„Die Größe der Mülltonne wird hier bei uns zum Beispiel nach der Anzahl der Bewohner zur Verfügung durch die Gemeinde gestellt und entsprechend in den Nebenkosten berechnet
Das kommt darauf an, welche Vereinbarung die Eigentümer untereinander getroffen haben hinsichtlich der Umlage der Müllgebühren. In Wohnanlagen geschieht dies i.a. anhand der WEG-Anteile, weil alles andere nicht praktikabel ist und nur zu Ärger führt ("wir zwei machen aber viel weniger Müll als der eine da").
Das Abfallwirtschaftsamt selbst weiß ja erstmal nichts von einer Anzahl Bewohner, sondern nimmt eine Anmeldung durch den/die Eigentümer bzw. die von diesen beauftragte Hausverwaltung entgegen. In Kleinanlagen kann es durchaus sein, dass jede Wohneinheit eine separate Mülltonne hat.
Diese Anmeldungen werden sicherlich entsprechend der erwarteten Müllproduktion sein, da man sonst seinen Müll nicht los wird (oder nur per teurem Sack oder Abgabe sortenreiner Wertstoffe) oder zu häufig leeren muss, aber ansonsten ist es dem "Müllkunden" ja selbst überlassen, wie er das ausgestaltet. In unserem privaten Fall haben wir z.B. die kleinste Tonne -- und selbst die kommt nicht alle zwei Wochen raus zur Leerung, weil der meiste Müll eben doch "gelber Sack" ist und der Biokrams auf dem Kompost landet. In der letzten WEG, in der wir wohnten, wurde damals eine 240l-Restmüllonne abgegeben und dafür eine Wertstofftonne mehr geordert.
Bei Fälle wie "ich wohne zusammen mit den Vermietern im Haus", wie anderweitig geschildert, kommt es ohnehin auf den Individualvertrag zwischen Mieter und Vermieter an.