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Überregional: Grundbuch in Sütterlin Übersetzung / Bedeutung

**********ecret Paar
9 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Grundbuch in Sütterlin Übersetzung / Bedeutung
Hallo an alle...

wir haben einen Verweis im Grundbuch auf ein Serv. Buch. der Auszug aus diesem ist in Sütterlin, siehe Foto 01.

Zum Teil hat die Übersetzung ganz gut geklappt, sind aber doch nicht zu 100 % erfolgreich gewessen, vielleicht gibt es ja hier noch jemanden der sich mit der Schrift gut auskennt.

Unsere Übersetzungen findet ihr auf Foto 02 und Foto 03.

Nun die Frage:
Ist die Übersetzung richtig, und was bedeutet der Eintrag?

Unsere Interpretation: Es darf im Frühjahr und Herbst das Schulgäßle zu Bauzwecken benutzt werden

Da es ein sehr alter Eintrag ist, gehen wir davon aus das dieser heute ohne Bedeutung ist, auch haben sich die Straßen und Zufahrten geändert.

Über eure Antworten freuen wir uns...

LG
Foto 01
Foto 02
Foto 03
****z35 Mann
1.413 Beiträge
Was steht denn im aktuellen Grundbuch? Nur das istnoch von Belang.
*******_Bi Paar
190 Beiträge
Hey, es gibt in Hamburg die "Sütterlinstube". Die sollen Hilfe bieten. Einfach mal googlen.
Es soll auch eine App geben, mit KI-Unterstützung soll eine Übersetzung erzeugt werden. Ich glaube die App heißt Transkribus. Habe die aber noch nicht ausprobiert.
LG Aritho6_Bi
**********ecret Paar
9 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Heinz...

Parz. Nr. 50/2 -: 2 a 62qm:
Benützungslast von Geb. 53 u. 56 für Bauzwecke. S. Serv. Buch Bl. 18.
Aus Heft XXX hierher mitübertragen am 2.5.1997.
*******a_sk Frau
1.797 Beiträge
Ich hatte das früher ab und zu im job.
Ich habe immer das Grundbuch angerufen und um Hilfe gebeten.
Die müssen das lesen können
*********an63 Mann
17.879 Beiträge
Ich hab irgendwann mal altdeutsch kennengelernt, wenn ich in einer Bauakte sütterlin finde, gehe ich zu meinen Arbeitskollegen ins Standesamt und lasse es mir dort übersetzen.
**********t1212 Mann
2.536 Beiträge
Hallo,

Wenn das Grundbuch seit 1997 nicht mehr geändert ist, gilt die Dienstbarkeit (früher Servituten) auch heute noch. Allerdings wäre zu prüfen, ob diese objektiv erfüllt werden kann. Es geht hier um die Gebäude 53 und 56, die sich im Schulgässle befinden. Den Nutzungszweck würde ich nicht als Bautätigkeit lesen, Frühjahr und Herbst habe ich auch gelesen.

In der nächsten Spalte steht, wem gegenüber die Grund Dienstbarkeit besteht.

Der Hinweis von Michaela_sk ist sehr gut, auch wenn ihr vor habt Änderungen vornehmen zu lassen, vorausgesetzt ihr seid die Eigentümer bzw. zukünftigen Eigentümer
**********ecret Paar
9 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Michaela...
Das mit dem Grundbuchamt war auch unser erster Schritt, die Hefte liegen nicht mehr dort, sondern bei einer Zentrallenstelle für ganz Baden-Württemberg, von dort haben wir auch die Kopien (siehe Fotos) bekommen. Dort konnte auch keiner was mit Benützungslast anfangen...
****z35 Mann
1.413 Beiträge
Fragt mal beim Katasteramt nach, um welchen Grundstücke es eigentlich geht. Die können nachvollziehen, wie sich die Grundstücke seit der Eintragung im Grundbuch verändert haben und ob ihr überhaupt betroffen seit.
**********ecret Paar
9 Beiträge
Themenersteller 
Bei den Grundstücken handelt es sich um unser Haus und des direkten Nachbarns...

Beide Grundstücke wurden seid 1890 erweitert und modernisert... wann die Dienstbarkeit eingetragen wurde ist uns leider nicht bekannt...
****z35 Mann
1.413 Beiträge
Dann würde ich mit dem Nachbarn sprechen und klären, ob die Dienstbarkeit überhaupt noch benötigt wird.

Wenn nein, Die Löschung bewilligen, beantragen und das Grundbuch ist wieder sauber.
In to the void - beauty goes „vertigo“
******ool Frau
31.700 Beiträge
Das ist doch ganz einfach
Da steht
Beschreibung der herrschenden und dienenden Grundstücke als Überschrift der zweiten Spalte von links

Überschrift der dritten Spalte
Beschreibung und Entstehung der Servituten

Der Inhalt der Zeilen steht bereits korrekt daneben
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