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Überregional: Ab wann fallen Nebenkosten an

*****y69 Mann
215 Beiträge
Zitat :Allerdings sind verschiedene Posten der Nebenkosten bei uns personenabhängig.
Andere sind an die qm Wohnfläche oder Mieteinheit gekoppelt.
Alle personenabhängigen sind natürlich relevant. Zitat Ende

Das ist nur relevant bei Meldung des Wohnsitzes, bzw. Ummeldung.
**********t1212 Mann
2.536 Beiträge
In der Rechtssprechung wird für diese Konstell die Frage diskutiert, ob eine regelmäßige Überlassung des Wohnraumes i.S. Par. 553 BGB vorliegt. Davon wird üblicherweise bei 6 Wochen ausgegangen.

Um bei Eurem fiktiven Gespräch das Getränk zu erlangen, würde ich argumentieren dass der „Besuch“ aufs Jahr verteilt wohl mehr als 6 Wochen da wohnt, mit der Konsequenz dass sowohl Nebenkosten als auch ggf. Mietanteile vom Vermieter gefordert werden können
****ose Frau
8.108 Beiträge
Zitat von *****y69:
Zitat :Allerdings sind verschiedene Posten der Nebenkosten bei uns personenabhängig.
Andere sind an die qm Wohnfläche oder Mieteinheit gekoppelt.
Alle personenabhängigen sind natürlich relevant. Zitat Ende

Das ist nur relevant bei Meldung des Wohnsitzes, bzw. Ummeldung.


Der Anwalt sagt: tatsächliche Anzahl der Personen im Haushalt, unabhängig davon ob dort gemeldet oder nicht.
Bei regelmäßig ist es kein Besuch mehr.

Und der Vermieter beauftragt/erstellt die Nebenkostenabrechnung und die Daten sind von ihm…..
**********ir_79 Mann
1.078 Beiträge
Zitat von *********elia:
Dafür hast du zu wenig Angaben über die Art der Nebenkostenabrechnung gemacht.
Wird diese per Wohneinheit abgerechnet oder per Personenzahl...
Bei Wohneinheit hat das keine Auswirkung. Bei Personenzahl schon...

Das was du geschrieben hast für die verbrauchsunabhängigen Kosten. Und dann kommen ja noch Wasser, Abwasser, ... Dazu. Und da die Nebenkosten eine angemessene Höhe haben sollen würde ich bei derart regelmäßigen Besuchen eine Anpassung für gerechtfertigt halten.
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Bei der beschriebenen Konstellation würde ich ein festes Wohnen annehmen, das dann auch bei den Nebenkosten zu berücksichtigen ist, und zwar immer dann, wenn eine Aufteilung nicht nach Wohnfläche oder tatsächlichem Verbrauch erfolgt, sondern nach Kopfteilen.

Das kommt in der Regel bei älteren Objekten vor, die nicht mit Zähleinrichtungen ausgestattet sind oder z.B. bei Müllgebühren, wenn keine Einzelgefässe für jede Wohnung vorhanden sind.

Bei wohnflächenabhängigen Positionen oder Erfassung über Zähleinrichtungen spielt die Personenzahl keine Rolle, allerdings ist eine Überbelegung der Wohnung denkbar, die der Vermieter untersagen kann.
**********_6860 Paar
32 Beiträge
Eigentlich ist es ja nur wichtig wieviele Personen in einer Wohnung leben, wenn es Verteilerschlüssel nach „Personentagen“ gibt. Alle anderen Kosten werden ohnehin nach Wohnfläche oder Verbrauch am Jahresende abgerechnet. Im kommenden Jahr werden die Vorauszahlungen (bei z.B. höherem Heizungs/Wasserverbrauch) angepasst.
Anders verhält es sich natürlich bei „Warmmiete“.
*****atz Paar
1.489 Beiträge
Wenn wir da so mitlesen, werden wir wohl nie vermieten.
***ch Mann
176 Beiträge
Ich bin auch Vermieter einer kleinen Wohnung in meinem 2 Familienhaus, es ist ein Geben und Nehmen, z.b. rechne ich Wasser/Müll nur nach Anzahl der gemeldeten Personen ab, da es nur eine Wasseruhr/Mülleimer gibt, das ich nur 3-4 Tage im Haus bin ist halt zu meinen Lasten.

Alternativ kann auch, bei höheren Kosten, alles separat abgerechnet werden, eigne Mülleimer, eigne Wasserzähler. Alles machbar, kostet nur etwas mehr.
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