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Überregional: Können notarielle Urkunden bei Gericht aktuali

******iar Mann
1.838 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Können notarielle Urkunden bei Gericht aktuali
Hi,

das ist keine Anfrage bzgl. Rechtsberatung. Problem :

Es existiert eine Patientenverfügung inkl. Generalvollmacht als notarielle Urkunde und ist beim örtlichen Amtsgericht hier in NRW (falls die Regeln je nach Bundesland unterschiedlich sind) hinterlegt. Die Intentionen in der Urkunde sind immer noch aktuell, allerdings die Personen + Adressen nicht mehr. Der angedachte Bevollmächtigte ist verstorben und der in der Urkunde aufgeführte 'Ersatzbevollmächtigte' soll nun der Hauptbevollmächtigte sein, hat aber auch eine neue Adresse. Der Hausarzt hat sich auch geändert, sowie auch die Adresse der Person für die die Patientenverfügung / Generalvollmacht ausgestellt wurde.

Meine Frage ist jetzt kann man diese bestehende Urkunde mit den geänderten Adressen kostengünstig aktualisieren oder muss man für das bisschen eine neue Urkunde erstellen lassen die die jetzige Urkunde aufhebt?
****ath Mann
1.196 Beiträge
Frag mal in einem schulsekretariat nach. ich meine die dürfen auch Kopien beglaubigen
*******tolz Frau
611 Beiträge
Am besten erfragst du das beim AG selbst. Die haben immer ein offenes Ohr und wissen es am sichersten.
*******o65 Mann
2.264 Beiträge
Wie alt ist die bestehende Patientenverfügung?
****a64 Frau
266 Beiträge
Ich würde beim entsprechenden Amtsgericht nachfragen, wie die Änderung erfolgen soll.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Aktualisieren notarieller Urkunden geht nicht so einfach. Es muss zwingend eine neue Urkunde errichtet werden. Ob das eine komplett neue Verfügung sein muss oder nur eine Ergänzung, muss man im Einzelfall abklären.

Neue Adressen sind aber unproblematisch, da sich diese über die Meldeämter nachhalten lassen. Ein entsprechender Hinweis als Anlagezur Urkunde reicht aus.

Der Ersatzbevollmächtigte wird automatisch zum Hauptbevollmächtigren, und der Tod des Hauptbevollmächtigten kann durch dessen Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Aber warum die Vollmacht bei Gericht hinterlegt ist - auf welcher Rechtsgrundlage? -, erschließt sich mir nicht. Die Vollmacht nutzt nur etwas, wenn sie der Bevollmächtigte in Urschrift oder Ausfertigung vorlegen kann ....

Gerne CM
***er Mann
237 Beiträge
Danke für den tollen Beitrag - eine wirklich hochinteressanteFrage!
Ich dachte immer, eine Patientenverfügung ist beim Hausarzt und im eigenen Portomonai anzutreffen.
gerade, wenn es um überlebens- oder besser Ablebensverfügungen geht...
******iar Mann
1.838 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ****z35:
Aktualisieren notarieller Urkunden geht nicht so einfach. Es muss zwingend eine neue Urkunde errichtet werden. Ob das eine komplett neue Verfügung sein muss oder nur eine Ergänzung, muss man im Einzelfall abklären.

Neue Adressen sind aber unproblematisch, da sich diese über die Meldeämter nachhalten lassen. Ein entsprechender Hinweis als Anlagezur Urkunde reicht aus.

Der Ersatzbevollmächtigte wird automatisch zum Hauptbevollmächtigren, und der Tod des Hauptbevollmächtigten kann durch dessen Sterbeurkunde nachgewiesen werden.

Aber warum die Vollmacht bei Gericht hinterlegt ist - auf welcher Rechtsgrundlage? -, erschließt sich mir nicht. Die Vollmacht nutzt nur etwas, wenn sie der Bevollmächtigte in Urschrift oder Ausfertigung vorlegen kann ....

Gerne CM

Danke, das scheint die einfachste Methode zu sein. Bzgl. Patientenverfügung stimmt das mit dem vorlegen, da aber die inkludierte Generalvollmacht auch über den Tod hinaus geht gilt ist die Hinterlegung als Urkunde als Rechtssicherheit gedacht in dem Sinne ist echt, kein Fake etc. um Anfechtungen durch die restl. Angehörigen zu vermeiden wenn es um Entscheidungen geht.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
@******iar

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht, tutmir leid. U d no hmal, auf welcher Rechtsgrundlage sollte Hinterlegung erfolgen?
*******ley Frau
2.439 Beiträge
@******iar
Der Notar, der die Generalvollmacht erstellt hat, hat sich alle Informationen dazu und könnte - theoretisch - eine neue ausstellen.
Fskt ist aber, dass der Bevollmächtigte im Besitz einer Originalurkunde sein muss, damit er handeln kann (z.B. bei Bankgeschäften und Immobiliengeschäften). Wenn die Urkunde beim Notar liegt, nützt es nichts. Da kommt der Bevollmächtigte auch nicht ohne weiteres ran.

Beispiel: der Vollmachtgeber lässt zwei Generalvollmachten für seine Kinder erstellen. Er legt sie für den Fall der Fälle in den Tresor, weil er nicht möchte, dass die Kinder jetzt schon Zugriff haben. Dann zerstreitet er sich mit einem der Kinder, zerreißt die Generalvollmacht - und somit hat dieses Kind keine Vollmachten mehr!
****z35 Mann
1.426 Beiträge
@*******ley das ist so korrekt, allerdings kann der Notar nur auf Anweisung des Vollmachtgebers weitere Ausfertigungen anfertigen und herausgeben
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Zitat von ****z35:
@*******ley das ist so korrekt, allerdings kann der Notar nur auf Anweisung des Vollmachtgebers weitere Ausfertigungen anfertigen und herausgeben

Ich hab nichts anderes behauptet... Das meinte ich mit "Wenn die Urkunde beim Notar liegt, nützt es nichts. Da kommt der Bevollmächtigte auch nicht ohne weiteres ran."
****z35 Mann
1.426 Beiträge
@*******ley Da sind wir uns einig. Allerdings könnte der Laie das so lesen, dass der Notar das eigenmächtig oder auf Wunsch eines Dritten darf.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Themenersteller 
Es geht nur um den Aufwand bzw. Möglichkeit diese Urkunden in nicht aktuellen Positionen wie Adresse, Hausarzt etc. zu ändern damit die aktuellen Daten rechtskonform vorliegen und keine veralteten Daten. Eine Urkunde vorlegen und erst stundenlang diskutieren bis sie akzeptiert wird weil die Adresse nicht mehr aktuell ist muss nicht sein. Warum das so gemacht wurde ist nicht die Frage gewesen. Platt gesagt wg. RA/Notar hat es so gemacht. war nicht dabei.

Ich werde nochmal versuchen anzufragen was in welcher Form benötigt wird, leider sind die bei Gericht hier telefonisch kaum bis nie zu erreichen, sonst hätte ich die Frage hier nicht gestellt.

Vor mir aus kann hier geschlossen werden. Frage ist für mich theoretisch geklärt das es im Prinzip geht, weiteres muss ich sehen wenn ich endl. jemand erreiche.
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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