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87439 Heiz- und Betriebskostenabrechnung

********t_64 Frau
3.258 Beiträge
Themenersteller 
87439 Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Hallo zusammen,

bräuchte Unterstützung beim genannten Thema wie es rechtlich aussieht. Ein Mieter von 3 Parteien im Haus bemängelt die Heizkostenabrechnung und stellt sie unter folgenden Aspekten in Frage :
• Einrohrsystem würde den tatsächlichen Verbrauch beeinflussen
• Leitungsplan läge nicht vor
• es sei nicht nachvollziehbar in welchen Abschnitten die Heizleitungen isoliert oder mit Kanälen abgedeckt sind
• es wurde kein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen und zusätzlich seien keine Strangventile in den einzelnen WE verbaut.

Sein Fazit: Dadurch stellt die Messung an den Heizkörpern nur einen Teil der pro WE verbrauchten Wärmemenge dar. Es sei nicht nachvollziehbar welche zusätzliche Wärmemenge pro WE über die Heizungsrohre abgegeben werden. Außerdem meint er die Thermostate auf Null gestellt zu haben und hauptsächlich mit seinem Holz-Kaminofen geheizt zu haben. Dennoch wurde ein Wärmemengenverbrauch gemessen. Die Abrechnungsfirma schlug vor die die Thermostate an den HK mit Messung zu wechseln, sie seien evtl. kaputt.

Der Mieter stellt nun folgende Bedingungen :
• Reduzierung der Heizungsvorlauftemperatur in der Heizzentrale
• Austausch der Heizkörperthermostate im WZ und in der Küche
• Änderung der Heizkostenverteilung von 30%/70% (Fläche /Verbrauch) auf 50%/50%.

Ich glaube dass der Mieter sein Heizverhalten unterschätzt und die Thermostate nicht während der gesamten Heizperiode auf Null hatte. Außerdem sind die genannten Gründe spekulativ. Um systematisch die Ursache herauszufinden würde ich mit dem Austausch der Thermostate beginnen. Vielleicht ist es damit bereits behoben.

Kennt sich jemand aus wie es rechtlich aussieht. Kann der Mieter diese Forderungen stellen?

Vielen Dank für eure Rückmeldung
*********oaded Mann
491 Beiträge
Oh je! Das wird schwierig, mit so einem Mieter. *snief*

Was heißt "Einrohrsystem"? Es geht doch wohl um eine Zentralheizung, welche die Wohnungen versorgt. Oder?

Wie die Heizung aufgebaut ist oder nicht, hat ihn nicht zu interessieren. Mit Besichtigung der Wohnung und Unterschrift unter dem Mietvertrag hat er die Art und Funktionsweise der Heizung akzeptiert.

Ob er zusätzlich mit anderen Heizquellen heizt, interessiert auch nicht, da er dadurch automatisch seinen Verbrauchsanteil an der zentralen Heizung reduziert. Dass bei den Heizkörpern, trotz Nullstellung der Thermostate und Zusatzheizung ein Verbrauch gemessen wird, ist physikalisch bedingt, wird bei der Heizkostenabrechnung durch die Abrechnungsfirma berücksichtigt und ist von allen Gerichten bereits eindeutig als zulässig entschieden.

Falls er die Abrechnung nicht akzeptiert, wird dir aber leider nichts anderes übrigbleiben, als einen Anwalt einzuschalten.
****e19 Frau
9.724 Beiträge
Also die Vorwürfe sind echt frech und von einem Mieter meiner Meinung nach nicht zu stellen. Manche denken halt, sie sind superschlau. Vor Gericht hätten diese Vorwürfe keinen Bestand. Und schließlich hat er die Wohnung so gemietet wie gesehen.

Mein alter Vermieter hätte knallhart gesagt, dass er umziehen kann, wenn ihm das nicht passt.

Ich denke nicht, dass Du ihm Rechenschaft darüber ablegen musst, wie die Heizung eingebaut wurde.

Im Notfall beim Hauseigentümerverein oder Anwalt nachfragen. Sich für die Forderungen von rechtlicher Seite absichern. Gegen solche Fritzen muss man sich absichern. Meist reden sie nur heiße Luft.

Ich bin selber Mieterin. Mieter und Vermieter haben Pflichten und Rechte und die sind rechtlich festgelegt. Jeder hat diese einzuhalten und es gibt auf beiden Seiten Grenzen.

Ich bin keine Fachfrau. Ich würde rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
********edes Paar
11.308 Beiträge
JOY-Team 
Da die Heizkosten durch einen Wärmedienst berechnet werden, würde ich mir keine Sorgen machen, denn deren Berechnungsformeln sind gerichtsfest.

Er soll einfach nachweisen, dass er die Heizung nicht angestellt hat *zwinker*

Lass es darauf ankommen. Er soll halt klagen oder umziehen.
Solltest Du Geld zurück bekommen und er nicht zahlen, stelle ihm ein gerichtliches Mahnverfahren in Aussicht und zieh es ggf. auch durch, sonst gibt's keine Ruhe.
Manchmal muss man einfach Grenzen ziehen.

Die Thermostatventile würde ich bei Gelegenheit prüfen lassen. Wenn der Stift hängt, kann es sein, dass die Heizkörper laufen. Aber das hätte er auch feststellen und Bescheid sagen können.

LG
Arschi *arsch*
*********oaded Mann
491 Beiträge
Zitat von ********edes:
Die Thermostatventile würde ich bei Gelegenheit prüfen lassen. Wenn der Stift hängt, kann es sein, dass die Heizkörper laufen. Aber das hätte er auch feststellen und Bescheid sagen können.
Einen Mietmangel hätte er nicht nur melden können, sondern müssen.
Ohne vorherige Mitteilung, dass ein Mietmangel vorliegt, besteht überhaupt keine rechtliche Handhabe für den Mieter, denn nur dann kann ein Vermieter auch handeln.
***py Mann
17.869 Beiträge
Zitat von ********t_64:
und zusätzlich seien keine Strangventile in den einzelnen WE verbaut.

*ironie* Die Strangventile (Absperrhähne) für seine Wohneinheit würde ich sofort einbauen und dauerhaft abstellen und verplomben. Dann wollen wir doch mal sehen, wie toll er die Energiekosteneinsparung im nächsten Winter findet. *idee*
********t_64 Frau
3.258 Beiträge
Themenersteller 
*victory* *grins*

Zitat von ********edes:
Da die Heizkosten durch einen Wärmedienst berechnet werden, würde ich mir keine Sorgen machen, denn deren Berechnungsformeln sind gerichtsfest.

Er soll einfach nachweisen, dass er die Heizung nicht angestellt hat *zwinker*

Lass es darauf ankommen. Er soll halt klagen oder umziehen.
Solltest Du Geld zurück bekommen und er nicht zahlen, stelle ihm ein gerichtliches Mahnverfahren in Aussicht und zieh es ggf. auch durch, sonst gibt's keine Ruhe.
Manchmal muss man einfach Grenzen ziehen.

Die Thermostatventile würde ich bei Gelegenheit prüfen lassen. Wenn der Stift hängt, kann es sein, dass die Heizkörper laufen. Aber das hätte er auch feststellen und Bescheid sagen können.

LG
Arschi *arsch*

So sehe ich das auch. Ich muss halt sicher sein dass es rechtlich gesichert ist bevor ich ihm antworte.
*******ave Frau
9.522 Beiträge
Einfach bei Haus und Grund nachfragen, wie die rechtliche Seite aussieht. Vom Gefühl her würde ich auch sagen, daß der Mieter viel fordern kann, aber ob das auch stimmt, kann ich nicht sagen.
*********oaded Mann
491 Beiträge
Zitat von *******ave:
Einfach bei Haus und Grund nachfragen, wie die rechtliche Seite aussieht. Vom Gefühl her würde ich auch sagen, daß der Mieter viel fordern kann, aber ob das auch stimmt, kann ich nicht sagen.
Für eine rechtliche Beratung, die dann allerdings kostenfrei ist, muss man Mitglied im jeweiligen Haus- und Grundbesitzerverein sein. Aber grundsätzlich ist die Mitgliedschaft nicht verkehrt, ich bin auch dabei. *zwinker*

Als langjähriger Vermieter und gleichzeitig anderweitig Mieter, kann ich schon sagen, dass die Vorträge des Mieters einfach nur hanebüchen und rechtlich irrelevant sind.
******yTG
296 Beiträge
Am hydraulischen Abgleich kommst du nicht vorbei der ist ob sinnvoll oder nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Auch wenn dann die Heizung abgelichen ist kann dann jeder in seiner Wohnung das ganze wieder manipilieren.
*******ave Frau
9.522 Beiträge
Zitat von *********oaded:
Für eine rechtliche Beratung, die dann allerdings kostenfrei ist, muss man Mitglied im jeweiligen Haus- und Grundbesitzerverein sein. Aber grundsätzlich ist die Mitgliedschaft nicht verkehrt, ich bin auch dabei. *zwinker*

Aus eigener Erfahrung als Vermieter kann ich nur empfehlen, Mitglied bei Haus und Grund zu sein. Die haben uns schon oft geholfen und so den Rücken gestärkt bei Streitigkeiten mit den Mietern.
********t_64 Frau
3.258 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ******yTG:
Am hydraulischen Abgleich kommst du nicht vorbei der ist ob sinnvoll oder nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Auch wenn dann die Heizung abgelichen ist kann dann jeder in seiner Wohnung das ganze wieder manipilieren.

Was ist ein hydraulischer Abgleich... die Gastherme wird 2jährig vom Kaminkehrer geprüft
*********oaded Mann
491 Beiträge
Beim hydraulischen Abgleich, der inzwischen tatsächlich vorgeschrieben ist, wird der gesamte Heizkreislauf vom Installateur so eingestellt, dass alle Heizkörper die gleiche Wärmemenge abbekommen und somit auch die gleiche Heizleistung haben. Ohne diesen werden meist die Heizkörper, welche näher an der Verteileranlage sind, dort wo das Heizwasser noch heiß ist, heiß und diejenigen Heizkörper, welche weiter weg sind bekommen nur noch lauwarmes Wasser ab.

Einfach mal in die Suchmaschine deiner Wahl eingeben und erklären lassen. *g*
********edes Paar
11.308 Beiträge
JOY-Team 
Die Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs ist immer noch umstritten. Bei einer WEG hast Du als Eigentümer zwar ein Stimmrecht, aber die anderen eben auch. Wenn die Gemeinschaft diesen zur Zeit nicht durchführen lässt, dann änderst du daran auch nichts.

Lass Dich von Deinem Mieter nicht "treiben". Er geht weit über seine Rechte hinaus. Wenn es ihm nicht passt, soll er ausziehen. Es ist ja nicht so, dass keine Nachmieter gibt.

LG
Arschi *arsch*
****e19 Frau
9.724 Beiträge
Als ich Ende 2022 in die neue Wohnung zog, hab ich auch zum erstenmal mit einer Einrohrheizung, die per Fernwärme betrieben wird, zu tun. Ich bin über die Jahresabrechnung mit Nachzahlung von 250 € erstmal erschrocken. Da hatte ich mit der Nachspeicherheizung in der alten Wohnung 1/4 weniger Heizkosten pro Monat.

Ich dachte auch erst, dass die Thermostate defekt sind. Ich wollte der Genossenschaft (Vermieter wbg) keinen unhaltbaren Vorwurf machen und hab den Energielieferant angerufen. Die Dame am Telefon meinte, dass eine Überprüfung der Thermostate viel koste und sich bei den meisten rausstellt, dass sie normal funktionieren. Zu bedenken sei, dass sich der Verbrauch im ersten Jahr nach dem Verbrauch des Vormieters richte (der schon etwas länger verstorben ist, die Wohnung musste saniert werden). Zudem laufe ja nicht nur die Heizung über Fernwärme, sondern auch der Warmwasserverbrauch des täglichen Lebens. Also duschen, abspülen etc..
Ich könne die Thermostate gern überprüfen lassen. - Hab ich nicht gemacht.

Und ja klar, ich hatte nicht bedacht, dass die Heizung ja Tag und Nacht läuft und nicht wie die Nachtspeicherheizung nur nachts lädt.

Er soll erstmal beweisen, das die Thermostate defekt sind. Seine Behauptung zu überprüfen ist nicht Dein Job.
****k72 Frau
280 Beiträge
Einfach ignorieren. Seine Ausführungen haben keinerlei rechtliche Relevanz, solange du dich an die HeizkostenV hältst. Ansonsten könnte er max. 15 % der HK mindern.
********t_64 Frau
3.258 Beiträge
Themenersteller 
Ich bin Alleineigentümerin. Wir sind drei WE. Wie kann es sein dass nur er das Problem hat.
Ich werde mich informieren und evtl. Haus und Grund beitreten.
*********ntes Paar
276 Beiträge
Leider ist tatsächlich bei Heizbetrieb als Einrohrsysthem die Abrechnung recht ungenau und ohne hydraulischen Abgleich tatsächlich anfechtbar.
Einige Gerichte gehen sogar soweit ,die gesammte Abrechnung in Frage zu stellen .
( zuletzt AG. Siegen)
********t_64 Frau
3.258 Beiträge
Themenersteller 
Einrohrsystem... er ist in der Mitte... ich bin die letzte in der Kette... ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass das Wasser bei ihm nicht heiss genug ankommt... außerdem fechtet er an dass die Messung zu hoch ist... dann muss das Wasser doch heiß durch seine Leitung fließen... irgendwie suspekt... es scheint dass nach Gründen gesucht wird
*********oaded Mann
491 Beiträge
Da wird definitiv nur nach Gründen gesucht.
Hat er bei früheren Abrechnungen aus so rumgezickt?
****z35 Mann
1.366 Beiträge
@********t_64 ist das die erste Abrechnung für diesen Mieter? Oder gab es vorher schon Probleme?
Gerne auch CM
*******geur Mann
21.633 Beiträge
Gruppen-Mod 
Ich mache hier mal zu
Vermietung = Einnahmen = kommerziell = keine freundschaftliche Nachbarschaftshilfe.

*geschlossen*
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