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Überregional: Umfang Erbmasse

*******umi Mann
691 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Umfang Erbmasse
was gehört eigentlich alles zur Erbmasse?
Gesetzt den Fall, daß die mindestens natürlich 2 Erben nach dem Tod des Erblassers auf dessen Konto alle gleich viel Geld einzahlen, damit das Konto liquide bleibt.
(als Beispiel auf ein Hauskonto bei Vorhandenseins einer Immobile, damit die Raten der Bank auch weiterhin sicher abgebucht werden können.)
Wird diese Zuzahlung der Erben dann zum Teil der Erbmasse oder kann sie jederzeit von den einzahlenden Erben wieder zurückgeholt werden?
*******ease Mann
320 Beiträge
Erbmasse ist das, was zum Zeitpunkt der Versterbens dem Toten gehört hat, dazu gehören auch Verpflichtungen gegenüber dem Toten.

Kp
****med Frau
9.170 Beiträge
Keine Ahnung, ob dir das hilft:

Wir waren gerade beim Notar, wir wollten aufteilen, dass
a) die Immobilie Person xy bekommt
b) den Acker Person z
c) und das Bankguthaben zum Zeitpunkt des Todes in unbekannter Höhe Person v.

C, war ein Problem, Grund: die Höhe war unbestimmt zum Zeitpunkt des Todes, was ist wenn das Haus aufgrund Pflegekosten etc. belastet worden wäre jedenfalls hat er so ähnlich argumentiert.
Wir haben jetzt ein sog. Vermächtnis aufgerufen
xy gibt zum Zeitpunkt des Todes Summe z. B. 10.000 € an v - meine Frage: und wenn dann keine 10.0000 €uro mehr da sind, meinte der Notar, wir müssen irgendwann aufhören mit wenn dann - die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass xy als Eigentümer der Immobilie dann irgendwie 10.000 € hat.

Fazit: unser überlegtes Konstrukt war nicht wirklich umsetzbar, es bedarf echt eines Notars.
Die Kosten sind auch wirklich überschaubar finde.
https://notar-durchlaub.de/was-kostet-ein-testament
*******umi Mann
691 Beiträge
Themenersteller 
danke schonmal.
Ging mir eigentlich nur um die Frage, was mit Zahlungen der Erben nach dem Erbfall ist.
Beispiel Immobilie immer gut:
Kurz nach dem Erbfall: Dach geht kaputt, muss schnell repariert werden.
Kosten 30.000€
Drei Erben, jeder zahlt 10.000€ ein, passt.
Bevor Handwerker bezahlt werden kann, holt einer der Erben seine 10.000€ wieder zurück.
2 Erben und Handwerker stehen dumm da, weil Geld nicht ausreicht.
Meine Neugierde wäre, ob es da irgendwelche Regelungen gibt für so solche Fälle, die ich für möglich halte.
****med Frau
9.170 Beiträge
Sind alle 3 gleichberechtigt (Nießbrauchrecht)?

Wie gesagt, ich jongliere hier ein wenig.

Zahlungen der Erben nach dem Erbfall ist.

Nach dem Erbfall, das ist hier der Punkt: eine Erbengemeinschaft mit 3 Personen, zufällig habe ich das im Bekanntenkreis, die wollen aber die Immobilie verkaufen.
OK wenn das Haus nicht zum Verkauf steht, dann würde ich eine Nach-Erball-Regelung (via Notar wenn kein Vertrauen da ist) erstellen mit einem neuen Konto, dort muss jeder Betrag X einzahlen, das Geld wird verzinst und davon werden die Rechnungen bezahlt.
****z35 Mann
1.427 Beiträge
Für Nachlassverbindlichkeiten haften alle Erben voll, d.h. der Gläubiger kann sich aussuchen, welche(n) der Erben er in Anspruch nimmt.

Für neue Verbindlichkeiten giltdas, was die Erben vereinbart haben. Da spielt es keine Rolle, ob das Geld vorher auf ein Konto eingezahlt wird oder im Nachhinein.

Gerne CM
****ggi Paar
624 Beiträge
@****med

Ein Problem, weil die Hoehe des Betrags beim Tod nicht im Vorfeld feststeht?

Sehr kurios.
Wie soll man mögliche Pflegeaufwaende und damit Kosten, die vom Vermögen abgehen, im Vorfeld kennen???
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