Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Handjob
2862 Mitglieder
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Überregional: Einspruch Blitzer

*******ley Frau
2.439 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Einspruch Blitzer
Vielleicht hast ja jemand ein bisschen Ahnung *nixweiss*
Welche Chancen habe ich, wenn ich gegen ein Blitzerfoto Einspruch erheben möchte (ohne Anwalt oder sonstiges, was kosten verursacht)?
Hintergrund:
In meiner früheren Heimat)(in ColdValley *zwinker*) bin ich kürzlich geblitzt worden. Seit neuestem steht vor einer scharfen Kurve plötzlich ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Früher waren 50 km/h erlaubt, jetzt nur noch 30 km/h. Ich bin jetzt geblitzt worden, weil ich das Schild nicht wahrgenommenen hatte - es war zum Teil noch von Blättern verdeckt.
Es sind nur 30€ (wg. 8 km/h), die sind nicht so schlimm. Aber es ärgert mich im Grundsatz.
Der Blitzer war nur 10-15 Meter nach dem Schild aufgestellt. In Baden-Württemberg ging es leider keine Vorgaben, wie groß der Abstand sein muss.
Habe ich irgendeine Chance bei einem Einspruch oder soll ich mir den Aufwand lieber sparen?
*******ris Paar
168 Beiträge
Naja, ganz ehrlich, bei 30 € und keinen Punkt oder Ähnliches, ist der Aufwand eines Einspruches sicher nicht wert. Mal abgesehen von den Chancen, die dahin sind, weil nun mal das Schild dasteht auch wenn es 100 Jahre nicht da stand. Jetzt steht es da also heißt das in der Fahrschule ab diesem Schild gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung. Zahlt die 30 € ärgere dich kurz und dann ist auch wieder gut.
*********2017 Frau
390 Beiträge
War es ein mobiler Blitzer? Oder 1 fest installierter
*********2017 Frau
390 Beiträge
Wenn es dir den Aufwand wert ist, kannst du ja formlos Einspruch einlegen. Ich habe schon oft wegen Form fehler, Glück gehabt
****112 Mann
1.097 Beiträge
Den Einspruch kannst du noch schriftlich bei der Bussgeldstelle einlegen.
Spätestens bei der Akteneinsicht wirst du jedoch nicht um einen Anwalt herum kommen.

Hier ist der Ablauf recht gut kurz zusammengefasst.

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeld-einspruch/
****one Frau
4.135 Beiträge
Ist mir in den Niederlanden auch passiert, dort viel teurer als hier. Chancen dagegen an zu kommen: gleich null.
Da ich immer mal wieder rüber fahren möchte, hab ich damals gezahlt.
Fehler passieren, muss man halt bezahlen. Dumm gelaufen.
****ank Mann
37 Beiträge
Zitat von *******ley:
Überregional: Einspruch Blitzer
Vielleicht hast ja jemand ein bisschen Ahnung *nixweiss*
Welche Chancen habe ich, wenn ich gegen ein Blitzerfoto Einspruch erheben möchte (ohne Anwalt oder sonstiges, was kosten verursacht)?
Hintergrund:
In meiner früheren Heimat)(in ColdValley *zwinker*) bin ich kürzlich geblitzt worden. Seit neuestem steht vor einer scharfen Kurve plötzlich ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Früher waren 50 km/h erlaubt, jetzt nur noch 30 km/h. Ich bin jetzt geblitzt worden, weil ich das Schild nicht wahrgenommenen hatte - es war zum Teil noch von Blättern verdeckt.
Es sind nur 30€ (wg. 8 km/h), die sind nicht so schlimm. Aber es ärgert mich im Grundsatz.
Der Blitzer war nur 10-15 Meter nach dem Schild aufgestellt. In Baden-Württemberg ging es leider keine Vorgaben, wie groß der Abstand sein muss.
Habe ich irgendeine Chance bei einem Einspruch oder soll ich mir den Aufwand lieber sparen?
in erster Linie mal das Eichprotokol vom Blitzer anfordern,das ist das recht jeden einzelnen, ist es eine Woche drüber ist die Messung somit ungültig.
*******geur Mann
21.792 Beiträge
Gruppen-Mod 
Wenn du als Grund "Ich habe das Schild nicht wahrgenommen/gesehen" angibst, hast du RICHTIG schlechte Karten.
*********an63 Mann
17.879 Beiträge
Und letztendlich kommt zum Bußgeld noch eine Verwaltunggsgebühr hinzu.
Je nach dem wie die Bußgeldstelle gestrickt ist bekommst du dein Bußgeld und nochmal ca 25 euro dazu.
Ich würde mich ärgern und einfach zahlen.
Ich glaube nicht, dass du da ohne Strafe rauskommt.

Gruß
Charmingman... Mitarbeiter bei einer Behörde...
Hab aber nichts mit Straßenverkehr zu tun.
*******k69 Mann
1.249 Beiträge
Ich denke auch, dass es wegen der 30€ nicht wert sein sollte, dann wenn der Einspruch abgewiesen wird, kostet es mehr, wenn ich nicht irre.
Aber: steht das Schild nur links?
Ein derartiges Schild muss am rechten Fahrbahnrand stehen (ggf ZUSÄTZLICH links).
https://www.bussgeldkatalog.org/aufstellung-verkehrszeichen-richtlinien/
Das wäre ein möglicher Ansatzpunkt
****88 Paar
120 Beiträge
Den Einspruch kannst du dir sparen. Die 30 ist deutlich zu erkennen.
Und mit der Erklärung: "Das war früher auch nicht da!" ,kommst du auch nicht weit.

Geträumt, geblitzt, gelernt!
*****atz Paar
1.481 Beiträge
Hat das Schild die Normgröße?
Normal kenne ich den Schilderwald bestehend als einzelnen Größenüblichen Schildern. Lediglich die Themenbezogenen Schilder sind Schwarz auf weißem Grund und kleiner, mal mit Text mal mit Symbol.
**********ir_79 Mann
1.072 Beiträge
Bei mir war ein Schild durch Baumaschinen komplett verdeckt. Hat auch nicht interessiert. Du musst trotzdem zahlen.
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *********2017:
War es ein mobiler Blitzer? Oder 1 fest installierter
War ein mobiler Blitzer.

Zitat von *******geur:
Wenn du als Grund "Ich habe das Schild nicht wahrgenommen/gesehen" angibst, hast du RICHTIG schlechte Karten.
Dass ich Das bei einem Einspruch NICHT so angeben er würde, versteht sich von selbst.

Zitat von *********an63:
Und letztendlich kommt zum Bußgeld noch eine Verwaltunggsgebühr hinzu.
Je nach dem wie die Bußgeldstelle gestrickt ist bekommst du dein Bußgeld und nochmal ca 25 euro dazu.
Ich würde mich ärgern und einfach zahlen.
Ich glaube nicht, dass du da ohne Strafe rauskommt.

Gruß
Charmingman... Mitarbeiter bei einer Behörde...
Hab aber nichts mit Straßenverkehr zu tun.
Mist, an die Verwaltungsgebühr hatte ich gar nicht mehr gedacht.

Zitat von *******k69:
Ich denke auch, dass es wegen der 30€ nicht wert sein sollte, dann wenn der Einspruch abgewiesen wird, kostet es mehr, wenn ich nicht irre.
Aber: steht das Schild nur links?
Ein derartiges Schild muss am rechten Fahrbahnrand stehen (ggf ZUSÄTZLICH links).
https://www.bussgeldkatalog.org/aufstellung-verkehrszeichen-richtlinien/
Das wäre ein möglicher Ansatzpunkt
Ja, es steht NUR LINKS! Mein Sohn hat wenig später, als wir nochmals da lang sind, ein Video gemacht. Da ist rechts eindeutig kein Schild zu sehen!

Zitat von ****88:
Den Einspruch kannst du dir sparen. Die 30 ist deutlich zu erkennen.
Und mit der Erklärung: "Das war früher auch nicht da!" ,kommst du auch nicht weit.

Geträumt, geblitzt, gelernt!
Dass das Schild früher auch nicht war, akzeptiere ich ja. Der Blitzer so kurz danach sieht einfach nach Abzocke aus - und DAS ärgert mich. Wenn ich sonst mal zu schnell bin, weil ich was übersehen habe, ärgere ich mich über mich selbst und zahle.
Aber hier bin ich einfach etwas angepisst *lol*
*******ley Frau
2.439 Beiträge
Themenersteller 
Ich seh schon, ich werde wohl ohne Einspruch bezahlen *heul2*
**ue Frau
7.843 Beiträge
Auch wenn du zahlst, kannst du dennoch in einem Schreiben trotzdem die Mängel angeben und dass du es somit als Willkür betrachtest. Man muss nicht alles schlucken, auch wenn es vielleicht nicht beachtet wird.
******ght Mann
749 Beiträge
Sorry, dass ich hier reingrätsche, ich hab keinen Rat, keinen Lappen und keine Ahnung. Aber irgendwie kommt mir das Schild ansich schon skuril vor. Sind die 4eckigen weißen nich normal Hinweise? Für ein Gebot müssten die doch einzeln sein.... Soll man jetzt da als "Wender" 30 fahren (was dann ja auf Geradeausfahrer nicht zutreffenden würde) weil Einzelschilder liest man ja normal von oben nach unten...
**********ir_79 Mann
1.072 Beiträge
Zitat von ******ght:
Sorry, dass ich hier reingrätsche, ich hab keinen Rat, keinen Lappen und keine Ahnung. Aber irgendwie kommt mir das Schild ansich schon skuril vor. Sind die 4eckigen weißen nich normal Hinweise? Für ein Gebot müssten die doch einzeln sein.... Soll man jetzt da als "Wender" 30 fahren (was dann ja auf Geradeausfahrer nicht zutreffenden würde) weil Einzelschilder liest man ja normal von oben nach unten...

30er Zone ist auch viereckig.
**ue Frau
7.843 Beiträge
Aber nicht auf der falschen Seite unter einem Baum... normalerweise.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Lohnt nicht und macht nur Stress - Ich 'räche' mich bei solchen Abzocken mit Zahlungen die mehr Arbeit und vor allem manuelle Nacharbeit für die Bussgeldstelle verursacht. Hatte mal nen 5€ Ticket plus 25€ Verwaltungsgebühr. 5€ für das Ticket überwiesen und Verwaltungsgebühr in cent-Münzen an die Bussgeldstelle geschickt (mit Zettel unter Zeugen gezählt) - alles natürlich innerhalb des Zeitraums wo man zahlen muss. Auf mehrere Zahlungen aufteilen geht auch. Solange nicht im Bescheid steht das Barzahlungen etc. nicht angenommen werden sollte alles okay sein, denn bis 50€ müssen Behörden Zahlungen per Münzen akzeptieren. Hier in NRW habe ich zumindest keinen Stress bis jetzt damit gehabt...
****z35 Mann
1.422 Beiträge
Das Schild ist definitiv seltsam, lediglich links angebracht und teilweise verdeckt. Da sehe ich schon Ansatzpunkte für einen Einspruch.

Ob Du es riskieren willst, musst Du letztlich srl st entscheiden. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung,evtl.sogar ohne Selbstbeteiligung?
**ue Frau
7.843 Beiträge
******ght Mann
749 Beiträge
Falls du ADAC Mitglied bist, da gibts kostenlos Rechtsbeistand
https://www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/
*******iner Mann
9.662 Beiträge
Mal , wertfrei, zur Info :

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung "sagt" in :

Zu den Paragraphen 39 bis 42
Allgemeines zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

III 9
******ght Mann
749 Beiträge
Zitat von *******iner:
Mal , wertfrei, zur Info :

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung "sagt" in :

Zu den Paragraphen 39 bis 42
Allgemeines zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

III 9

Punkt B und C kann man glaub ausblenden bei der erläuterten Sachlage.

Punkt A aber is da deutlich interessanter. Trotzdem bin ich immernoch der Meinung, dass ein falsches Schild auf dem Schild ist, denn "scharfe Kurve" ist nach StVo ein 90° Pfeil auf dreieckigem Grund. Das was da zu sehen ist sieht eher nach einem Wndegebotsschild aus.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.