Du kannst sofort Widerspruch einlegen. Du musst in den Widerspruch keine Begründung hineinschreiben. Aber du musst aber in den Formfreien Widerspruch hineinschreiben dass du die Begründung nachreichen wirst.
Über die Fristen des Widerspruchs steht etwas in deinem Genehmigungs, bzw. Ablehnungsbescheid.
Gegen diesen Antrag können Sie innerhalb von ... Tagen eine Widerspruch entweder bei.... Behörde oder..... einlegen.
Das geht sogar Handschriftlich.
Aber zur Begründung würde ich mir eine Institution, also zum Beispiel der VKV oder auch eine Gewerkschaft, wenn du Mitgliedc
Bist, ggfs. auch ein Fachanwalt für Sozialrecht hinzu ziehen