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Überregional Antrag auf Prozesskostenhilfe

****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Antrag auf Prozesskostenhilfe
Wer hat da den Durchblick und kann helfen? Danke
****Lis Frau
1.576 Beiträge
Den Antrag musst du beim zuständigen Amtsgericht stellen. Wenn er bewilligt wird, kann dein Anwalt direkt dort abrechnen.
********vate Mann
2.561 Beiträge
Wichtig bei PKH ist, dass sie nicht geschenkt ist. Man muss das grundsätzlich zurückzahlen. Damit soll es keinen Vermögensvorteil geben durch ein Staatsgeschenk, aber der Betroffene soll in die Lage versetzt werden, sein Recht zu erhalten, obwohl er gerade nicht über die finanziellen Mittel verfügt. Wenn er aber darüber wieder verfügt, muss der die Hilfe grundsätzlich auch zurückzahlen.
****Lis Frau
1.576 Beiträge
Ist so nicht ganz richtig. Bei einem zu geringem Einkommen und wenn kein Vermögen zu erwarten oder da ist, werden die Prozesskosten komplett übernommen.
********vate Mann
2.561 Beiträge
Korrekt, daher hab ich bewusst "grundsätzlich" geschrieben... prinzipiell muss man sie zurückzahlen, aber es gibt Ausnahmen...
**********gerin Frau
908 Beiträge
Die primär wichtigste Grundvoraussetzung, das Detail, was über
eine Bewilligung entscheidet, fehlte.

" mögl. Gewinn-Erfolgsquote"

Ohne von vornherein meist überhaupt keine Bewilligung mögl.

Wer, wie ich selbst in der Regel nur "Ausnahmereglungsbeschlüsse" für Andere, oder sich selbst fokussiert, die logo schon jeder Rechtskundige belächelt, wird sich nicht als falscher Bittsteller selbst bei Gericht bemühen.
So bald es um Prozess- Anträge geht, die auch noch, dank Bedürftigkeit, fehl. eig. finanz. Mittel zwangsläufig gestellt werden müssen, ist das schon bei Beratungshilfe so gut wie nichtsnützig, ein fragliches Unterfangen.
10 € Eigenbeteiligung & Plus das Ausdrucken von 3 Monate Kontoauszüge Fehlinvestition, wer nicht vorher sich den geeigneten Anwalt sucht, den erst Mal pers. befragen schafft, bevor er dann sich um B-Termin bemüht.
Damit meine ich, wer als private Person, ohne privaten Anwalt seine Rechte erfolgreich durchboxen möchte.
Spielt keine Rolle, wer ohnehin unterlegen, rechtlich nicht ausreichend kundig, erfahren, durchsetzungsfähig bewandert ist, muss schnell merken, dass ein vager (nicht auf 100% Erfolg ausgerichteter exakt begründeter Antrag bei Gericht abgeblockt, nicht mal richtig geprüft, angenommen wird.

Allenfalls Anwälte, gegebenfalls noch Berufs-Betreuer werden diese bei Gericht beantragen und dank ihrem Status schon anders absichern, sich verbürgen, das die hier auch bewilligt werden könnten.

Meist ja in Umkehr verklagen Vermieter, staatl. Behörden o. ä.
Auch hier muss vor, während und innerhalb 3 Jahre der Jenige, dem PKH bewilligt wird diesbezügl. Nachweise/ seine Bedürftigkeit belegen, gegebenfalls später noch gerichtl. geforderte eidesstattliche Versicherung erbringen.
Er wird in zeitl. Abständen auch schon mehrfach dazu schriftl. dazu aufgefordert.
Kein Ding, nur reine Formsache, was hier gesetzl. vorgegeben wird und notwendig ist.
Wer jahrelang prozessierte, weiß, dass nur gängige Prozedere, man sich freiwilig "wie Nackt"zeigen sollte.
Was die Justizia nachprüft sind wohl Ausnahmen, Einzelfälle.

Lächle, wer finanz. noch keine Schulden machte, hat wohl doch was verpasst.
Passiert oft, dass sich gerade das ehr noch negativ auswirkt,
denn wer ohnehin schon Schulden hat,
dort besteht schon mehr Handlungsbedarf auch selbst für den Staat akuter Handlungsbedarf, aktiv zu werden, dem stattzugeben, dass die Betroffene die möglichkeit bekommt, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen bzw. was anzufechten,
dass sie staatl. Unterstützung erfährt, um ihrer finanz. unterlegenen Bedürftigkeit entgegenzuwirken.

Und wer allein auf dem Sozialgericht, ohne Anwalt klagt, wird merken,
warum er schon hier benachteiligt ist.
Besser ist man bedient, erst einen wirklich "passenden"Anwalt zu finden, der alles abnimmt, gleichzeitig erwirkt, dass auch bei Übergeordneten in Widerspruchsverfahren weiter geklagt wird.

Jmd., der auf staatl. Hilfen angewiesen ist, dem wird kein Anwalt was abfordern dürfen.
Hier ist er logo doch verpflichtet sich selbst abzusichern, liegt bei ihm, ob er seine Kosten samt Aufwand hier vage auch verauslagt.

Der gutsituierte, geeignete Anwalt, der hier auch vage das Mandat übernimmt, dem darf man schon vertrauen, da er ja sonst Verlust machen würde, wenn die Klage abgewiesen wird.


Was hier einzig die Threadstellerin tun muss, ist wohl bei meiner Erörterung untergegangen.
Sie sollte recherchieren, wo sie eine geeignete größere Anwaltskanzlei, z.B. mit Sozial-Anwalt findet, der sie schon bei staatl. Beratungshilfe nicht fallen, noch danach hängen lässt.


Alles Erforderliche tun wird, dass hier auch im begründeten Prozess-Eilverfahren Druck gemacht wird.
Bevor ein Antrag bewilligt wird und bei Gericht was passiert, vergehen viele Monate.
Und aufwendige Verfahren mit notwendigen Gutachten ziehen sich über viele Jahre,
bevor man was bewirkt.

Weise hier wieder daraufhin, wichtig ist, dann "nur was zeitl. unbefristet" zu bewirken.
Nur unter diesem Aspekt ist man gefeit, dass sich der ganze Gerichts-Aufwand lohnt und man weiß, dass man nur damit dauerhaft richtig abgesichert wird.
Und nicht nach ein paar Jahren erneut Klagen muss.

Nur ein Anwalt selbst verfügt über alle Möglichkeiten sich Akten-Einsichtnahme zu verschaffen und nur er schafft hier der Bürokratie anders zu begegnen.
Der wird hier bei Gericht nachreichen, was ihm noch fehlt und der wird den PKH-Antrag selbst einreichen, im Auftrag seiner Klientel auch prof. rechtskundig nur so begründen, dass er 100% bewilligt werden muss.

Problem für die Betroff. /Rechtsunkundige ist also einzig dafür einen geeigneten Anwalt zu finden.
Gilt also hier nur ihn zu gewinnen und von sich der Notwendigkeit zu überzeugen.

Wer anders am jeweiligen Gericht auf Hilfe beim Ausfüllen hofft, muss damit rechnen, dass dies darauf hinausläuft, dass schon hier abgeblockt, manipulativ eingewirkt wird.
Damit der Antrag schnell wieder vom Tisch ist und schon Zeit-Aufwand erspart wird.

Die Antrags-Begründung muss sachl. hand-und stichfest sein, um den dann mit Bewilligungsabsichten sorgfältig zu bearbeiten.
Logo, nicht empfehlenswert, sich dort oder sonst wo unwissentlich, verunsichert, rechts unkundig zu geben.
Wer sich niemals abspeisen lässt, seine Rechte willenstark, selbstbewusst, einfordern tut, muss schon damit erfahren, bewandert sein, wie man sich hier, auch ohne Anwalt, Fürsprecher, durchsetzen schafft.
späteres Augenmerk:
Wie man innerhalb des Prozesses zweckdienlich selbst mit Fingerspitzengefühl "manipulär"statt "blauäugig naiv" gefahrlos fokussiert Anwälten, Gutachtern, Richtern begegnen muss.

*geheimtipp*
Bedingungslose Vertrauen muss gegenseitig hart erarbeitet werden.
Vorsorge ist besser als das Nachsehen.
Vorsicht bei Gutachtern, die logo nur zu 99% Parasitär, korrupt, zweckdienlich alles
Gesagte, jedes Wort (zu Ungunsten) verdrehen und
sich normal Null für die zu begutachtende Person überhaupt interessieren.

Sonst wird man hier schonungslos übergangen"überfahren"und
hat am Ende des Prozesses mehr verloren, als gewonnen! *vielglueck*
Hier ist ja der Anwalt unbeteiligt und man sollte sich da besser mehr intro gebend, nur schweigend,
bedeckt zurückhalten.

Tipp, den richtigen Moment, Zeitpunkt bei Gericht nutzen.
Hier bei Notwendigkeit, sich selbst couragiert Gehör beim Richter verschaffen.
Nur den überzeugt letztlich besonders, wer dort selbst Mut &Rückgrat beweist und
seine Rechte unbeirrt, überzeugend einfordern schafft.
******171 Mann
585 Beiträge
Es ging erstmal um Beratungshilfe.
Als Tipp, einige Gerichte Stellen sich dabei an und versuchen einen abzuwimmeln.
Also unbedingt darauf behaaren, dass man einen ordentlichen Antrag gestellt hat und dieser bitte ordentlich beschieden werden soll. Falls die Hilfe mutwillig erscheinen sollte etc, dann soll das in den ordentlichen Beschluss reingeschrieben werden.
Bei der eventuell späteren Prozesskostenhilfe gibt es tatsächlich Besonderheiten, aber auf die muss dann hingewiesen werden.
Meine Zeit in der Mitläuferzenttale ist schon her. Das war in Deutschland. Aber mit Beistand wird meistens weniger dreist gehandelt bei den Stellen.
Viel Erfolg.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.720 Beiträge
Kleiner *geheimtipp* an die Ratgeber:innen

K I S S

Mit freundlichen Grüßen
Bjutifool
*********ense Frau
199 Beiträge
Ich hatte bei meiner Scheidung Prozesskostenhilfe.

Wenn du PKH bekommst, werden deine Einkommensverhältnisse nach ein paar Jahren nochmal geprüft. Dann kann es evtl.sein dass du die Hilfen zurück zahlen musst. Wenn dem nicht so ist, war es das dann aber auch.

Um die Organisation des Antrags hat sich damals meine Anwältin gekümmert, ausfüllen musste ich ihn aber natürlich selbst.
Wenn du schon jemanden hast, der dich vertreten soll, frage am besten den- oder diejenige zu dem Thema direkt. Die kennen sich in der Regel am besten damit aus.

Ansonsten ist es auch immer möglich sich diesbezüglich beim Amtsgericht direkt zu erkundigen, die haben die Pflicht Auskunft zu erteilen.

LG
*****_EN Frau
412 Beiträge
Mir ist nicht ganz klar:
Bauchst du Infos, wie die Prozesskostenhilfe funktioniert (wurde ja schon ausführlich erklärt) oder brauchst du jemanden, der dir hilft den Antrag auszufüllen ?
****e19 Frau
9.884 Beiträge
Ich hab schon ein paarmal PKH in Anspruch genommen und musste nie was zurückbezahlen. Auch dann nicht, wenn ich die Prozesse gewonnen hatte. (Scheidung, gegen Arbeitgeber)
*********y4470 Frau
138 Beiträge
****z35 Mann
1.426 Beiträge
In aller Regel wird der PKH-Antrag über den Anwalt gestellt, der auch beim Ausfüllen des Formulars unterstützen sollte, obwohl das relativ einfach ist. Viel schwerer ist es für den Laien, eine schlüssige Klage zu entwerfen, für die PKH bewilligt werden soll.
****64 Frau
471 Beiträge
Themenersteller 
Danke
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