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Überregional: Unrichtige Verdienstbescheinigungen

******471 Mann
70 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Unrichtige Verdienstbescheinigungen
Nachdem ich im Frühjahr einen Auflösungsvertrag unterschreiben habe, ist mir unter Anderem aufgefallen, das die Firma per Lohnabrechnung deutlich höhere Beträge ausweist, wie überwiesen wurden.
Kennst sich jemand im Steuerecht aus und schaut sich das einmal im Einzelnen an, bevor ich einen Rechtsanwalt einschalte.
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Lohnbuchhaltung fragen gehen? bevor ich einen RA einschalte

SO einfach kann das Leben sein
******471 Mann
70 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******bil:
Lohnbuchhaltung fragen gehen?

Welche Lohnbuchhaltung? Die Firma besteht aus einem Chef und zwei Leuten im Minijob. Zudem ist der Auflösungsvertrag nicht zustande gekommen, weil das Verhältnis so gut war...... Also erspar mir jetzt den Ratschlag bei der Firma nachzufragen.

So kompliziert kann Leben sein *xd*
**da Frau
351 Beiträge
Gerade dann nochmal bei der Firma anfragen und sich die Zahlen erklären lassen?

Welcher Betrag ist denn zu hoch ausgewiesen ?
Es ist ja normal das Brutto höher wie netto ist, alle Abzüge und Zuschläge müssten einzeln drauf stehen und am Ende kommt ein Betrag der überwiesen wird, das sollte man mit dem Taschenrechner nachrechnen können, wenn das nicht möglich ist, ist was falsch !
Hast du irgendwelche Besonderheiten , Wegegeld, Schichtzulagen ?
Ich kann gerne mal drüber schauen wenn du zwei weitere Augen brauchst, kenne mich da durchaus aus !
*******bil Paar
1.232 Beiträge
Welche Lohnbuchhaltung? Die Firma besteht aus einem Chef und zwei Leuten im Minijob.

Dann wird die Lohnabrechnung wahrscheinlich außer Haus gemacht!

Wenn der Lohnzettel netto etwas anders zeigt, als der Überweisungsbetrag,
bleibt eh nur der Chef, der das zu verantworten hat.

Schriftlich, mit genauer Aufstellung was nicht richtig ist, einen Termin setzen, bis wann er das nachzuzahlen hat!

DANACH kann/soll/muß erst der RA bemüht werden.
****z35 Mann
1.423 Beiträge
Was ist denn im Arbeitsvertrag vereinbart?

Gerne auch CM
*********elia Frau
735 Beiträge
So auf Anhieb kann man gar nichts sagen ohne den Arbeitsvertrag zu kennen.
In der Regel ist der Betrag der ausgewiesen wird, auch der der ausgezahlt werden muss.
Aber, wenn du es jetzt erst forderst, kann es u.U. zu spät sein. Es gibt auch Klauseln, die eine Nachforderung nach Tag x nicht mehr möglich macht.
Frag mich eh, warum du das so spät "merkst".
******471 Mann
70 Beiträge
Themenersteller 
Weil ich fast 2 Jahre keine Abrechnung bekommen habe.ich war mit dem Inhaber befreundet war, bis ich mich geweigert habe, Kunden vorsätzlich zu betruegengen. Im 1Vertrag gibt es keine Klausel. Ich kann 3 Jahre bemängeln.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Du hast vermutl. Kontoauszüge wo das überwiesene Gehalt zu sehen ist. Online kann man zumindest bei meiner Bank eine speziellen Ausdruck kreieren der nur diese Positionen zeigt. Ansonsten kann man sowas bei seiner Bank anfordern.
Jeder Gehaltsbescheid hat normalerweise eine Zeile 'Überwiesenes Gehalt' oder so ähnlich.

Das ganze gegenüberstellen, die Differenzen 'Überwiesenes Gehalt' und real überwiesene Summe markieren und an den ehemaligen AG mit Bitte um Klärung und Frist bis wann das zu geschehen hat per Einschreiben übermitteln. Wenn Frist verstrichen o. unzureichende Erklärung ab zum RA u. ggf Gericht. Problem ist das die falsche Summen auf der Abrechnung auch vermutl. an das Finanzamt gegangen sind.

Hatte ein ähnliches Problem und bei mir stand auf einmal die Polizei vor der Tür weil mein AG Kunden u. Finanzamt betrogen hat.
*********elia Frau
735 Beiträge
@******iar

Wenn er zu wenig ausbezahlt, aber mehr abgerechnet als ausbezahlt hat, wird sich das Finanzamt sicher nicht beschweren. Umgedreht sieht es natürlich anders aus.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Zitat von *********elia:
@******iar

Wenn er zu wenig ausbezahlt, aber mehr abgerechnet als ausbezahlt hat, wird sich das Finanzamt sicher nicht beschweren. Umgedreht sieht es natürlich anders aus.

Kommt auf das FA an, aber egal in welcher Richtung was nicht stimmt - es ist für das FA oft ein Grund zur Überprüfung, auch bei Privatleuten.
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