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Überregional Formulierung im Testament – Ausschluss anfechte

******082 Mann
470 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Formulierung im Testament – Ausschluss anfechte
Für den Fall, dass es hier im Forum juristisch bewanderte Personen, Notar:innen und Rechtsantwält:innen gibt, eine Frage:

Ist die folgende Formulierung für ein Testament gültig, zulässig und hilfreich?

Jede Erbin und alle anderen Erben (die etwa ein Anrecht auf einen Pflichtteil hätten), die dieses Testament gerichtlich anfechten, verwirken den eigenen Erbteil.

Vielen Dank für eurer Unterstützung.
🙏
Tom
Bild: Inactive_account_ID_249 via Pixabay | Creative Commons CC0 1.0 Universal Public Domain
*********mant Mann
1.085 Beiträge
Interessante Frage....
*******umi Mann
690 Beiträge
da ein Pflichtteil nur unter sehr engen Bedingungen verwirkt werden kann:
Vermute Ungültig?
********vate Mann
2.561 Beiträge
Ich bin zwar nicht studiert, hab aber das ein oder andere damit schon erlebt.... Der Pflichtteil ist der Pflichtteil. Auch wenn man das nicht schön findet - der steht immer zu (es sei denn, man ist erbunwürdig, z.B. wenn man seine Eltern getötet hat etc.).

Das bedeutet: Wenn Du im Testament eine bestimmte Verteilung festlegst, ein Erbe geht dagegen vor, wird dieser Erbe meines Wissens aber immer seinen Pflichtteil bekommen können.
Die Enterbung im eigentlichen Sinne geht schon, da diese Enterbung in der Wirkung bedeutet, dass man nicht automatisch in die Rechtsnachfolge des Verstorbenen kommt. Allerdings hat dies nicht zur Folge, dass diese Person dann auch nicht den Pflichtteil bekommt.

Sicherheit wird Dir hier vor allem ein Notar oder ein Erbrechtler geben können. Die haben es natürlich studiert *zwinker* Dazu kommt, dass sie bei der Gestaltung kreativ die Möglichkeiten ausnutzen, was u.a. auch Schenkungen u.a. Dinge beinhalten kann.
*********tySix Paar
1.302 Beiträge
Zitat von *******umi:
da ein Pflichtteil nur unter sehr engen Bedingungen verwirkt werden kann:
Vermute Ungültig?

Ich würde es drin stehen lassen, um deine Intention zu verdeutlichen - jedoch sehe auch ich es - bin selbst auch nur Laie - als nicht rechtlich bindend. *snief*

Da kam letztlich mal ne Doku ... erben und enterben...
Enterben bedarf schon eines sehr tiefen Bruches im Verwandschaftsverhältnis:

ganz krass umschrieben: die Erben haben mal versucht dich umzubringen - dies wäre ein Grund den Pflichtteil zu verweigern.

Aber es soll wohl mit "Bedingungen" einzuschränken sein:
• Verfügbar erst mit dem 18 Lebensjahr, nach abschlossener Ausbildung o.ä.

Zusammenfassung:

Hol Dir wirklich Rechtsbestand zur Beratung
*****984 Frau
1.781 Beiträge
"Ist die folgende Formulierung für ein Testament gültig, zulässig und hilfreich?

Jede Erbin und alle anderen Erben (die etwa ein Anrecht auf einen Pflichtteil hätten), die dieses Testament gerichtlich anfechten, verwirken den eigenen Erbteil.

Mit Quellenangabe aus deutschem Recht"

ChatGPT
Ja, die Formulierung ist grundsätzlich gültig, zulässig und potenziell hilfreich. Es handelt sich um eine sogenannte Anfechtungsklausel, die diejenigen abschrecken soll, die das Testament vor Gericht anfechten möchten.

Gemäß § 2080 Abs. 1 BGB ist es möglich, in einem Testament eine solche Klausel aufzunehmen, die besagt, dass Personen, die das Testament anfechten, ihren Erbteil verwirken können. Allerdings gibt es gewisse Grenzen und Bedingungen für die Wirksamkeit solcher Klauseln, und sie können in einigen Fällen von Gerichten eingeschränkt oder für unwirksam erklärt werden. Es wäre ratsam, eine solche Klausel mit einem Fachanwalt für Erbrecht zu besprechen, um sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entspricht und im konkreten Fall wirksam ist.

Ich habe mal Chat GPT gefragt und das kam bei rum. Immerhin mit Paragraph Angabe. Vielleicht hilft es dir.
*********ella Frau
171 Beiträge
Ich kenne nur die Formulierung "wer das Testament anfechtet, bekommt nur seinen Pflichtteil".

Wie schon zuvor geschrieben wurde, den Anspruch auf das Pflichtteil kann man als Vererbender nicht unterbinden.

Individuell gestaltbare Testamente, Vorsorgeerklärungen, online Seminare zum Erben und Vererben etc gibt's übrigens im Web bei afilio. Ich hab darüber alle meine Dokumente erstellt, läuft auf Spendenbasis (war zumindest vor zwei Jahren so).
*********tySix Paar
1.302 Beiträge
Mit noch "warmer Hand" schenken ist vlt auch interessant ? - Nießbrauchrecht vorausgesetzt

Was wech ist, das ist nun mal wech *g*
-- darum kann sich keiner mehr streiten ?
Auch kann so etwas einen Steuervorteil haben

weitere Alternative: Sachwerte ( Edelmetalle, .... ) ?
Die sind nicht ganz einfach nachvollziehbar beim Erfassen des Gesamtvermögens - also der Gesamterbmasse?
****ggi Paar
623 Beiträge
Schon wieder der Versuch mit KI konkrete Fragen zu erhalten und nichtssagend erhalten. " kann" " vielleicht"...

Nach meinem Kenntnisstand ist der Satz irrelevant/ unwirksam
Der Pflichtteil Kann ggf auch eingeklagt werden und eine solche Klage ist kein Grund, ihn nicht zu bekommen.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Zitat von *********tySix:
Was wech ist, das ist nun mal wech *g*
-- darum kann sich keiner mehr streiten ?

Da irrst Du.
*******umi Mann
690 Beiträge
@*********tySix ,
den Beitrag empfinde ich als etwas grenzwertig, bzw kann er unehrlich verstanden werden.
Kenne leider einen Fall, in dem jemand wohl auch meinte, daß ihm doch viel mehr zusände als vorgesehen und sich dann unverzüglich an die Umsetzung machte.
Vorhandenes Testament zwar scheinbar erfolgreich verschwunden, aber ein großer Teil der "im noch warmen Zustand" seinen Besitzer gewechselten Sachwerte lassen sich dummerweise nachwiesen.
*********tySix Paar
1.302 Beiträge
Okay , vlt missverständlich geschrieben

Wärme Hand

War bezogen auf Schenkung zu Lebzeiten.

Ging keineswegs um Testament verschwinden lassen oder 'schnell noch mitnehmen was da ist'

Also keinesfalls kriminelle Absichten.

Sorry

Ich schrieb ja schon:

Fachkundige Beratung ist erforderlich
**********Magic Mann
19.873 Beiträge
Zitat von *********tySix:
Okay , vlt missverständlich geschrieben

Wärme Hand

War bezogen auf Schenkung zu Lebzeiten.

Ging keineswegs um Testament verschwinden lassen oder 'schnell noch mitnehmen was da ist'

Also keinesfalls kriminelle Absichten.

Sorry

Ich schrieb ja schon:

Fachkundige Beratung ist erforderlich

Wenn das innerhalb von 10 Jahren vor dem Ableben verschenkt wurde, kann Vorsatz unterstellt werden.
Fazit: schützt auch nicht
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Selbst Schenkungen kann man als Erbnehmer anfechten - innerhalb einer bestimmten Frist nach Schenkung.
Mit dem Enterben habe ich so viele widersprüchliche Beiträge gelesen; da kann wohl nur ein versierter Anwalt helfen. Leider gibt es auch hier mehr oder weniger Versierte ....

Als alter Mensch Haus und Hof verkaufen, sich einen Camper leisten und dann in der ganzen Welt rumfahren um die Rente zu verprassen, wäre auch eine Möglichkeit. Dann gibts nur einen gebrauchten Camper in der Erbmasse.

Vererbe ich z.B. dem Tierschutz alles - kann der ungewollte Pflichtteilerbe dann immer noch 50% einklagen?
**********Magic Mann
19.873 Beiträge
@*******exe

Vererbe ich z.B. dem Tierschutz alles - kann der ungewollte Pflichtteilerbe dann immer noch 50% einklagen?

Natürlich, allerdings beträgt der Pflichtteil nur 25%
*****ixe Frau
2.170 Beiträge
Schenkung ist nicht das Thema.
Oder habe ich was verpasst *lach* ??
*******umi Mann
690 Beiträge
Zitat von *******exe:
Vererbe ich z.B. dem Tierschutz alles - kann der ungewollte Pflichtteilerbe dann immer noch 50% einklagen?
Pflichtteil muss der Erbe wohl quasie immer bekommen, also dann JA
*********tySix Paar
1.302 Beiträge
>>Wenn das innerhalb von 10 Jahren vor dem Ableben verschenkt wurde, kann Vorsatz unterstellt werden.


Vorsatz weiß ich nicht,
Aber es soll 'anrechenbar sein'.... zumindest bei der Erbschaftssteuer ?

Dafür gibt es Fachleute, die wissen so etwas.

Off-Topic - Camper👍

Ich sag es mal anders:

Reise vor dem Sterben,
sonst reisen die Erben!

Nutzt euer Geld für euch - solange es geht!
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Zitat von **********Magic:

Vererbe ich z.B. dem Tierschutz alles - kann der ungewollte Pflichtteilerbe dann immer noch 50% einklagen?
Natürlich, allerdings beträgt der Pflichtteil nur 25%

Genau damit habe ich meine Probleme...

Wenn es nur einen Erben gibt - direkter Nachkomme, sonst keine Familie, würde er alles erben.
Wird ein anderer Erbnehmer, z.B. der Tierschutz als Alleinerbe eingesetzt, bekommt der direkte Nachkomme nur 25%?
Oder müßte das Erbe dann geteilt werden auf 50:50?
Enterbung = 25% statt 100%?
**********en_nw Paar
169 Beiträge
Kann ich ein Testament auch selber an pc schreiben. Oder muß es per Hand niedriger geschrieben werden
****i19 Frau
1.725 Beiträge
Wie wäre es mit einem Vermächtnis? (an diverse Empfänger?)
Bin da natürlich nicht fit, aber ich meine Vermächtnis geht VOR Erbe.
Auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen, selbst wenn das erst einmal Geld kostet.
Viel Glück 🍀
*******umi Mann
690 Beiträge
Zitat von *******exe:
Wenn es nur einen Erben gibt - direkter Nachkomme, sonst keine Familie, würde er alles erben.
Wird ein anderer Erbnehmer, z.B. der Tierschutz als Alleinerbe eingesetzt, bekommt der direkte Nachkomme nur 25%?
immer 50% vom Standarderbe.
Bei Alleinerbe also 50% von 100% Ergo 50%
********er65 Mann
7 Beiträge
Hallo zusammen,
Das kenne ich nur bei einem sog. Berliner Testament.
Da vermacht bei Ehepartner der erst versterbende alles an den Überlebenden und wenn dann dieser verstirbt, dann erben die Kinder alles. Wenn dann ein Kind den Pflichtteil einfordert, dann verlieren dieses den Erbteil.
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Meine Güte, das ist mir zu hoch. Also alles verkaufen und verprassen.
Zu Lebzeiten den Tierschutz beglücken oder auswandern, sich ein kleines Häuschen kaufen, dem dortigen Tierschutz schenken und selbst eine Pflegestelle betreiben. Dann sind die Katzen dort versorgt in meiner Hütte und ringsrum und die Rente ist auch regelmäßig weg....
*********ella Frau
171 Beiträge
@**********en_nw
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