Ich verstehe jetzt die Argumentationen nicht mehr so richtig!
Der Mieter hat ein Objekt zum Wohnen oder als gewerbliche Liegenschaft gemietet?
Welche Sicherungen sind im Zählerschrank verbaut?
Interessant wäre die Absicherung der Zuleitung!
Ob Kraftstrom, Drehstrom, X-Strom, Y-Strom ist nebensächlich!!!!
Weil der Kraftstrom aus 3x 230V zusammengesetzt wird.
Also wenn der Zählerkasten mit 3x 25A abgesichert ist, so kann er NUR !!!!! 3x 5.750 Watt respektive 5.750Wh beziehen.
UND !!! KEIN privater E-Herd ist mit >10.000Watt angegeben.
Ich habe auch noch nicht herausgelesen, welche sonstige „Energiefresser der Mieter sein Eigen nennt.
Und für die Wärmeerzeugung?
Wir hatten einmal eine Spitze durch unsere Wärmenpumpenversorgung. Und das waren in einer Woche 740kWh.
Ansonst bewegen wir uns im Bereich von 100-400kWh im Mittel 270kWh für die komplette Heizperiode. (10.09. – 20.03. = 6.776 kWh
740kWh : 7 Tage : 24 Std. = 4.404,76Wh : 3 Phasen = 1.468,253968 Wh : 230V = 6,3837Ah pro Phase an der Sicherung.
Die Daten inkludieren aber auch kochen und Licht.
Damit das nicht ausufert, sind im Gegenzug 25kWP Solar auf dem Dach installiert.
Fakt, ohne großer Diskussion.
Die Rechnung des TE (Mieters) kann so nicht stimmen.
Vorschläge wurden Kontrolle wurden schon gemacht, Hinweise ja auch schon genug gegeben.
Ich persönlich würde bei solchen Unstimmigkeiten von Seitens des Vermieters auf eine Kontrollmöglichkeit bestehen.
Um den Rest soll sich mein Anwalt kümmern. Ich als Mieter bin sicherlich nicht bereit, Gutachten oder ähnliches zu bezahlen bzw. die Kosten noch vorzuschießen, wenn ich mir keine Schuld bewusst bin.
PS: Täuscht euch aber im Gegenzug nicht mit Euren Geräten!!!!
Wir haben 2 TK-Geräte im Keller stehen. 1x 500 Liter Truhe und einen 360 Liter Schrank.
Zusammen benötigen die in 24 Std. 2,5kW
Und die Geräte sind „relativ“ neu und Marke (Whirlpool)
Das auf 365 Tage hochgerechnet sind dann auch schon eine Hausnummer (912,5kWh)