Die Ursache kann, wie oben schon geschrieben vielfältig sein.
Das kann nur ein Gutachter feststellen.
Das Alter des Hauses ist davon unabhängig.
Je nachdem was die Ursache ist, oder ggf Renoviert oder was wie gebaut wurde ein Garantiefall.
Oder auch ein Haftpflichtfall gegenüber dem Mieter. Gute Haftpflichtversicherungen decken auch Fahrlässigkeit ab.
Die Chemiekeule würde ich jedoch im Schlafzimmer oder Küche nur sehr bedingt einsetzen.
Und 5qm sichtbarer Befall ist schon richtig viel. Da besteht ein Gesundheitsrisiko.
Ich hatte als Mieter selbst schon das Problem, dass Schimmel in 2 Wohnungen aufgetreten ist.
Dann kam ein Gutachter, der siegesgewiss, dass ich nicht gelüftet hätte mit einem Messgerät mein Holzregal angepiekst hat und dann erstaunt feststellte, dass mein Regal trockener war, als sein Referenzregal zu Hause
, soviel zu Vorannahmen.
Da mein Vater eine BauSchreinerei hatte, war ich ja auch mit der Problematik von Kindesbein an vertraut.
Das eine mal lag es an einer undichten Wasserleitung, die außen am Haus verlegt war.
Das andere Mal an einer Kältebrücke zwischen Keller und Erdgeschoss.
Beide Male bin ich sofort (innerhalb von 14 Tagen) ausgezogen.
Der Gutachter geht auf Ursachensuche.
Meiner Erfahrung nach, kommt Schimmel immer wieder durch, da das Pilzgeflecht ja bereits in den Untergrund eingedrungen ist, bevor er sichtbar ist. So wie bei einem Stück Brot.
Was genau zu tun ist, ist abhängig vom Schimmelbefall (Art, Menge, Stelle, Ursache). das kann jedoch nur ein Handwerker beurteilen. Auch vom Gutachter hatte ich da nur Tipps für die akute Oberflächenbehandlung bekommen, die nicht langfristig abgeholfen hätte.
Also mehrere Meinungen einholen und nach gesundem Menschenverstand Abhilfe schaffen.