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Das Verlangen in einer festen Beziehung wachhalten112
Die Frage ist nicht neu und sicher hat jeder seine eigenen…
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Überregional: Ab wann fallen Nebenkosten an

*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Ab wann fallen Nebenkosten an
Stellt euch vor, Person A hat eine/n Partner/in der an 3 - max 4 Tagen (und Nächten) beruflich in der Gegend von Person A verweilt und da nächtigt.
Aber an den anderen Tagen in den Ferien und zu allem Seminaren und Vorträgen und Veransaltungen usw. ausser der Stadt ist.
Angenommen die/der Partner/in hat eine Wohnung die samt Nebenkosten in seinem Wohnort - sogar anderes Bundesland- von dieser/diesem bezahlt wird. Ab wann darf der Vermieter von Person A die Nebenkosten (z.B. für Müll u.c) auch für diese Person verlangen?

Danke für eure Einschätzungen

Wir haben auf der Arbeit Wetten abgeschlossen, ich hoffe ich gewinne anteilig *ggg*
****ose Frau
8.108 Beiträge
*********ewolf Mann
1.013 Beiträge
So 2are Person B bei A erst mal.zu Gast. In wie weit da eine regelmäßige Nutzung von person A durch B statt findet und wie dieses gesetzlich geregelt ist entzieht sich keiner Kenntnis. Daher bin ich neugierig und beobachte.

Meine Nachbarin bekommt regelmäßig einen Gast auf vier Pfoten der bellt. Hausverwaltung sagt selber das sie gegen Gaste nichts machen werden solange die Hausordnung und Gesetzte eingehalten werden.
****i19 Frau
1.719 Beiträge
Versteht es sich da nicht von selbst das man sich da beteiligt?
*********ewolf Mann
1.013 Beiträge
Es geht um den. Hauswirt das dieser mehr Geld haben will, so verstehe ich es.mit entsprechen Fragen sollte dieser aber bei geben
****i19 Frau
1.719 Beiträge
Vermieter können da wohl sehr speziell sein … Schade
****ose Frau
8.108 Beiträge
So wie im Link zu lesen

Ist der „Besuch“ regelmäßig, fallen auch Kosten an.
Je nachdem wie die Aufteilung ist.
Wird Wasserverbrauch nach Personen berechnet, tragen sonst die anderen Mieter die Kosten mit - was Unfrieden im Haus verursacht.
Ist aber im oben eingestellten Link gut erklärt.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
Ja die Frage ist genauer definiert: hat ein Vermieter denn solche Rechte, wenn ja, müsste der Gegenvermieter das ja auch wissen und einfordern.

Es gibt ja sicher viele Verbindungen, Freunde oder Paare die gegenseitig mit wohnen.

Jemand der in eine Wohnung einzieht (so sagte ich als Laie) müsste ja nach 2 Wochen eine Ummeldung vornehmen. Dann wäre eine Gebühr selbstredend.

(hätte ich aktuelle in Problem mit einem Minachbar der jede woche z. b. jemand anderen an 3 Nächten oder 4 schlafen lässt, da läge ja auch kein Unterschied - oder? - für mich als Mitbewohner im Haus wäre da genauso viel oder wenig Müll.)
*********elia Frau
736 Beiträge
Dafür hast du zu wenig Angaben über die Art der Nebenkostenabrechnung gemacht.
Wird diese per Wohneinheit abgerechnet oder per Personenzahl...
Bei Wohneinheit hat das keine Auswirkung. Bei Personenzahl schon...
****ose Frau
8.108 Beiträge
Hast du mal den Beitrag hinter dem Link aufgerufen?
*******eet Frau
705 Beiträge
Die Nebenkosten werden natürlich höher.
Besuch darf ein Mieter im angemessenen Rahmen empfangen. Gibt da auch etwas gesetzlich Festgelegtes dazu.
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Ich verstehe die Frage nicht.

Nebenkosten (oder ganz allgemein das Wohngeld incl. nicht umlagefähiger Kosten) werden auf zwei Arten berechnet: nach Verbrauch und nach WEG-Anteil (also typischerweise die Wohnungsfläche zzgl. eventueller Keller- oder Stellflächen-/Garagenanteile, sofern vorhanden).

Heizung und Wasser (warm wie kalt) gehen nach Verbrauch. Das schlägt sich also am Ende des Abrechnungszeitraumes nieder und führt automatisch zu einer Nachzahlung samt Erhöhung der Nebenkosten. Strom geht i.a. direkt auf den Wohnungsnutzer, da schlägt es sich dann auch am Ende des Abrechnungszeitraums in Form einer Nachzahlung und höheren Vorauszahlungen nieder.

Müll, Hausstrom (Treppenhaus, Lift, ...). Hauswasser (z.B. für den Garten) und anderer Allgemeinverbrauch gehen i.a. nach WEG-Anteil und sind damit unabhängig von der Anzahl der Bewohner in den einzelnen Wohneinheiten.
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
Angenommen das Mietrecht versteht sich so dass Person B dann Müllgebühr in zwei Wohnungen zahlen soll, frage ich mich, warum Tageskinder die weitaus sicherer einen erheblichen anteil an Müll verursachen (windeln und co) in diesem Artikel nicht vor kommen *gruebel*

@*********elia
diese Abhandlung ist wirklich frei erfunden weil wir in der Nachtschicht über alles Mögliche mit wenn und abers plaudern
ich glaube ich bringe den Link mit zur Arbeit und frage ob wir das Getränk alle selbst bezahlen
*top*
*****cca Frau
8.105 Beiträge
Themenersteller 
@*******ack es ging nur um anteilige Nebenkosten (in dem Falle Müllgebühren)
*******umi Mann
691 Beiträge
Zitat von ****i19:
Vermieter können da wohl sehr speziell sein … Schade
Vermieter interessiert das eigentlich nur sekundär, da Nebenkosten auf die Gesamtheit der Mieter umgelegt wird.
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Zitat von *****cca:
@*******ack es ging nur um anteilige Nebenkosten (in dem Falle Müllgebühren)

Müll geht abrechnungstechnisch nach WEG-Anteil, nicht nach Anzahl der Bewohner in einer Wohneinheit.
*********elia Frau
736 Beiträge
Wir hatten mal eine gemeinsame Mülltonne mit den Vermietern...hatten sie durch 6 geteilt...da wir zu 4 waren und die zu zweit. Und logischerweise macht man zu viert mehr Müll. War auch rechtens.
Sind im Streit auseinander und da wurde das überprüft...
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Den alles verbrauchsmäßig abgerechnet wird , wäre es nur der Müll hat aber jeder Wohnung seine Eigene Tonne, dann fällt bei den Nebenkosten keine Zusatzkosten an .
Hier ist aber ein Dauergast , so daß der Müll belastend gerechnet werden kann.
****ose Frau
8.108 Beiträge
Zitat von *******ack:
Zitat von *****cca:
@*******ack es ging nur um anteilige Nebenkosten (in dem Falle Müllgebühren)

Müll geht abrechnungstechnisch nach WEG-Anteil, nicht nach Anzahl der Bewohner in einer Wohneinheit.

Das ist nicht korrekt.
Die Größe der Mülltonne wird hier bei uns zum Beispiel nach der Anzahl der Bewohner zur Verfügung durch die Gemeinde gestellt und entsprechend in den Nebenkosten berechnet
*********r7066 Paar
580 Beiträge
Bei uns hat jeder der Wohnung eine eigene Mulltonne. Denen ist überlassen, wie oft sie die Leeren lassen . Kosten sind bei Monatlicher Leerung unter 100€ im Jahr bei 4 Personen.
*******ack Paar
1.050 Beiträge
Zitat von ****ose:
Die Größe der Mülltonne wird hier bei uns zum Beispiel nach der Anzahl der Bewohner zur Verfügung durch die Gemeinde gestellt und entsprechend in den Nebenkosten berechnet

Das kommt darauf an, welche Vereinbarung die Eigentümer untereinander getroffen haben hinsichtlich der Umlage der Müllgebühren. In Wohnanlagen geschieht dies i.a. anhand der WEG-Anteile, weil alles andere nicht praktikabel ist und nur zu Ärger führt ("wir zwei machen aber viel weniger Müll als der eine da").

Das Abfallwirtschaftsamt selbst weiß ja erstmal nichts von einer Anzahl Bewohner, sondern nimmt eine Anmeldung durch den/die Eigentümer bzw. die von diesen beauftragte Hausverwaltung entgegen. In Kleinanlagen kann es durchaus sein, dass jede Wohneinheit eine separate Mülltonne hat.

Diese Anmeldungen werden sicherlich entsprechend der erwarteten Müllproduktion sein, da man sonst seinen Müll nicht los wird (oder nur per teurem Sack oder Abgabe sortenreiner Wertstoffe) oder zu häufig leeren muss, aber ansonsten ist es dem "Müllkunden" ja selbst überlassen, wie er das ausgestaltet. In unserem privaten Fall haben wir z.B. die kleinste Tonne -- und selbst die kommt nicht alle zwei Wochen raus zur Leerung, weil der meiste Müll eben doch "gelber Sack" ist und der Biokrams auf dem Kompost landet. In der letzten WEG, in der wir wohnten, wurde damals eine 240l-Restmüllonne abgegeben und dafür eine Wertstofftonne mehr geordert.

Bei Fälle wie "ich wohne zusammen mit den Vermietern im Haus", wie anderweitig geschildert, kommt es ohnehin auf den Individualvertrag zwischen Mieter und Vermieter an.
****ose Frau
8.108 Beiträge
Hier ist es so, dass die Müllgebühren nach Tonne erhoben werden und die Größe richtet sich nach Anzahl der Mieter im Haus.
Entnommen werden die Angaben dem Register des Einwohnermeldeamtes. Daraus rührt die Größe der Tonne Minimum.
Benötigt man eine größere oder eine zweite, ist das kein Problem sondern ein Kostenfaktor.
Kleinere werden durch die Gemeinde nicht zugelassen.

Allerdings sind verschiedene Posten der Nebenkosten bei uns personenabhängig.
Andere sind an die qm Wohnfläche oder Mieteinheit gekoppelt.
Alle personenabhängigen sind natürlich relevant.
*********elia Frau
736 Beiträge
Bei uns ist es eine Mindestgröße pro Person an Müllbehälter vorgeschrieben. Da die Stadt/Gemeinde dafür zuständig ist und die ja wissen, wer wo wohnt, haben die einen Überblick über die Bewohner...
Wann die geleert wird, kann man sich zumindest bei uns nicht aussuchen.
Die Gebühr richtet sich nach der Mülltonnengröße und da sind 14tägige Leerungen dabei.
Alles andere wäre auch abartig. Würde meinem Restmüll im Sommer keine 4 Wochen oder länger in der Tonne haben wollen. Da reichen teilweise schon die 2 Wochen.

Eine 60l Tonne, zugelassen für bis zu 5 Personen kostet mit der Papiertonne (120l - monatliche Leerun) im Jahr knappe 84 Euro.
*********78u82 Paar
148 Beiträge
Immer Lustig was hier für Aussagen kommen...klingt schon fast als würde man sich batteln.
Jeder will bissel mehr wissen oder es anders wissen....der eine meint er könne gewerblich mit privat gleichsetzen.
Also wenn Du wirklich Hilfe brauchst, dann darfst Du mich sehr gerne anschreiben.
*****y69 Mann
215 Beiträge
A hat einen Gast. Was hat der Vermieter damit zu tun?
Der Gast hat seinen gemeldeten Wohnsitz an einen anderen Ort, und zählt da entsprechend auch Nebenkosten.

Soll der Gast den deswegen mehr bezahlen bzw. Die Gastgeberin?
Energie und Wasser wird ja üblicherweise vom Mieter direkt bezahlt, gemäß Zähler.

Wo entstehen da Mehrkosten?
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