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Überregional: Einspruch Blitzer

*****atz Paar
1.481 Beiträge
Ich würde mit dem Foto zu unserer lokalen Polizeidienststelle gehen und mir dieses Schild erklären lassen.
*******iner Mann
9.662 Beiträge
Das Gefahrzeichen Kurve links, steht offensichtlich noch oben drüber und der Pfeil soll wohl auf die besondere Gefährlichkeit hinweisen.
Zumindest kreativ, macht aber Sinn.
Mehrere Verkehrszeichen auf einem weißen, rechteckigen Schild zusammenzufassen ist jedenfalls legal.
******ght Mann
749 Beiträge
Zitat von *******iner:
Das Gefahrzeichen Kurve links, steht offensichtlich noch oben drüber und der Pfeil soll wohl auf die besondere Gefährlichkeit hinweisen.
Zumindest kreativ, macht aber Sinn.
Mehrere Verkehrszeichen auf einem weißen, rechteckigen Schild zusammenzufassen ist jedenfalls legal.

Vollkommen richtig, trotzdem ist das zweite beim verdeckten ersten ziemlich verwirrend. Nichts desto trotz hätte man 30 fahren können, aber wer rechnet bitte mit einem solchen "Schild", wenn das (im Sinne der Deutlichkeit) auf beiden Seiten klassisch dargestellt besser erkennbar gewesen wäre.

Und auch dann tut sich bei mir als Laien der Gedanke auf, ob ein Blitzer direkt dahinter nicht eine durchaus geplante Sache sein könnte 😉
*******iner Mann
9.662 Beiträge
Da eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab Schild gilt...
Die Dinger sind ja extra schön bunt und , entsprechend der Geschwindigkeit, die dort vorher gefahren werden darf, entsprechend groß.
Die Kombination mit dem Gefahrzeichen ist , einerseits die Begründung und andererseits sorgt sie dafür, daß die Begrenzung nur für die Gefahrenstelle gilt und somit kein anderes VZ nach der Kurve wieder auf ( hier 50 ) erhöhen muss.

Gilt übrigens für alle Gefahrzeichen, soweit das Ende der Gefahrstelle erkennbar ist.
Sonst kann es auch drunter stehen wie weit es gelten soll.
Beispiel Gefahrzeichen "Kinder"
*******iner Mann
9.662 Beiträge
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

Sollte, außer Fahrlehrern, zumindest der kennen der Verkehrszeichen anordnet *zwinker*
Aber auch so recht informativ, wenn man Zeit hat, sich da durch zu lesen.

In diesem Sinne allen noch einen entspannten Abend
**********er667 Mann
189 Beiträge
Angesichts der zu erwartenden Verwaltungsgebühren würde ich bei der Summe nicht lange überlegen und bezahlen. Letztlich ärgerst du dich ja über dich selbst.dass Dir das passiert ist.
Und was die Frage betrifft, wie weit der Blitzer hinter dem Schild stehen darf: Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild!!!
*****ara Frau
5.068 Beiträge
... von Blättern verdeckt - aber nicht die 30 kmh, die sind klar sichtbar. Ich war lang in der Bußgeldstelle tätig und würd in der Höhe kommentarlos zahlen. Wenn der Blitzet noch neu ist, wird er sicher auch geeicht sein etc.
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******iner:
Mal , wertfrei, zur Info :

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung "sagt" in :

Zu den Paragraphen 39 bis 42
Allgemeines zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

III 9

Danke - da steht im Grunde (leider), dass dieses Schild so ok ist, auch wenn es nur links steht.
Die Straße ist dort nämlich einspurig ohne Gegenverkehr.
*******iner Mann
9.662 Beiträge
Na dann....
Wenn da ggf vorher eine , wenn auch leichte, Rechtskurve ist, macht es sogar links Sinn.
Von wegen Sicht- Erkennbarkeit auf entsprechende Entfernung.
******dae Mann
354 Beiträge
Hol Dir die Kontrolle zurück. Überweise zusätzlich zum (m.E. unvermeidlichen) Bußgeld 3 Euro on top und füge dem Verwendungszweck "plus 1 Cappuccino für den Helden" hinzu. *teufel*
****_5 Mann
184 Beiträge
Zitat von ******ght:
Sorry, dass ich hier reingrätsche, ich hab keinen Rat, keinen Lappen und keine Ahnung. Aber irgendwie kommt mir das Schild ansich schon skuril vor. Sind die 4eckigen weißen nich normal Hinweise? Für ein Gebot müssten die doch einzeln sein.... Soll man jetzt da als "Wender" 30 fahren (was dann ja auf Geradeausfahrer nicht zutreffenden würde) weil Einzelschilder liest man ja normal von oben nach unten...

mehrere Schilder übereinander werden von unten nach oben gelesen ! sicherbin !
*******gel Frau
135 Beiträge
Zitat von ******iar:
Lohnt nicht und macht nur Stress - Ich 'räche' mich bei solchen Abzocken mit Zahlungen die mehr Arbeit und vor allem manuelle Nacharbeit für die Bussgeldstelle verursacht. Hatte mal nen 5€ Ticket plus 25€ Verwaltungsgebühr. 5€ für das Ticket überwiesen und Verwaltungsgebühr in cent-Münzen an die Bussgeldstelle geschickt (mit Zettel unter Zeugen gezählt) - alles natürlich innerhalb des Zeitraums wo man zahlen muss. Auf mehrere Zahlungen aufteilen geht auch. Solange nicht im Bescheid steht das Barzahlungen etc. nicht angenommen werden sollte alles okay sein, denn bis 50€ müssen Behörden Zahlungen per Münzen akzeptieren. Hier in NRW habe ich zumindest keinen Stress bis jetzt damit gehabt...

*gg* geil! *top*
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.714 Beiträge
Zitat von *******ley:
Überregional: Einspruch Blitzer
Vielleicht hast ja jemand ein bisschen Ahnung *nixweiss*
Welche Chancen habe ich, wenn ich gegen ein Blitzerfoto Einspruch erheben möchte (ohne Anwalt oder sonstiges, was kosten verursacht)?
Hintergrund:
In meiner früheren Heimat)(in ColdValley *zwinker*) bin ich kürzlich geblitzt worden. Seit neuestem steht vor einer scharfen Kurve plötzlich ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Früher waren 50 km/h erlaubt, jetzt nur noch 30 km/h. Ich bin jetzt geblitzt worden, weil ich das Schild nicht wahrgenommenen hatte - es war zum Teil noch von Blättern verdeckt.
Es sind nur 30€ (wg. 8 km/h), die sind nicht so schlimm. Aber es ärgert mich im Grundsatz.
Der Blitzer war nur 10-15 Meter nach dem Schild aufgestellt. In Baden-Württemberg ging es leider keine Vorgaben, wie groß der Abstand sein muss.
Habe ich irgendeine Chance bei einem Einspruch oder soll ich mir den Aufwand lieber sparen?

Ich habe mir tatsächlich einmal den Aufwand gemacht in einem Fall, in dem ich auf der Autobahn Von einem mobilen Blitzer geblitzt wurde - vorgeschrieben war Tempo 70 und ich fuhr circa 100.
Bei mir ergab sich der Einspruch allerdings dadurch, dass ich im Internet recherchiert hatte, ob diese Strafe mit Punkten ein hergehen würde. Dadurch bin ich auch an einer Anwaltskanzlei geraten, die das alles für mich erledigt hat. Sie haben Widerspruch eingelegt und das Verfahren mit der Begründung der unvollkommenen Messmethode und der mangelnden Überprüfungsmöglichkeit so lange hingezogen, dass es erst einmal vor Gericht landen sollte. Drei Wochen vor dem Verfahren hat dann hoffentlich die Staatsanwaltschaft den Eindruck gehabt es lohne die Mühe nicht und hat das Verfahren gegen mich eingestellt. Allerdings bin ich Rechtschutzversichert und die Rechtschutzversicherung hat auch die Kosten der Anwälte bezahlt.
Außerdem möchte ich anmerken, dass so ein Verfahren mich Nerven gekostet hat, da ich es gute drei Monate lang aushalten musste, dass immer neue Schreiben mit immer neuen Gebühren bei mir runtergetroffen sind.
Meinem Eindruck nach dem video entsprechend ist dieses Schild noch gut lesbar. Wäre es deutlicher verdeckt und richtig gehend zugewachsen, kann man tatsächlich mit einem Foto gegen die Strafe Widerspruch einlegen.

Und es wurde schon richtig angemerkt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung direkt beim Schild eingehalten werden muss. Die Konstruktion, dass der Blitzer direkt hinter dem Schild steht, findet sich oft - auch bei stationären Blitzern.

Gegenmaßnahme ist letztendlich: immer schön an die Vorschriften halten.
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Themenersteller 
"Gegenmaßnahme ist letztendlich: immer schön an die Vorschriften halten."
Wenn ich die Vorschriften kenne, halte ich mich ja auch dran - oder nehme die Konsequenzen in Kauf *floet*

Mein Fazit:
Ich habe entschieden, einfach zu bezahlen und sonst nichts zu machen, außer vielleicht einen nicht so netten Brief zu schreiben.
Aber ich hab in diesem Thread immerhin auch wieder was dazu gelernt *g*
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mache ich hier mal zu
*geschlossen*
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