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Deutschlandweit, Wiederspruch Anlehnung Folgeverordnung

*****h68 Frau
84 Beiträge
Themenersteller 
Deutschlandweit, Wiederspruch Anlehnung Folgeverordnung
Hallo
Meine KK hat meine Folgeverordnung für Reha Sport abgelehnt.
Ich möchte gerne einen wiederspruch einlegen.
Wer kann mir Tips zur Formulierung geben?
Lg Judith
******762 Frau
106 Beiträge
Definitiv muss der Satz am Anfang rein:
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom … ein.
(nur i statt ie)
****i19 Frau
1.724 Beiträge
Wende dich gerne an den VdK - die sollten wissen was da wie zu tun ist
*******ave Frau
9.675 Beiträge
Hat die Krankenkasse eine Begründung genannt? Und evtl mit dem Arzt, der die Folgeverordnung ausgestellt hat, gemeinsam den Widerspruch schreiben.
Bei mir hakte es daran, weil er keine Begründung für das weitere Training genannt hatte.
*******Pain Mann
450 Beiträge
Ich habe dir ne Clubnachricht geschrieben, da ist gleich nen Muster dabei. LG
*********Love Mann
343 Beiträge
Ja, die Krankenkassen meinen, man sollte das jetzt selbst und privat machen.....
Berichte bitte, falls der Widerspruch Erfolg hatte.
*******er35 Frau
516 Beiträge
Du musst deinen Facharzt aufsuchen und der muss explizit schreiben dass die Folgeverordnung notwendig ist. So war es bei mir auch. Danach ohne Probleme bewilligt.
*******_024 Frau
36 Beiträge
Hallo.
1. Binnen 4 Wochen Frist muss der Widerspruch beim Träger eingehen. Er kann auch persönlich zu Protokoll gegeben werden.

Wenn man sich Mühe sparen will empfehle ich als ersten Schritt die telefonische Kontaktaufnahme.
Frag, warum der Antrag abgelehnt wurde und lass durchscheinen, dass du einen Widerspruch einlegen wirst. So kann die Entscheidung auch ohne Papierkram mit einer aktennotiz zurückgenommen werden.

Wenn sich der oder die Sachbearbeiter quer stellen, dann ist der Widerspruch der beste Weg.
Zu @*******er35 : Wenn das der erste Weg ist, bleibt der Patient auf den Kosten sitzen. Das Gutachten wird ggf. Vom Träger angefordert, wenn dieser es als notwendig betrachtet. Bei einem Antrag auf Verlängerung einer Leistung kann die Stellungnahme ja auch vom Behandler selbst kommen.

Liebe Grüße. Charlie
****z35 Mann
1.413 Beiträge
Zur Wirksamkeit reicht es tatsächlich aus, zu schreiben " lege ich h gegen den Bescheid vom ..... Widerspruch ein" und das Ganze rechtzeitig an die im Bescheid genannte Stelle zu schicken. Unbedingt mit Originalunterschrift. Keine E-Mail.
Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass eine Begründung nicht erforderlich ist. Allerdings macht es schon Sinn, etwas zur Begründung zu schreiben.

Gerne CM
****ken Mann
188 Beiträge
Die Frist für den Widerspruch ist 14Tage. Es reicht ein Brief, am besten ein Einschreiben, und der Text "hiermit lege Widerspruch gegen Ihrer Ablehnung vom usw" aus.
Danach kannst Du Dir einen aktuellen Bericht vom Facharzt besorgen und den Widerspruch damit untermauern.
*******dee Mann
31 Beiträge
Oft ist die Krankenkasse der Meinung dass nach der Regelverordnung der Patient genug Eigenübungen gelernt hat, um es ohne Anleitung durchführen zu können. Sehr gut sind dann Zustände wenn man sich nicht konzentrieren kann, vergesslich ist und die Übungen nicht lernen konnte.
*********an63 Mann
17.879 Beiträge
Du kannst sofort Widerspruch einlegen. Du musst in den Widerspruch keine Begründung hineinschreiben. Aber du musst aber in den Formfreien Widerspruch hineinschreiben dass du die Begründung nachreichen wirst.
Über die Fristen des Widerspruchs steht etwas in deinem Genehmigungs, bzw. Ablehnungsbescheid.
Gegen diesen Antrag können Sie innerhalb von ... Tagen eine Widerspruch entweder bei.... Behörde oder..... einlegen.
Das geht sogar Handschriftlich.
Aber zur Begründung würde ich mir eine Institution, also zum Beispiel der VKV oder auch eine Gewerkschaft, wenn du Mitgliedc
Bist, ggfs. auch ein Fachanwalt für Sozialrecht hinzu ziehen
********2345 Mann
243 Beiträge
Hier ein Tipp von mir die haben mir geholfen !


http://www.bundesamtsozialesicherung.de
****112 Mann
1.088 Beiträge
hier gibt es auch kostenfreie Forlagen, wenn ich das richtig sehe.

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/widerspruch-krankenkasse
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