Das ist der Grund, warum ich im Falle des Falles immer nur eine Kanzleigemeinschaft beauftrage statt einen einzelnen RA. Selbst wenn einer krank ist, ist immer eine Vertretung verfügbar und da wir in Deutschland eine gesetzliche Regelung der Gebühren von Rechtsanwälten (RVG) haben macht es auch keinen Unterschied ob es nen Solo-Anwalt ist oder eine große Kanzlei.
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