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Deutschland Überregional

********_nur Mann
55 Beiträge
Themenersteller 
Deutschland Überregional
Hallo an alle helfenden Hände, ich bräuchte geballtes Wissen über Hausverwaltungen die mit Gelder der Eigentümer ( Rücklagen ) fehlleiten und Anleihen bei einer GmbH kaufen ohne hierfür direktes Mandat erhalten zu haben.
Eventuell hat jemand schon gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und weiß Rat zur Vorgehensweise
Vielen herzlichen Dank
Gruß Peter
*******umi Mann
690 Beiträge
ähnliches schon erlebt, auch wenn es Mieterkautionen waren und nicht Rücklagen.
geballtes Wissen ist dies allerdings nicht *snief*
***70 Mann
239 Beiträge
Da gibt es nur eines Strafanzeige….
********_nur Mann
55 Beiträge
Themenersteller 
So wird es wahrscheinlich ausgehen.
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Das erfüllt den Straftatbestand der Untreue.

Ich rate zur Strafanzeige und zun Wechsel der Hausverwaltung.

Gerne CM
******904 Paar
1.097 Beiträge
Verwaltungsbeirat sollte umgehend zum Anwalt gehen. Der weiß wie man gegen die Verwaltung vorgehen sollte bzw muss.
Wenn ihr eigenständig was unternehmt, könnte es passieren dass ihr den zweiten vor dem ersten Schritt macht.
Der Verwalter muss in Verzug gesetzt werden , Termine müssen eingehalten werden etc.
Da kann man schnell was verkehrt machen.
********s180 Mann
116 Beiträge
Hey,
da gab es jetzt einen Bericht in Fakt (ARD). Da ging es genau um dieses Thema.
Ihr müsst euch einen Anwalt nehmen und eine Klage einreichen. Das weiss aber der Anwalt besser.
Die es gemacht haben, haben vor dem Gericht recht bekommen.
Also ganz viel Glück
*****_hh Mann
120 Beiträge
Ich rate Dir/Euch auf jeden Fall Kontakt zum örtlichen Mieterbund/Mieterverein aufzunehmen, da sitzen die wahren Experten....
*********l006 Frau
491 Beiträge
Bei solchen Fragen, stelle ich mir immer die Frage: Warum geht man nicht einfach zu einem Beratungsgespräch zu einem Fachmann?
Abgesehen das es hier nur vages Schwarmwissen gibt, sind rechtliche Sachen einfach zu heikel um mal eben das "gemeine Volk" zu fragen.
Mieterverein
Wer in einer Gewerkschaft ist bekommt auch hier, zumindest den Rat, wohin man sich wenden muss
****z35 Mann
1.426 Beiträge
Mietervereine haben in aller Regel keinerlei Ahnung von WEG-Recht ....
***xy Frau
4.774 Beiträge
Zitat von *********l006:
Bei solchen Fragen, stelle ich mir immer die Frage: Warum geht man nicht einfach zu einem Beratungsgespräch zu einem Fachmann?
Abgesehen das es hier nur vages Schwarmwissen gibt, sind rechtliche Sachen einfach zu heikel um mal eben das "gemeine Volk" zu fragen.
Mieterverein
Wer in einer Gewerkschaft ist bekommt auch hier, zumindest den Rat, wohin man sich wenden muss

Das "vage Schwarmwissen" zeigt sich schon deutlich darin, daß nichtmal zwischen Wohneigentum und Mietsachen unterschieden werden kann...

Also, ab zum Anwalt...und zwar schnell!
...solange noch etwas zu holen ist.
********edes Paar
11.318 Beiträge
JOY-Team 
Wenn es keinen Beschluss der Eigentümer über die Anlage der Erhaltungsrücklage gibt, bleibt die i.d. R. auf einen Sparbuch.

Was meinst du mit "es gäbe kein direktes Mandat"? Gibt es ein "indirektes"... wurde darüber denn gesprochen? Oder wurde das mit dem Beirat verhandelt?
Liegt vllt ein Missverständnis vor? Hat der Verwalter die Rücklage für die WEG oder auf seinen Namen angelegt?

LG
Arschi *arsch*
*********da_69 Mann
1.085 Beiträge
Entscheidend ist welche Rechte dem Verwalter laut Verwaltervertrag zustehen.
********_nur Mann
55 Beiträge
Themenersteller 
Ja, Mandat heißt das die Rücklage wie üblich verzinst angelegt werden soll … wie üblich ist meist ein Sparbuch.
Und nicht Papiere zeichnen von einer GmbH die diese Gelder dazu nimmt Gebäude zu sanieren.
********_nur Mann
55 Beiträge
Themenersteller 
Hab meinen Termin bei Haus und Grund…👍 und den Bericht hab ich mitbekommen das war die Sendung Report, daraufhin bin ich ja hellhörig geworden und hab meine Miteigentümer wachgerüttelt…
********_nur Mann
55 Beiträge
Themenersteller 
Danke für eure Tipps und Ratschläge
Kann geschlossen werden das Thema
Vielen herzlichen Dank
Peter
*******umi Mann
690 Beiträge
kürzlich bei Eigentümer-Versammlung WEG zur Frage, ob man nicht einen Teil der Rücklagen auch zunsgünstiger anlegen kann:
geht nur mit Beschluß und dafür müsste es auch auf der Tagesordnung stehen.
Ergo kann wohl eine Hausverwaltung auch nicht ohne Beschluss Anleihen bei einer GmbH kaufen
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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