann
817 Beiträge
Letztendlich kannst du alles angeben, wegstreichen kann das Finanzamt immer noch.
Wir haben steuerliche Gestaltungsfreiheit, das bedeutet, du entscheidest, ob du etwas benötigt hast oder nicht, im Zweifelsfall überleg dir eine gute Begründung
****a57 Frau
109 Beiträge
Wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, bist du FREIBERUFLER. Ergo, gilt § 18 EStG. Dann musst du über das gesamte Jahr eine einfache EINNAHME /ÜBERSCHUSSRECHNUNG machen.

Linke Spalte (oder obenstehend): was hast du eingennommen (denke, dass du nicht soviel verdient hast und die KLEINUNTERNEHMERBESTEUERUNG für dich in Frage kommt ; ergo Bruttowerte ansetzen inkl. Märchensteuer *g* )

Rechte Spalte (oder untenstehend), deine Werbungskosten, ein wenig gruppiert ist immer von Vorteil: z.B. Raumkosten inkl. Afa, Strom, Internet etc., usw.

Stich drunter: ergibt Plus (Gewinn) oder Minus (Verlust)

* Die Keywords zum nachrechieren im Netz habe ich groß geschrieben.
Hoffe, das hat dir geholfen. ABGABEFRIST 2023 beachten!
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.731 Beiträge
Zitat von ****a57:
Wenn ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, bist du FREIBERUFLER. Ergo, gilt § 18 EStG. Dann musst du über das gesamte Jahr eine einfache EINNAHME /ÜBERSCHUSSRECHNUNG machen.

Linke Spalte (oder obenstehend): was hast du eingennommen (denke, dass du nicht soviel verdient hast und die KLEINUNTERNEHMERBESTEUERUNG für dich in Frage kommt ; ergo Bruttowerte ansetzen inkl. Märchensteuer *g* )

Rechte Spalte (oder untenstehend), deine Werbungskosten, ein wenig gruppiert ist immer von Vorteil: z.B. Raumkosten inkl. Afa, Strom, Internet etc., usw.

Stich drunter: ergibt Plus (Gewinn) oder Minus (Verlust)

* Die Keywords zum nachrechieren im Netz habe ich groß geschrieben.
Hoffe, das hat dir geholfen. ABGABEFRIST 2023 beachten!

Der Knackpunkt, der einer bei der Angabe von Kosten und der Gewährung von Steuernachlässen das Genick brechen kann, ist besagte Einnahme / Überschussrechnung.
Mir hat das einmal ziemliche Probleme bereitet.
Ich habe vor Corona einige Ausgaben für Reisen als Kosten für Recherchen für meine schriftstellerische Tätigkeit bzw. als Vorbereitung für Lesungen angegeben und beachtliche Erstattungen bekommen.
Nach einer gewissen Zeit fragt aber das Finanzamt nach Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit und wenn dann jemand diese nicht vorweisen kann (war bei mir der Fall, weil wegen Corona keine Events stattfinden konnten), wird die künstlerische Tätigkeit als Hobby ohne Gewinne eingestuft und die Erstattung muss zurückgezahlt werden.
****a57 Frau
109 Beiträge
Danke, der Hinweis ist sehr berechtigt. Es geht da um die sog. "Liebhaberei" :-), sprich das FA stuft die Tätigkeit als private, und steuerlich als nicht einkommensrelevante Einkünfte ein. Folge: die Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden.

Will hier kein "Fass" aufmachen; aber hartnäckig bleiben und immer von Gewinnerzielungsabsicht sprechen.

Bevor das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei einstuft, vergehen in der Regel mindestens fünf Jahre. Eine längere Anlaufphase als fünf Jahren wird nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Die Liebhaberei gehört dann aus Sicht der Finanzverwaltung zur privaten Lebensführung.
*****ixe Frau
2.189 Beiträge
Was ist denn eine Remote-Weiterbildung von zu Hause ??
**********_2020 Mann
1.553 Beiträge
Gewinnerzielungsabsicht liegt bei Dir ja zumindest zunächst vor. Lohnersatzleistungen unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Deshalb kann es passieren, dass Du Steuern nachzahlen musst, wenn Du aus Deinem Nebenerwerb entsprechende Gewinne erzielst.

Deine Angaben sind recht dünn.

Du kannst anteilig Strom, Heizung und ggf. Miete absetzen. Dann sollte der Raum allerdings zu 100% freiberuflich/gewerblich genutzt werden. Ggf. kannst Du den Laptop abschreiben (max. drei Jahre Nutzungsdauer, ggf. 1 Jahr ND?), Telekommunikationskosten ggf. 10%.

Aufwand für deine künstlerische Tätigkeit komplett (Nachweise musst Du aufbewahren), ggf. Fahrtkosten.

Ich vermute, dass Du nicht sehr viel absetzen kannst. Und spätestens im 5. Jahr solltest Du einen Gewinn erzielen, sonst ist es, wie bereits beschrieben, Liebhaberei.
*********elia Frau
736 Beiträge
Um mehr sagen zu können, muss man erstmal wissen, um welche Weiterbildung es sich genau handelt und welches Einkommen es betrifft ( die Selbstständigkeit oder das Angestelltenverhältnis?)
Wenn es das Angestelltenverhältnis betrifft, wurde es gefördert ( gab ja Alg-Bezug) ?
Und auch zur Selbstständigkeit müssten mehr Infos her wegen der Liebhaberei...
So einfach ist das alles also nicht
**********silon
6.695 Beiträge
Themenersteller 
ich bin kein richtiger selbstständiger, sondern hatte nur eine kleine nebenbeschäftigung, was das angeht. Aber danke, danach hatte ich nicht gefragt. ^^ Sozusagen ein minimales Zubrot. Aber eigentlich war ich Vollzeit angestellt, bevor mir der Ukrainekrieg und die Nachwehen der Pandemie in die Quere kamen und ich wieder ohne Arbeit war. Ich habe dann letztes Jahr ganz normal ALG1 bezogen und wie gesagt, die Weiterbildung gemacht und mein kleine nebenerwerbliche Künstlergeschichte auch nur im ganz minimalen Umfang betrieben.
**********silon
6.695 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *****ixe:
Was ist denn eine Remote-Weiterbildung von zu Hause ??

Home-Schooling / Home-Office.

Web-Development wird nur noch so angeboten. *umfall* Dabei kann ich diesen Run gar nicht nachvollziehen. Die Leute vereinsamen total. Also mir ging das jedenfalls so.
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