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06502 Heizungsableser nicht greifbar

**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
06502 Heizungsableser nicht greifbar
Hallo liebes Helferteam,

ich habe eine Frage -

ich muss Ende Februar 2024 eine Zwischenablesung machen, dazu bin ich vertraglich verpflichtet.
Jetzt ist es so, dass ich keinen Termin hier beim örtlichen Dienstleister bekomme, genauer gesagt, meldet sich das Unternehmen nicht zurück, so dass ich keinen Termin machen kann.
Da ich die Erfahrung bereits gemacht habe, dass man telefonische Zusagen nicht einhält, habe ich die Anfrage nun zweimal per Mail gemacht, doch nichts... Schweigen im Walde *roll*

Weiß jemand Rat?
Was ist, wenn ich die Zählerstände dann nicht erfassen kann per Dienstleister?

Weiß jemand ein anderes Unternehmen, das evtl. eine Ablesung der Zählerstände machen könnte (kurzfristig)?
Profilbild
**********rafie Mann
373 Beiträge
welcher anbieter ist das denn
Foto machen vom Zähler und dem zuständigen per Mail schicken und das Problem schildern ! Ich warte auch seit 2 Monaten auf den Tausch des Gaszählers durch eine Subfirma des Gasversorgers !
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Wenn Du vertraglich verpflichtet bist, eine Zwischenablesung zu machen und Du diese nicht selber durchführen und dokumentieren darfst, muss Dein Anbieter dafür sorgen, dass ein vom ihm autorisierter Dienstleister dies durchführt. Wenn der von ihm benannte Dienstleister sich zur Terminabsprache nicht zurückmeldet, würde ich das genauso und zeitnah an den Anbieter weiterleiten.
*********ntes Paar
286 Beiträge
Kopie der Email an den Anbieter mit der Bitte um Hilfe . Ausserdem Fotos des Zählers mitsenden
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Danke Euch!

Das ist hier ein einzelner Dienstleister, kein Unternehmen wie Techem usw. ... da habe ich also keine höhere Instanz, die ich einschalten könnte *nixweiss*

Ich habe zwar nachgelesen, dass ich wohl gesetzlich das nicht zwingend machen lassen muss, aber im Mietvertrag steht es so, dass der VM die Ablesung quittiert haben will.... *nachdenk*
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Ein Foto mit erkennbarem Datum einer Tageszeitung sollte als Nachweis des Ablesedatums und des Zählerstandes reichen.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********t666:
Foto machen vom Zähler und dem zuständigen per Mail schicken und das Problem schildern ! Ich warte auch seit 2 Monaten auf den Tausch des Gaszählers durch eine Subfirma des Gasversorgers !

ich drück Dir die Daumen, dass es zeitnah endlich umgesetzt wird *vielglueck*
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Also Foto machen klappt nicht, da es ein (recht dunkler) digitaler Anzeiger ist, der dauernd wechselt - zu schnell... ich kann nur versuchen mit Taschenlampe die Anzeige zu filmen *nixweiss*
*********asmus Mann
2.215 Beiträge
Fotos machen...am besten mit Zeiterfassung (kann man freischalten)...

Und dann per Mail an Vermieter und Vertragspartner weiterleiten und abwarten...
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von **********otion:
Danke Euch!

Das ist hier ein einzelner Dienstleister, kein Unternehmen wie Techem usw. ... da habe ich also keine höhere Instanz, die ich einschalten könnte *nixweiss*

Ich habe zwar nachgelesen, dass ich wohl gesetzlich das nicht zwingend machen lassen muss, aber im Mietvertrag steht es so, dass der VM die Ablesung quittiert haben will.... *nachdenk*

Dann ist der VM die nächst höhere Instanz.
****one Frau
4.134 Beiträge
Verstehe ich richtig, dass du Mieter bist?
Ist die Beauftragung der Ablesung nicht Sache des Vermieters und du musst nur den Zutritt dulden?
Informiere den Vermieter, der soll sich kümmern.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
und der wird auch nichts machen außer mir dann vermutlich einen reinwürgen, da ich den Mietvertrag nicht erfülle ..... *roll*
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****one:
Verstehe ich richtig, dass du Mieter bist?
Ist die Beauftragung der Ablesung nicht Sache des Vermieters und du musst nur den Zutritt dulden?
Informiere den Vermieter, der soll sich kümmern.

nein, die Zwischenablesung muss ich machen lassen... dafür habe ich Sorge zu tragen.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Zitat von **********otion:
Also Foto machen klappt nicht, da es ein (recht dunkler) digitaler Anzeiger ist, der dauernd wechselt - zu schnell...

Einige Zähler (nicht alle) haben Tasten mit denen man das Umspringen kurz anhalten kann.
Unsere Zähler (auch elektronisch) wechseln alle 5 Sek. die Anzeige. In der Zeit schafft man es eigentlich ein Foto zu machen.......man muss es nur gut timen.
Eine extra Taschenlampe brauchst Du nicht, wenn Du Dein Handy zum Fotografieren nimmst. Das hat eine eingebaute Taschenlampe (die auch als Blitz funktioniert) und diesen Blitz kannst Du in der Kamera App auf Dauerbetrieb/aufhellen einstellen.
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Hier ist nichts mit Knöpfchen... es wechselt auch schneller... auch habe ich gesehen, dass die Ableseintervalle nur knapp 10 Monate betragen, heißt, der normal nächste wäre im August *oh*
********ther Paar
165 Beiträge
In der Regel werden an den Messgeräten 3 Zahlen im Wechsel angezeigt. Nummer des Messgerätes, Zählerstand bei letzter Ablesung und aktueller Zählerstand. Wenn Dir der Wechsel zum fotografieren zu schnell geht, dann nimm ein Video auf. Ich gehe mal davon aus, dass hinsichtlich der Meldung eines Zwischenstandes im Mietvertrag nicht festgehalten ist, dass diese Zwischenmeldung von einem bestimmten Dienstleister und nicht von Dir selbst durchgeführt werden kann.
***er Mann
234 Beiträge
Guten Abend, habe zur "Pflicht" bei Tante Google folgenden Gesetzestext gefunden:

"Ist der Vermieter verpflichtet Heizungszähler anzubringen?

Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV n. F. Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs."

FERN-ABLESBARe


Daraus würde ich ableiten, das du weder zu hause sein mußt noch irgendetwas organisieren mußt.
Anders formulierte Vertragsdetails sind nicht mehr gültig.

viel Erfolg
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Zitat von **********otion:
Hier ist nichts mit Knöpfchen... es wechselt auch schneller... auch habe ich gesehen, dass die Ableseintervalle nur knapp 10 Monate betragen, heißt, der normal nächste wäre im August *oh*

Normalerweise umfasst die Abrechnungsperiode 12 Monate und nicht nur 10. Und normalerweise wird nur zum Ende der Abrechnubgsperiode oder bei Aus-/Einzug abgelesen.

Das manuelle ablesen endet aber spätestens Ende 2026.

Zitat:
"Die Reform sieht vor, dass künftig alle neu installierten Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein müssen. Dies bedeutet konkret, dass bereits installierte Geräte bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember 2026 entsprechend nachgerüstet oder ersetzt werden müssen."
Quelle: https://bvi-verwalter.de/aktuelles/news/bundestag-beschliesst-reform-der-verordnung-ueber-heizkostenabrechnung/
*****178 Paar
1.763 Beiträge
Schau mal hier. Ist gibt, was die Fernauslesung, da noch so nen kleinen Haken. Genau gesagt bis 2026.
https://vdiv.de/press-details/heizkostenverordnung-neues-jahr-neue-regeln-was-verbraucher-wissen-sollten
Dennoch musst Du auch die „alten“ Zähler ablesbar sein.
By the way, sind Die noch geeicht?
Wie sehen die Zähler denn aus?
Von welcher Firma sind die Zähler?
*******007 Mann
9.524 Beiträge
Zitat von **********otion:
nein, die Zwischenablesung muss ich machen lassen... dafür habe ich Sorge zu tragen.


auch wenn das so im Mietvertrag stehen sollte, heißt das noch lange nicht, daaß das rechtlich bindend/zulässig ist !
Es soll ja tatsächlich Vermieter geben, die Sachen in einen Mietvertrag schreiben, obwohl dies von Gesetzes wegen unzulässig ist ! Ich würde mich mal beim Mieterschutzbund oder ähnlichem erkundigen.
Hier im Joy gibt es übrigens auch eine spezielle Gruppe, die sich mit Rechtsfragen befasst.
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Im Mietvertrag muss nur eine Klausel gegen geltendes Recht verstoßen, dann sind alle Klauseln ungültig und es gilt das allgemeine Mietrecht.
Gehen in einem Mietvertrag viele Klauseln zu Lasten des Mieters oder werden starre Fristen (für Renovierungen usw.) festgelegt, dann sollte man den Mietvertrag mal überprüfen lassen.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *******ng27:
Im Mietvertrag muss nur eine Klausel gegen geltendes Recht verstoßen, dann sind alle Klauseln ungültig und es gilt das allgemeine Mietrecht.

Das ist in der Pauschalität nur dann richtig, wenn es keine salvatorische Klausel im Mietvertrag gibt!
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ***er:
Guten Abend, habe zur "Pflicht" bei Tante Google folgenden Gesetzestext gefunden:

"Ist der Vermieter verpflichtet Heizungszähler anzubringen?

Installationspflicht nach § 5 Abs. 2 HeizKV n. F. Ab 1.12.2021 wird der Gebäudeeigentümer verpflichtet, fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler zu installieren (§ 5 Abs."

FERN-ABLESBARe


Daraus würde ich ableiten, das du weder zu hause sein mußt noch irgendetwas organisieren mußt.
Anders formulierte Vertragsdetails sind nicht mehr gültig.

viel Erfolg

Ich hatte beim Einzug neue an den Heizungen bekommen und , auf meine Nachfrage damals, hieß es, dass diese nicht fern abgelesen werden, würde erst später kommen .... es kam auch jemand letztes Jahr raus und hat, wie mit einem Scangerät, entsprechend abgelesen und mir eine Quittung gegeben ( schaut wie ein Kassenbon aus).

Laut Mietvertrag muss ich eine Zwischenablesung machen lassen und die Daten dem VM als Quittung geben...

würde bedeuten, dass diese Regelung im Mietvertrag unwirksam wäre?!? *oh*
**********otion Frau
77 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********ther:
In der Regel werden an den Messgeräten 3 Zahlen im Wechsel angezeigt. Nummer des Messgerätes, Zählerstand bei letzter Ablesung und aktueller Zählerstand. Wenn Dir der Wechsel zum fotografieren zu schnell geht, dann nimm ein Video auf. Ich gehe mal davon aus, dass hinsichtlich der Meldung eines Zwischenstandes im Mietvertrag nicht festgehalten ist, dass diese Zwischenmeldung von einem bestimmten Dienstleister und nicht von Dir selbst durchgeführt werden kann.

es ist kein bestimmter Dienstleister aufgeführt, aber eben so formuliert, dass man entnehmen kann, dass es ein Dienstleister machen soll.
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