„Der Schornsteinfeger kann dir da weiter helfen. Der weiß genau, welche Nachweise er benötigt und welche Normen erfüllt sein müssen. Und bei ihm musst du den Ofen ohnehin anmelden.
Ich habe nur mitbekommen, daß im Freundeskreis alte Öfen nicht mehr weiter betrieben werden dürfen.
Stimmt so nicht ganz, offene Öfen/Kamin sind weiterhin erlaubt ohne irgendwas machen zu müssen.
Alle anderen müssen umrüsten und sind dann weiterhin erlaubt.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, die nicht von dieser Regelung betroffen sind. Dazu gehören Badeöfen, Grundöfen, wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen nutzt, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, historische Öfen und Kamine, die man vor 1950 errichtete oder herstellte sowie offene Kamine.