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217... Hecken und Holzzäune

*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
217... Hecken und Holzzäune
Als ich hier einzog, fragte ich meine Nachbarn ob ich dieses oder jenes auf meinem Grundstück bauen oder anpflanzen dürfe, etc und bekam die Antwort: Das ist dein Grundstück - da kannst du machen was du willst....
Ich pflanzte also ringsrum eine Thujahecke, die ist inzwischen 250 cm hoch ist. Über die Höhe hat sich nie jemand beschwert. Die Hecke war weit genug vom Zaun entfernt, sodaß ich sie selber habe schneiden können.
Somit habe ich mich an das gehalten, was ich so wußte. Höhe der Hecke : Abstand zum Zaun.
Leider halten sich die Nachbarn selbst daran nicht und alles wächst zu mir rüber, das ich dann wiederum entfernen muß.

Kürzlich las ich, dass der Nachbar die Hecke zu schneiden hat, auf dessen Grundstück sie rüber ragt. Heißt für mich: Hätte ich die Hecke direkt vor den Zaun ohne Abstand gepflanzt (wie es hier alle mit ihren Gehölzen tun), müßte der Nachbar meine Hecke auf seiner Seite schneiden, wenn es ihm zu viel wird.

Kann ich nun einen Holzzaun in der gleichen Höhe wie die jetzige Hecke direkt vor meinen Zaun setzen?
Oder muß es wieder eine Hecke sein? Gibt es da Unterschiede?
Vor einigen Jahren hatte ich mal hier bei der Gemeinde angerufen und gefragt, bekam aber je nach Sachbearbeiter unterschiedliche Antworten - also keine hilfreiche Auskunft.

Ich überlege nun, einfach den Zaun aufzustellen in der Hoffnung, dass er stehen bleiben kann oder wieder eine neue Hecke (keine Thuja) - dann aber direkt vor den Zaun zu setzen.

Was meint ihr dazu?
******aar Paar
503 Beiträge
Vlt kannst du ja mal mit deinem Nachbarn reden ob er seine Hecke nicht auf deiner Seite schneiden kann. Wäre die beste Lösung für dich.

Du kannst sicher einen Holzzaun errichten. Nur in der Höhe gibt es sicher auch bei dir Vorschriften. Also 2 ,5 m geht eher nicht. Bei und dürfen auch Hecken nur eine bestimmte Höhe haben z. Bsp.

Eine Hecke ist auch sicher schöner als eine Holzwand. Wenn dann würden wir eher zu grün tendieren.
*****ack Paar
180 Beiträge
Ein Gespräch mit Nachbarn könnte helfen.

Sichtschutzzaun bis 1,8m kann aufgestellt werden ohne Erlaubnis des Nachbarn.
Es sei den die örtliche Bauverordnung sieht was anderes vor.
******762 Frau
106 Beiträge
Moin
Ich würde mir auch die niedergeschriebenen Vorschriften der Gemeinde durchlesen.
Mein früherer Nachbar hat seine Hecke auf beiden Seiten geschnitten. Meine jetzigen Nachbarn haben einen Zaun gestellt und kümmern sich nur um ihre Seite. Daher der wiederholte Tipp, bei den Nachbarn einen Plaudch zu starten. Wie machen wir das in Zukunft?
Warum solltest Du einen teuren Zaun aufstellen, wenn sich evtl alles auf dem „kleinen Dienstweg“ klären lässt.
******Bln Frau
1.650 Beiträge
Hab in der Art dieselben Herausforderungen.
Rechts und links neben mir je ein Garten.
Beide total unterschiedlich, wie sie ihre Gärten mögen.

Rechts sind die Sträucher fast am Zaun. Schätze do knapp 50 cm Abstand.

Was mich stört, wenn meine Pflsnzen zu wenig Licht bekommen.
Dann schneide ich ab,
auf meiner Seite.
Sind gut ansässige Pflanzen.
Also Alte,
mit einer Höhe von 1,50 - 1,70.

Da man Nachbarn nun mal nicht wirklich vorschreiben kann was sie in ihrem Garten machen, hab ich die alten Pflanzen der Nachbarb einfach in mein Gartenkonzept übernommen.
Heißt sie bieten einen höheren Hintergrund für mein Beet auf meiner Gartenseite.

Für den Gartenabfall/ Geäst von Sträuchern hab ich mir einen Häcksler besorgt.
Damit mache ich inzwischen nicht nur den Abschnitt meiner Sträucher klein.

Auch praktisch, denn ich mulche damit meine Beete.
Spart mir Dünger und Mulchmaterial, was ich sonst kaufen müsste.

Zum Glück, bis auf 2 Schöne Kirschloorbersträucher, eignen sich die anderen Strauchabfälle dazu.

Klar kann man einen hohen Zaun aus Holz ziehen/ aufbauen.
Ist Teuer, hält nicht ewig.
Ist nicht lange schön anzusehen, wenn man das Holz nicht jährlich pflegt.
Und ob und wie lange so ein Holzzaun den Druck der dahinter wachsenden Hecke stand hält, steht auch in den Sternen.

Arbeit hat man auf jeden Fall.

Keine Ahnung was dein Nschbsr für eine Hecke hat.
Ob sie Dir gefällt, so von den Sträuchern her ?

Wenn ja, könntest Du auf eine eigene Hecke oder Zaun "verzichten"
Mein , wenn der Nachbar schon eine hat
und die genug Sichtschutz bietet.

2, 50 Höhe Hecken oder Zäune wären bei meiner Gesellschaft nicht gestattet.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich spare mir Ärger ( mich zu ärgern) indem ich die mich umgebenden Hecken einfach in meine Gartenplanung ( Optik) mit einbeziehen.
So ein Garten lebt ja auch von Höhenunterschied.
Alt eingesessene Anpflanzungen leisten da gute Dienste und können ein schöner Blickfang sein.

Stichwort : " Integration".




.
*******exe Frau
2.646 Beiträge
Themenersteller 
Plaudereien und Einigungen sind hier leider nicht möglich; drum möchte ich ja einen hohen Sichtschutz.
Zur linken Seite habe ich Nachbarn, die weit in ihren Garten Schuppen gebaut haben (länger als erlaubt), dann kommen ein paar Büsche und hohe Gehölze, die dicht am Zaun wachsen und meiner Hecke (mit Abstand vom Zaun gepflanzt) die Sonne nehmen. Hatte mit ihnen gesprochen, aber wirklich ändern tun sie nichts. Von der Seite sehe ich also mehr Wand als Grün.

Auf der langen/mittleren Seite sind 2 recht frei gepflanzte Grundstücke. Großer Rasenanteil, Sicht bis zur nächsten Straßenseite. Komposter, Gestrüpp und Unkraut wieder direkt an meinem Zaun - eher nichts zum Integrieren.
Freundliche Anfrage auf Unterbindung des Überwucherns meines Zauns und in mein Grundstück unter die Hecke wurde genauso freundlich ignoriert.

Auf der rechten Seite steht noch meine Hecke und wird von der anderen Seite durch die Nachbarin alle paar Jahre gekappt. Auf ihrer Seite hat sie noch mal Thujen vor meine Hecke gepflanzt (wahrscheinlich, damit sie das Elend der trockenen Enden nicht sieht *zwinker* ).

Ok - das mit der arbeitsintensiven Holzwand ist auch noch ein Gedanke, zumal ich nur auf einer Seite streichen kann und die andere Seite nicht mehr unter Kontrolle habe.
*******snrw Paar
1.277 Beiträge
Moin,

Wie schon geschrieben...sprich doch mal mit deinem Nachbarn.
Mein Nachbar hat mich nun auch angesprochen das unsere Ziersträucher nun doch arg weit über den Grenzzaun hängen und er Probleme beim Rasenmähen bekommt.
Wir könnten jederzeit sein Grundstück betreten und die Sträucher wenigstens bis zum Zaun zurückschneiden...
Nach dem Vogelschutz. werde ich im Oktober alle Sträucher bis 50 cm vom Grenzzaun zurückschneiden.

Biete ihm doch auch einfach an dass er von deiner Seite her seine Sträucher schneidet.
Vielleicht wirst du auch die anfallenden Grünabfälle gleich mit los.
Wenn du natürlich den Grenzabstand mit deiner Hecke eingehalten hast... kannst du einen Sichtschutzzaun ja noch auf die Grenze setzen.
1,8 m Holzelemente sind absolut okay. Je nach Geländeverlauf kommt man schon mal auf eine Höhe von 1,85 bis 1,95 m damit 😉

Bevor Du jetzt aber selbst Hand anlegst würde ich ihm eine Aufforderung stellen...
Kommt er dieser nicht nach... kannst du die Überhänge einfach kappen.

Seit 2021 *gruebel* gibt es sogar ein neues Gerichtsurteil zu Bäumen.

Nachbar darf überhängende Äste abschneiden Auch bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs darf ein Grundstücksnachbar überhängende Äste eines Baumes auch dann abschneiden, wenn der Baum dadurch absterben könnte oder der Verlust der Standfestigkeit droht.

Aber ich denke du bist erstmal auf gute Nachbarschaft aus.
******Bln Frau
1.650 Beiträge
Ich will ja nicht zu persönlich werden, frage dennoch :
Gibt es Fotos ?

Vielleicht könnte man ja so eine Art Brainstorming machen ?

Die Frage ist ja auch was man für einen Garten will.
Ich werde da mit meinem Wohl nie fertig werden, bis ich den so umgestalten kann, wie ich ihn haben will.

Was rüber wuchendes Unkraut betrifft, da kann eine gute Wurzelsperre Arbeit minimieren.
Letztendlich setzt dich die Natur jedoch immer durch.
Wären " Wildpflanzen" nicht so widerstandsfähig und solche coolen Überlebenskünstler, wäre der gesamte Planet schon eine öde Wüste.

Ein Teil meiner wuchs - und verbreitungsfreudigen Pflanzen hab ich in großen Töpfen. Himbeeren und Brombeeren.
Die Viecher ( liebevoll gesagt) können auch ganz schnell alles überwuchern.

Unkrautsperren, also Wurzelsperren besser gesagt,
zum Nachbargarten sind natürlich eine Menge Arbeit.
Und müssen schon recht tief ein gegraben werden.

Verhindert dennoch kein Unkraut, da sich viele ja mit ihrem Samen über
den Luftweg ansiedeln.
Also angeflogen kommen und sich ihren Platz nehmen.

Garten ist immer echt viel Arbeit.
Wenn man nicht alle Bette Fett mit Einer Unkrautplane belegt. Nur immergrünes Gehölz darauf pflanzt ,was keinen bis wenig Schnitt benötigt. Und eine Fette Mulchschnitt drauf legt.
Selbst da kommt Unkraut vor, viel weniger, aber es siedelt sich dennoch an und bricht durch.
So wie bei meiner Nachbarin.
Immer grün, sieht hübsch aus, aber tot.
Will kein Vogel und Tier wirklich hin.
In der Nachbarschschaft wird er mit " sieht aus wie ein Freidhof, erinnert an einen Friedhof" beschrieben.
Alles komplett akkurat.
Links ist Rasen. Der wird einmal im Jahr gemäht. Das war es auch schon.
******762 Frau
106 Beiträge
Zitat von *******exe:
Plaudereien und Einigungen sind hier leider nicht möglich; drum möchte ich ja einen hohen Sichtschutz.

Dann halte dich doch an die Gemeindeordnung, Baumschutzsatzung oder wie das bei euch heißt.
Dann sagst Du dem Nachbarn, was Du möchtest. Ein höchstmöglicher Zaun ist in meinen Augen ein passiv aggressiver Akt, da es ja offenbar deine Thujahecke tut, wie sie soll: abgrenzen und Sichtschutz bieten.
*********itMH Mann
470 Beiträge
Es gibt da sehr viele unterschiedliche Regeln nach kommunale, Land - und Bundesebene, wie ich selbst in einem ähnlichen Fall feststellen musste.

Eine Regel bezüglich des Pflanzabstandes zur Grenze bei uns lautete: Abstand muss nach zu erwartender Höhe der Pflanzen eingehalten werden.

Am besten sind natürlich einvernehmliche Regelungen unter den Nachbarn. Bei mir war das auch nicht möglich, also habe ich alles abgeschnitten was über den Zaun wächst. Das ist natürlich mehr Arbeit für mich, läßt sich aber nicht vermeiden. Richtig pervers wurde es dann, als mich der Nachbar anschwärzte, weil ich zwischen April und September (Vogelschutzzeit) geschnitten habe. *vogel*

Die Variante es genauso selbst zu machen kann funktionieren, wenn dem Nachbarn das egal ist. wenn nicht kommt er mit anderen Massnahmen.
Ich persönlich finde Brombeeren als Grenzbepflanzung (solange es nicht meine Grenze ist *mrgreen* ) klasse. Wächst wie Teufel und pflanzt sich weiter. Bei dem momentan herrschenden Wetter (Regen Sonne im Wechsel) kann man geradezu beim Wachsen zusehen.
Das ist auf jeden Fall ein schwieriges Thema, aber wie schon Wilhelm Busch wusste:
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. *zwinker*
*********an63 Mann
17.879 Beiträge
Ganz kurz.


Die Hecke unterliegt dem nachbarrechtsgesetz .
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

Der Zaun gehört zur landesbauordnung bzw. den Bestimmungen des Bebauungsplanes
*********xima Frau
175 Beiträge
Ich meine im Kopf zu haben, dass man Äste und Co des Nachbarn nicht selbst einfach abschneiden darf, wenn sie über die Grundstücksgrenze zu einem ragen, sondern das dem Nachbarn obliegt. Dem muss man ggf bescheid sagen, dass er es schneiden soll, oder abklären, ob man selbst schneiden darf.
Kann mir das jemand bestätigen oder widerlegen, wie das aktuell gesetzlich geregelt ist? Da gab es vor ein paar Jahren mal Änderungen oder Gerichtsurteile dazu, glaube ich
******aar Paar
503 Beiträge
Zitat von *********xima:
Ich meine im Kopf zu haben, dass man Äste und Co des Nachbarn nicht selbst einfach abschneiden darf, wenn sie über die Grundstücksgrenze zu einem ragen, sondern das dem Nachbarn obliegt. Dem muss man ggf bescheid sagen, dass er es schneiden soll, oder abklären, ob man selbst schneiden darf.
Kann mir das jemand bestätigen oder widerlegen, wie das aktuell gesetzlich geregelt ist? Da gab es vor ein paar Jahren mal Änderungen oder Gerichtsurteile dazu, glaube ich

Du darfst alles was auf dein Grundstück steht abschneiden oder die Früchte ernten. Ist ja auf deinem Grundstück.

Beim Schneiden darfst du aber keine Maßnahmen ergreifen die die Pflanze so schädigen das sie dann kaputt wird. Also einfach wahllos drauflos schneiden geht nicht. Es muss fachgerecht sein und nicht zerstörend.

Ich würde eine Frist setzen (nachweisbar) in der der Nachbar Zeit hat zu schneiden und dann erst selber Hand anlegen.
*****m64 Mann
334 Beiträge
Hey,
für dich wichtig, das bayrische Nachbarrecht. Dass Fürth in der Richtung Satzungen hat glaube ich eher nicht. Das ganze klingt für mich auf jeden Fall nicht auf eingehaltene Grenzabstände....

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGBGB-G1_7

Für dich interessant der 7. Abschnitt

Herzliche Grüße

Christian
****sy Paar
135 Beiträge
Einerseits gibt es die Länderspezifischen privatrechtlichen Nachbarschaftsgesetze und zudem gibt es oft örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich von Bebauungsplänen über die dich dein örtliches Bauamt informiert.
Also am Besten erst mal die Rechtsgrundlagen klären und dann die Einzelheiten auf der Grundlage der Vorschriften bei einer Maß unter Zeugen besprechen und festlegen. *zwinker*
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
Zitat von ****sy:
bei einer Maß unter Zeugen besprechen und festlegen

So ist es Brauch.
*******708 Mann
55 Beiträge
Bei uns gilt folgendes ..mann sollte vorher wissen wie hoch die hecke werden soll ....denn die höhe schreibt dann auch den Abstand vor zum nachbargrundstück vor der eingehalten werden muss....dieses gilt auch für den nachbarn.....lg
****z35 Mann
1.414 Beiträge
Für Dich gilt das niedersächsische Nachbarrecht, das Höhen und d Grenzsbstände, aber auch den Bestandsdchutz ausführlich regelt. Hinzu kommen örtliche Satzungen (Gestaltungssatzung o.ä.), die Du bei der Gemeinde erfragen kannst, falls die nicht ohnehin auf deren Homepage zu finden sind.

Gerne CM
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