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Überregional: Videostram an mich selber senden APP

*********ter41 Mann
583 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Videostram an mich selber senden APP
Ich suche eine App oder eine Gebrauchsanleitung, wie ich mir ein Handy umhängen kann und das Gefilmte automatisch in meinen PC zu Hause speichern kann.
Wenn ich eine Dash-cam nehme, kann mein Gegner sie mir ja abnehmen und zertreten.
Ich weiß, dass Konfliktreporter sowas für ihre Arbeit nutzen, habe aber im Web noch nichts gefunden.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Ein sehr heikles Thema!

Du mußt da von "beruflich" zu privat unterscheiden.
Ich hätte keinen Bock, unwissender Weise gefilmt zu werden.
*****yUp Mann
597 Beiträge
Zumal es rechtlich ziemlich problematisch wird wenn du aufnimmst und die Daten automatisch Zuhause speicherst.
Das kann am Ende dir den größeren Ärger bereiten.
*******anns Frau
3.872 Beiträge
Zitat von *********ter41:
Überregional: Videostram an mich selber senden APP
Ich suche eine App oder eine Gebrauchsanleitung, wie ich mir ein Handy umhängen kann und das Gefilmte automatisch in meinen PC zu Hause speichern kann.
Wenn ich eine Dash-cam nehme, kann mein Gegner sie mir ja abnehmen und zertreten.
Ich weiß, dass Konfliktreporter sowas für ihre Arbeit nutzen, habe aber im Web noch nichts gefunden.

Was filmst du, dass "Gegner es abnehmen können".
Gerade in Joy finde ich die Frage sehr heikel.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Zitat von *******anns:
Gerade in Joy finde ich die Frage sehr heikel.

Nicht nur im Joy!
Gesellschaftlich bedenklich !!!!!
z.B. Spanner im Bad/Sauna, Fitnessclub, unendlich viele anderer Gelegenheiten.

Wenn man sich Tik-Tok oder YouTube ansieht, so sind das meist gestellte Clips.

Wenn ich da etwas von mir finden würde, würde diese Person bzw. der Videostreamanbieter die Füsse nicht mehr unter den Tisch bekommen.

Stichwort: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.

Kann hier nachgelesen werden:
https://www.anwalt.org/201a-stgb/
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Ich will dem TE auch nichts unterstellen!
Wenn er z.B. eine Betreuung bei Ihrer Arbeit "kontrollieren" will, würde ich zu einer reinen Tonaufnahme raten.

Die kann notfalls (auch wenn sie nicht gerichtsverwertbar ist) bedingt weiterhelfen.
******ght Mann
749 Beiträge
Rein zum Datenschutz: https://www.dr-datenschutz.de/private-nutzung-von-bodycams-und-der-datenschutz/

Technisch ist das auch nicht so einfach, da dein Internetanschluss zuhause eine dynamische IP bekommt müsste man das über eine VPN Lösung eines drittanbieters machen. Einfacher wäre es die Aufnahmen automatisiert in die Cloud zu laden, da hast du dann von überall Zugriff drauf.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
@******ght

DIE Erstellung solcher Videos ist strafrechtlich relevant,
also ist es nebensächlich, wo und wie er die Videos verschickt.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Wenn es privater content ist
würde ich zu Tablet und Camera raten.

Das ließe sich auch bedingt mit einem Handy realisieren.

ALLES andere ist strafrechtlich relevant.
Siehe auch die Ausführungen des Datenschutzes.

Wenn nicht einmal private Sicherheitsfirmen es dürfen, dann ein Pensionist.
Und wenn er noch eine Firma hat, sollte er das mit deinem Sicherheitsbeauftragten bequatschen.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Mods:

Bitte das Thema schließen.
Ist rechtlich bedenklich!!!
******ter Mann
1.388 Beiträge
So wie ich das verstehe geht es nicht um einen öffentlichen Stream sondern um eine externe Speicherung, um sich bei Angriff zu schützen, ohne das es zu einem Datenverlust kommen kann.

Ich arbeite kaum mit Clouds, sie scheinen mir in dem Fall aber auch die sinnvollste Lösung. Wichtig wäre nur die Echtzeitspeicherung, weil es im Ernstfall für eine Datensendung zu spät sein kann.

Bei einer rein privaten Verwendung dûrfte es rechtlich dann kaum einen Unterschied machen, ob das Video auf dem Handy oder in der Cloud gespeichert wird. In privaten Bereichen, z.B. fremden Wohnungen kann die Aufnahme aber generell unzulässig sein, wenn keine Einwilligung dafür besteht.

Sollte es doch um eine öffentliche Verwendung gehen halte ich die Absicht allerdings auch für sehr bedenklich.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Und was, denkst du, soll extern gespeichert werden.
Der TE sucht ja nach der Möglichkeit, Handyaufnahmen „SOFORT“ extern speichern zu können.

wie ich mir ein Handy umhängen kann und das Gefilmte automatisch in meinen PC zu Hause speichern kann.

Professionelle Fotographen oder Berichterstatter nehmen nichts am Handy auf und senden das sofort in die Cloud.
Da ist Profiequipment im Einsatz, da haben die Kameras Wi-Fi Verbindungen zu Servern und das wird dann gespeichert.
Für die eigenen 4 Wände könnte ich ja von Ring oder anderen Firmen eine Kamera nehmen und die speichert in der Cloud.
Aber auch nicht auf seinem Rechner.
Da der TE sich jetzt in Schweigen hüllt, denke ich, dass wir mit unseren Vermutungen richtig liegen!
UND das ist verboten.
Ich denke, er hat ein paar Video zu viel geschaut, wo „versteckte“ Kameras die Umkleidekabinen etc. filmen.
Aber auch das wird nicht nach Hause auf den PC geschickt.
******ter Mann
1.388 Beiträge
Für mich hörte sich Gegner ein wenig nach Selbstschutz an.
Z.B. um Beleidigungen oder Attacken aufzuzeichnen während man als TV unterwegs ist oder so etwas. Der Hinweis das das Material bereits gesichert ist kann dann deeskalierend wirken, da "zertreten" nicht mehr hilft.

Liefert man durch sein Verhalten, wir unangemessene Aufnahmen erst den Grund warum dieser zum Gegner wird fehlt mir aber auch das Verständnis.

Aber ja, aufklären könnte uns da nur der TE.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Hallo @******ter

Da solltest du dir zuerst einmal den Link von @******ght durchlesen.

Nur so auf lustig ist es nämlich NICHT ERLAUBT
als privater "nur zum Selbstschutz" Videos aufzunehmen.

Das dürfen Polizisten, ABER auch muss der Polizist als Videopolizist solcher gekennzeichnet sein.
Ohne nicht zulässig
*********ter41 Mann
583 Beiträge
Themenersteller 
Es geht einfach um das Wahlkampf-Plakateaufhängen. Heutzutage kann das üble Bedrohungen auslösen.
Und ich möchte, wie Tanzkater es richtig sieht, wenigstens etwas Abschreckung simulieren. weil wir es nicht immer zu zweit machen können.
Danke für die rege Beteiligung.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Zu Hause einen FTP-Server aufsetzen und die meisten Videocamera-apps bieten die Option auf nem FTP zu speichern.

Z.B. : https://play.google.com/store/apps/details?id=dhq.CloudCamera&hl=de&gl=US
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Leute!!!

Es ist und bleibt verboten, Fremde zu filmen !!!!!

Und schon gar nicht den Videostream zu versenden!!!!!

Da muß sich der TE etwas Anderes einfallen lassen, aber die Anfrage ist illegal !!!!
******ung Mann
6.669 Beiträge
Zitat von *******bil:
Leute!!!

Es ist und bleibt verboten, Fremde zu filmen !!!!!

Und schon gar nicht den Videostream zu versenden!!!!!

Da muß sich der TE etwas Anderes einfallen lassen, aber die Anfrage ist illegal !!!!
Naja...
So pauschal ist das Quatsch...
Tut mir leid dass so zu sagen...
Zum einen ist die Anfrage mal gar nicht illegal - sondern eine Frage.
Und selbst wenn - ist die Frage ob es nicht auch Ausnahmen dafür gibt...
Es gibt z.B. Möglichkeiten dass das Tragen der BC als Notwehr gelten kann etc...
Wurde der TE z.B. schon mehrfach angegriffen beim aufhängen von Wahlplakaten dann wäre das ein berechtigtes Interesse da in seinem Alter ein tödlicher Ausgang auch ggf. wahrscheinlicher ist...

Handelt es sich um Wahlplakate für die AfD - dann muss ich aber sagen dass es grundsätzlich und definitiv verboten ist eine BC zu tragen 😊
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von *******bil:
aber die Anfrage ist illegal !!!!
Nein.

Die Tat selber wäre illegal.
Diese Anfrage selber ist es nicht.

Beispiel?
Wenn ich hier anfrage, welches Durchfallmittel geruchs- und geschmacklos ist, damit man nicht merkt, dass man es im Essen oder Trinken hat, ist das meiner Meinung nach legal.
Illegal wird es erst, wenn der/die Fragesteller:in das Mittel tatsächlich jemanden in Essen oder Trinken geben würde.

Und hier kann doch jedes mündige Mitglied selbst entscheiden, inwieweit eine solche Frage zu beantworten ist.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Der TE fragt doch dezidiert nach einer Lösung für eine strafbare Handlung!

Und theoretisch könnte jeder, der hier Tipps gegeben hat, als Mittäter auch zur Rechenschaft gezogen werden. (Weil er ja wußte, dass der TE eine Straftat begehen wollte.

Also dürfte ich hier fragen,
wieviel KO-Tropfen ich in deinen Drink geben dürfte, dass du gut schläfst und nicht stirbst???

Das ist doch Mumpitz!
*********ter41 Mann
583 Beiträge
Themenersteller 
in dem Paper dass Deepnight verlinkt hat, steht sehr schön drin, dass die Auftraggebende öffentliche Organisation einen Plan haben muß, unter welchen Umständen eine Kamera eingeschaltet werden kann und dass das Einschalten klar kommuniziert werden muß.
Gibt es eigentlich noch den "NachHauseTelefonDienst"?
******iar Mann
1.838 Beiträge
Zitat von *******bil:
Leute!!!

Es ist und bleibt verboten, Fremde zu filmen !!!!!

.....

Das bloße Herstellen einer Bildaufnahme ist nach dem KunstUrhG nicht unter Strafe gestellt.

Das StGB hingegen stellt das Herstellten einer Bildaufnahme gemäß § 201a StGB nur dann unter Strafe, wenn es sich um eine Aufnahme aus einem besonders geschützten Lebensbereich handelt, beispielsweise das Filmen einer Person in einer Wohnung oder anderen gegen Einblicke geschützten Raum.

Das alleinige Filmen oder Fotografieren von Personen ist nicht strafbar, es kann allerdings vom Filmenden verlangt werden die Filmaufnahme zu löschen.

Allerdings muss das Filmen erkennbar sein und darf nicht verdeckt passieren (kein spannen). Möglich z.B. durch einen Harness für Bodycams. Body Cams dürfen neben dem behördlichen Einsatz genutzt werden, sofern ein sogenannter anlassbezogener Zweck erfüllst ist. Das Ziel kann darin bestehen, berechtigte Interessen zum Selbstschutz durchzusetzen. machen z.B. Securityfirmen in Discos und anderen Situationen wie Kaufhaus. Allerdings würde ich dazu einen Rechtsanwalt fragen. Diese Cams gibt es auch so das sie sich auch mit dem Smartphone verbinden und an Server weitersenden können.

VERÖFFENTLICHEN der Aufnahmen ohne Erlaubnis der Personen o. unkenntlich machen (verpixeln) abgebildeter Personen o. Nummernschilder ist dagegen STRAFBAR (§22 KunstUrhG). Im Falle einer gefilmten Straftat kann die Polizei alle Geräte beschlagnahmen, auch den Server. Ist das also dein privater PC ist der weg und wenn bei forensischen Untersuchungen festgestellt wird du hast gehackte Games o. sonst irgendwas illegales kann die Polizei das nutzen. Option dagegen wäre ein Speicher im PKW ein Portable External Wireless NAS (100-150€) als sicherer Speicherort. Fotografen nutzen das gerne, weil auf SD-Karten passt nicht wirkl. was drauf. So gibt auch SD-Karten die eine Wireless Netzwerkverbindung herstellen. Z.B. von Dioche bei Amazon.
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