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Bundesweit, Aufteilung/Auszahlung EFH bei Erbe

**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Bundesweit, Aufteilung/Auszahlung EFH bei Erbe
Hallo,

ich bin gerade etwas sehr aufgebracht und bevor ich völlig überkoche würde ich gerne mal eurer Schwarmwissen bemühen um einen Überblick zu bekommen ob ich mich völlig unberechtigt aufrege oder nicht doch etwas dran ist.

Es geht um das Haus in Familienbesitz das nun nachdem beide Elternteile gestorben sind von mir übernommen wurde, meine Schwester als einzige Miterbin habe ich ausbezahlt. Es gibt ein Gutachten aus dem Jahr 2016 bei dem das Haus mit Grundstück auf 200.000€ geschätzt wurde.
Hier hat sich schonmal alleine der Bodenwert von 100€/m² auf 155€/m² erhöht was eine Differenz von 46.475€ ergibt.
Das Haus wurde nie grundlegend saniert im Zuge der Übernahme musste ich einen Energieausweis mit Sanierungsplan erstellen. In diesem sind ohne Förderungen 159.500€ mit Förderung 107.600€ für die energetische Sanierung veranschlagt, ich schreibe beides da ich ja nicht weiß was gerade gefördert wird oder nicht. Zumal muss hier dazu gesagt werden das nur Aufsparrenisolierung mit Neueindecken berechnet wurde, der alte Dachstuhl das aber gar nicht hergibt und auch ein neuer Dachstuhl drauf muss, ka was das kostet und es wurde auch die Elektrik außen vorgelassen was aber nicht geht wenn eine Wärmepumpe rein soll, alles 2 adrig Stand Baujahr 1958.
Es kam 2019 eine überdachte Terrasse (letzter Wunsch meines Vaters) für um die 17.000€ dazu andere wertsteigernde Maßnahmen oder Investitionen gab es seither nicht.
Fenster sind Holzrahmenfenster von ~79, Heizung ist Ölzentral von 2004, Dach wie gesagt nicht geeignet für zusätzliche Dämmung und Photovoltaik.

Meine Schwester hat Anfang des Jahres 110.000€ als Auszahlung bekommen und den passus wenn ich es in den nächsten 6 Jahren verkaufe (bis meine Kinder 18 sind) bekommt sie die Wertsteigerung auch mit ausbezahlt.
Ich bin der Meinung das ist fair was die Auszahlung anbelangt, sie kam nun heute da ich überlege mir einen neuen gebrauchten zu kaufen hätte ich ihr ja auch mehr auszahlen können anstatt jetzt ein Auto zu kaufen. Was mir den Blutdruck etwas hochtreibt.

Meine Frage ist nun an diejenigen die etwas ähnliches kennen oder beruflich damit zu tun haben sind 110.000€ zu wenig oder mehr als üblich? Was wäre üblich? Was wird bei Sanierungsstau abgezogen?
Habe bereits auch schon den Gutachter aus 2016 angeschrieben was den eine Aktualisierung des Gutachtens auf Stand 2024 kosten würde...

Vielen Dank schonmal im voraus und wenn es mir am Ende nur Gut tut den Frust von der Seele zu schreiben ohne gleich über meine Schwester hereinzubrechen >_>
*****720 Mann
365 Beiträge
Krass sage ich erstmal dazu. ...
Meine Eltern leben noch und Sie haben vor 3 Jahren ihr Haus....wert zwischen 320 und 400 tausend .....meinem Bruder überschrieben.
Ich sollte 75 tausend haben. Bekommen habe ich bis heute nichts, da ich mit den 75 nicht einverstanden war 🙈
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Deine Schwester hat Anfang des Jahres die 110.000€ akzeptiert. Damit sollte es eigentlich erledigt sein.
Die Auszahlung ist ja auch nicht von deinen persönlichen, finanziellen Umständen anhängig, sondern von der Immobilie.
Du hast sie ausbezahlt. Bist du auch schon im Grundbuch eingetragen? Dann ist das Thema theoretisch erledigt.
Aber innerhalb der Familie möchte man auch keinen Ärger. Hast du schonmal versucht, in verschiedenen Immoportalen nach vergleichbaren Immobilien zu suchen? Das gibt oft einen guten Anhaltspunkt.
(Allerdings muss man berücksichtigen, dass manche Makler noch ihren "Verhandlungsspielraum" oben drauf schlagen)
Man darf auch nicht vergessen, dass im Moment die Immopreise wieder sinken (aufgrund der Zinslage und anderen Faktoren). Daher wird das Gutachten von 2016 gar nicht so unrealistisch sein.
*********atrix Frau
2.939 Beiträge
Hey Rose
Kann ich völlig nachvollziehen.
In meiner Familie hatte meine Mutter für Erbrecht nen Anwalt.
Ich kann dir nur den lieb gemeinten Rat geben nicht zuzustimmen. Das ist ne absolute Frechheit.
(Wenn Eltern verstorben sind, heißt es!
Hälfte, Hälfte für die 2 Geschwister.
Meine Schwester hat alles geregelt. )
Sie war überall dabei.
Nimm dir sofort nen Anwalt!
Der kostet zwar die Std. 300 Euro, macht Sinn.
Gruß
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******ley:
Deine Schwester hat Anfang des Jahres die 110.000€ akzeptiert. Damit sollte es eigentlich erledigt sein.
Die Auszahlung ist ja auch nicht von deinen persönlichen, finanziellen Umständen anhängig, sondern von der Immobilie.
Du hast sie ausbezahlt. Bist du auch schon im Grundbuch eingetragen? Dann ist das Thema theoretisch erledigt.
Aber innerhalb der Familie möchte man auch keinen Ärger. Hast du schonmal versucht, in verschiedenen Immoportalen nach vergleichbaren Immobilien zu suchen? Das gibt oft einen guten Anhaltspunkt.
(Allerdings muss man berücksichtigen, dass manche Makler noch ihren "Verhandlungsspielraum" oben drauf schlagen)
Man darf auch nicht vergessen, dass im Moment die Immopreise wieder sinken (aufgrund der Zinslage und anderen Faktoren). Daher wird das Gutachten von 2016 gar nicht so unrealistisch sein.

Meine Schwester argumentiert jetzt das sie bei einem Verkauf 2023 ja viel mehr bekommen hätte, und ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr Geld bekommen hätte um ihr mehr zu zahlen. Was richtig ist inzwischen ist ein Kind 18 und bekommt weniger Unterhalt das andere wohnt nun bei mir wofür ich Unterhalt bekomme und ne Besoldungsanpassung gab es dieses Frühjahr auch...sprich netto gut 500€ mehr als im Vergleich zu 2023 als wir den Preis abgemacht haben, aber ich sehe es eben auch so das der Preis damals festgelegt wurde. Sie zählt mir ja auch keinen Inflationsausgleich bei den Baukosten...

Und ja aufgrund der Tatsache daß es in der Familie ist hab ich dem damals zugestimmt obwohl ich es zuviel fand für das Haus aber wollte eben keinen Ärger
*******net Frau
3.669 Beiträge
Zitat von *********4711:
sprich netto gut 500€ mehr als im Vergleich zu 2023 als wir den Preis abgemacht haben, aber ich sehe es eben auch so das der Preis damals festgelegt wurde.

Und wenn du nächste Woche eine Beförderung mit einem großen Gehaltssprung bekommst, dann will sie auch mehr Geld?
******ung Mann
6.668 Beiträge
Zitat von *********4711:
Meine Schwester argumentiert jetzt das sie bei einem Verkauf 2023 ja viel mehr bekommen hätte, und ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr Geld bekommen hätte um ihr mehr zu zahlen. Was richtig ist inzwischen ist ein Kind 18 und bekommt weniger Unterhalt das andere wohnt nun bei mir wofür ich Unterhalt bekomme und ne Besoldungsanpassung gab es dieses Frühjahr auch...sprich netto gut 500€ mehr als im Vergleich zu 2023 als wir den Preis abgemacht haben, aber ich sehe es eben auch so das der Preis damals festgelegt wurde. Sie zählt mir ja auch keinen Inflationsausgleich bei den Baukosten...
Und in 5 Wochen gewinnst du im Lotto und hast noch mehr Geld.
Und der Preis der Immobilie steigt in 5 Jahren um das 3fache.
Und das Kind das bei dir wohnt zahlt jetzt auch noch Miete.
Und so weiter...
Es gibt eine Abmachung.
Die wurde zum Zeitpunkt X getroffen.
Keine Seite wurde übervorteilt.
Es lief korrekt.
(Also von den beiden Punkten gehe ich aus.)
Was soll das also von ihr?
Diese Argumentation ist reichlich lächerlich.

Frag sie doch mal:
"Wenn ich das Haus jetzt schätzen lasse und dabei raus kommt das es nur noch die Hälfte an Wert hast - gibst du mir dann die Hälfte vom Geld wieder zurück?"

Also sowas ist Quatsch.

Vorausgesetzt alles lief koscher - dann hast du dir nix vorzuwerfen.

Aber JA:
Das mit "in der Familie" verstehe ich...
Da will man nicht unbedingt Krieg...zumal man sich ja grundsätzlich auch liebt nehme ich an.
***ie Frau
5.646 Beiträge
Ich hab keine Ahnung von diesem Erbrecht.
Bei ihr hat einfach nur der Neid und Egoismus gesprochen, mehr nicht.
Dabei würde ich es innerlich für mich auch belassen.

Sinnlos, sich da aufzuregen.
**********ir_79 Mann
1.072 Beiträge
Wurde diese Auszahlung entsprechend schriftlich niedergelegt? Das was ihr zusteht hängt ja vom Erbe ab und nicht von deinen finanziellen Möglichkeiten. Je nach Formulierung würde ich weitere Zahlungen ablehnen und es drauf ankommen lassen.
***ch Mann
176 Beiträge
Sag doch deiner Schwester, falls noch möglich, das dein neues Auto auf Kredit ist.
So ein Erbfall ist häufig der Anlass für Stress innerhalb der Familie. Das einfachste wäre gewesen, das Haus zu verkaufen und den Erlös zu teilen, so kann das noch sehr viele Jahre sich hinziehen, ungerecht behandelt worden zu sein.
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Vielleicht hilft dir die Argumentation, dass du zwar ein hazs hast, das xy Wert hat. Aber du musstest ja auch sie ausbezahlen und brauchst auch in Zukunft finanzielle Mittel, um den Sanierungsstau aufzuarbeiten, um überhaupt das Haus zu erhalten.
Das muss man auch erst mal stemmen.
Und dann gibt es noch den Spruch "Von einem Haus kann man nicht abbeißen". Viele müssen ihr eigenes Haus verkaufen, weil sie sich den Unterhalt nicht leisten können. Das sollte sich deine Schwester auch mal bewusst machen, dass der reine Besitz einer Immobilie einen noch nicht reich macht.
Ich drücke dir die Daumen, dass sie es irgendwann einsieht und das Erbe nicht mehr zwischen euch steht.
******shi Paar
141 Beiträge
Hi,
Wer steht im Grundbuch?
Wenn das Grstk im Grundbuch Suff beide Erben steht, sieht es schlecht aus. Dann sind alle von dir beschriebenen Vorgänge m.E. Als Vorbereingsjandlungen einer Eigentumsübertragung zu sehen.
Ist der Wert irgendwo einmal festgehalten? Wenn nicht, kann deine Schwester immer neue Forderungen stellen. Die moralisch/ethische Sicht spielt leider Rolle.
Wenn das Grundstück die alleine gehört, kann deine Schwedter m.E. Machen was sie will. Sie hat keine Chance, von dir Zahlungen zu erzwingen.
Immer neue Forderungen zu in Abhängigkeit deiner finanziellen Situation zu stellen, entbehrt jeglicher Grundlage. Voraussetzung ist allerdings, dass deine Zahlung als endgültige Auszahlung formuliert wurde.
Ein rechtlich Komplizierter Sachverhalt, der schlecht in ein paar Ueilen zu greifen ist.
Ich würde alle weiteren Zahlungen verweigern und deine Schwester in den Rechtsstreit zwingen. Ist natürlich eine weiter Eskalation aber m.E. Einzig möglich im „Ruhe“ in die Sache zu bringen. Ob Sie den Weg bestreiten wird, ist ja mehr als fraglich.
LG
******shi Paar
141 Beiträge
Ich bin übrigens kein Jurist! Ich habe nur versucht, die Rechöiche Seite in denn Vordergrund zu stellen. Moralisch ethisch finde ich die Vorgehensweise deiner Schwester mehr als verachtenswert. Nachkarten gilt nicht!
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von **********ir_79:
Wurde diese Auszahlung entsprechend schriftlich niedergelegt? Das was ihr zusteht hängt ja vom Erbe ab und nicht von deinen finanziellen Möglichkeiten. Je nach Formulierung würde ich weitere Zahlungen ablehnen und es drauf ankommen lassen.

Das Haus wurde mit der Auszahlung auf mich umgeschrieben und es gibt einen Erbauseinandersetzung Vertrag vom notar den beiden unterschrieben haben.
Nachfordern kann sie nichts aber sagt nun sie hätte direkt mehr verlangt hätte sie vor nem Jahr gewusst das ich jetzt ein Auto kaufen und nicht ins Haus investiere.
Weil das Haus viel mehr wert gewesen wäre laut ihr
****k72 Frau
293 Beiträge
Ich gehe mal davon aus, dass ihr das ganze notariell geregelt habt. Dann ist ja die Rechtslage eindeutig.
*****911 Frau
158.920 Beiträge
Und jetzt darfst Du Dir dann künftig nichts mehr kaufen deswegen?
Beim nächsten Kleiderkauf kommt dann die nächste Nachforderung?
****z35 Mann
1.425 Beiträge
Es ist ganz einfach. Habt Ihr Euch geeinigt7nd ist das ganze notariell beurkundet und im Grundbuch umgeschrieben? Dann kann sie Dich mal ... mit Verlaub.

Wenn nicht, ist die Erbauseinandersetzng noch nicht durch und Du kannst Dein Geld zurückfordern .... Sie muss sich zusätzlich an allen Kosten beteiligen, da hast Du sehr viel Verhandlungsmasse ....

Gerne CM
********mart Paar
3.331 Beiträge
Bin gerade in ähnlicher Situation.

Grundsätzlich ist durch Zahlung und damalige Zustimmung die Teilung abgeschlossen.

Du könntest natürlich hin gehen und ein neues Gutachten in Auftrag geben, unter der Voraussetzung, das deine Mutter in 50% des Gutachtens bezahlt.
Dann habt ihr den Wert und könnt teilen, 50/50. Es kann dann aber sein, das der Wert niedriger geschätzt wird. Dann muss Sie dir, logischerweise, den zu viel bezahlten Betrag zurück zahlen. Das ist unbedingt vorher so zu fixieren

Der Renovierungsstau ist uninteressant, den kannst du nicht abziehen. Das ist dein Privatvergnügen, nach "Kauf", respektive Teilung.
Du musst also vorher überlegen, ob sich der Erwerb für dich rechnet.
Wenn nicht, Haus so wie es ist verkaufen und Differenz bis zu Hälfte nachzahlen, oder zurückfordern.
Wie gesagt, fixiert das schriftlich miteinander.

Übernimmst du und renoviert, dann sollte ebenfalls vorher schriftlich festgehalten werden, das du ausschließlich nach deinem Ermessen renovieren darfst, ohne das Einverständnis deines Miterben.

So und nun kommt es auf euren Einigungsvertrag an. In dem sollte festgeschrieben sein, das du, die sauber dokumentierten Renovierungskosten zu 50% vom Gesamtauszahlungsbetrag abziehen darfst. Ist das nicht vereinbart, kannst du nach Renovierung und Verkauf, keine anteiligen Kosten abziehen.

Alles andere, Gehaltssprung, Lottogewinn, was auch immer, hat nichts mit einer Teilung zu tun. Ebensowenig übrigens Abschreibung und anteilige Steuererstattung bis zum Verkauf. Denn du setzt die Kosten steuerlindernd ein und diese Minderung ist an deine Einkommenssteuer gekoppelt und nicht an die des Miterben.

Es ist also eine Gut-Willaktion von dir, wenn du im Nachgang, erneut begutachten lassen möchtest.
Überlege es dir sehr gut, denn wie schon zu Beginn geschrieben, ist die Teilung abgeschlossen. Außer, deine geleistete Zahlung, war nur als Abschlag gemeint gewesen, was ich für dich nicht hoffe.

Viel Erfolg
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Ne die Teilung ist durch und es ist auch im Vertrag fixiert das renovierungs oder Sanierungsleistungen die ich erbracht habe von einem möglichen Verkaufspreis abgezogen werden und erst dann geschaut wird ob ein Gewinn vorhanden ist.
Das ist tatsächlich alles geklärt und schriftlich fixiert.
Es geht mir eben nur drum ob es bei dem Haus und den Summen so falsch sein kann was ich ihr ausbezahlt hab bzw. So wenig
*****_Oo Frau
1.142 Beiträge
Wir hatten auch eine solche Sache. Bei so alten Häusern gilt der Grundstückswert für das Gutachten. Ein neues Gutachten ist ähnlich dem alten. So war es bei uns. Wir hätten auch kein neues gebraucht. Das individuelle Empfinden des Eigentumwertes ist emotional. Mach Dir keinen Kopf.
********mart Paar
3.331 Beiträge
Oh, bitte entschuldige. Da habe ich die Frage nicht verstanden.

Gutachten 200TSD, Hälfte davon 100TSD, Ergebnis 10TSD zu viel bezahlt.
Emotionale Aspekte sind nicht zu berücksichtigen.
********edes Paar
11.318 Beiträge
JOY-Team 
Sie kann ja dieser Meinung sein, aber die Erbauseinandersetzung ist gelaufen ... und nein, dabei gibt es keinen "Zugewinnausgleich" *lach*

Du kannst Ihr ja anbieten, dass Haus für 110 000 € Euro zu übernehmen und dir die Hälfte von dem, was Du schon reingesteckt hast, zu erstatten. *liebguck* Ich wette, dass sie da sofort den Rückzieher macht!

Und was dein Einkommen angeht und was Du Dir davon kaufst oder nicht, geht sie einfach nichts an.

LG
Arschi *arsch*
**********ir_79 Mann
1.072 Beiträge
Zitat von *********4711:
Zitat von **********ir_79:
Wurde diese Auszahlung entsprechend schriftlich niedergelegt? Das was ihr zusteht hängt ja vom Erbe ab und nicht von deinen finanziellen Möglichkeiten. Je nach Formulierung würde ich weitere Zahlungen ablehnen und es drauf ankommen lassen.

Das Haus wurde mit der Auszahlung auf mich umgeschrieben und es gibt einen Erbauseinandersetzung Vertrag vom notar den beiden unterschrieben haben.
Nachfordern kann sie nichts aber sagt nun sie hätte direkt mehr verlangt hätte sie vor nem Jahr gewusst das ich jetzt ein Auto kaufen und nicht ins Haus investiere.
Weil das Haus viel mehr wert gewesen wäre laut ihr

Behaupten kann sie viel. Und nur weil sie mehr verlangt heißt es nicht dass ihr mehr zusteht. Ich persönlich würde ihr klarstellen dass es nichts mehr gibt und abwarten was sie tut.
********ther Paar
168 Beiträge
Aus Deiner Darstellung entsteht bei mir der Eindruck dass Deine Schwester die Höhe der Auszahlung nicht allein von einem schwer kalkulierbaren Wert des Hauses sondern auch von Deinen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht hat. Wenn deine Schwester den Wert für die Auszahlung als Good will dir gegenüber akzeptiert hat, dann kommt es bei Deiner Schwester vielleicht nicht so gut an, wenn jetzt ein neues Auto kaufen kannst. Dann hattest Du zum Zeitpunkt der Aufteilung eventuell mehr Geld zur Verfügung und hättest vielleicht aus Sicht Deiner Schwester einen höheren Anteil ausbezahlen können. Rede mit Deiner Schwester, findet eine gemeinsame Lösung. Am besten Haus verkaufen und Geld aufteilen.
**********cubus Frau
144 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********ther:
Aus Deiner Darstellung entsteht bei mir der Eindruck dass Deine Schwester die Höhe der Auszahlung nicht allein von einem schwer kalkulierbaren Wert des Hauses sondern auch von Deinen finanziellen Möglichkeiten abhängig gemacht hat. Wenn deine Schwester den Wert für die Auszahlung als Good will dir gegenüber akzeptiert hat, dann kommt es bei Deiner Schwester vielleicht nicht so gut an, wenn jetzt ein neues Auto kaufen kannst. Dann hattest Du zum Zeitpunkt der Aufteilung eventuell mehr Geld zur Verfügung und hättest vielleicht aus Sicht Deiner Schwester einen höheren Anteil ausbezahlen können. Rede mit Deiner Schwester, findet eine gemeinsame Lösung. Am besten Haus verkaufen und Geld aufteilen.

Als wir im Frühjahr 2023 die Summe verhandelt haben konnte ich nicht mehr aufnehmen das ist richtig, wegen Unterhalt und allgemein weniger Gehalt, hab aber auch da schon gesagt bevor es zu Streit kommt lieber verkaufen und sie war damit einverstanden mit dem Geld. Nun hat sich das mit Unterhalt usw. Geändert das ich eben fast 500€ mehr habe mtl. Als letztes Frühjahr und sehe halt auch nicht das ich jetzt die nächsten zwanzig Jahre immer das Erbe neu verhandeln muss weil sich meine Finanzen ändern durch was auch immer.
Und finde eben auch das 110.000 für das Haus einfach nicht Zuwenig ist.
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