@*****ixe &
@*******geur
Ich glaube, wir verirren uns da jetzt zu weit weg von der Hilfe, nach der das
@*********Anna fragte.
Eigentlich wollte ich nur sagen, dass ich es dem Vermieter einfach nicht auf die Nase binden würde. PUNKT!
Solange ich da "NUR" seelische Gewinnabsichten habe und nicht wirklich deutliche FINANZIELLE, würde ich dem Vermieter, sollte er denn nachfragen, schlicht weg sagen, zum Beispiel: "dass ich eigentlich zu gerne selber einen Hund hätte, dass aber aus diesem oder jenem Grund nicht kann. Deshalb hüte ich als Herzensangelegenheit, die Hunde aus dem Freundes- und Bekanntenkreis."
Und, selbst wenn ich, mir übelgesinnte Nachbarn haben sollte,
müssten DIESE den rechtssicheren Nachweis erbringen der BEWEIST, das ich meine Leidenschaft gewerblich betreibe.
Darüber hinaus, solange ich ein Hundesitting als ein Hobby aus Leidenschaft mache, mit oder ohne einem "Trinkgeld / Taschengeld", muss es zumindest nach meiner Ansicht auch nicht als ein Gewerbe, angegeben und auch nicht angemeldet werden. Und das weder gegenüber der amtlichen Seite noch gegenüber dem Vermieter.
Das meinte ich mit der Liebhaberei. Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt, denn ich meinte nicht den Steuerrechtlichen Aspekt. Denn den Begriff Liebhaberei kannte ich auch aus dem Bereich des Gewerbes.
Wenn man ein solches anmeldet, und dann nicht irgendwann mal eine (rechtliche) Gewinnabsicht erkennen lässt, kann es passieren, dass einen das Gewerbe wieder aberkannt wird.
Aber ich glaube, wir sollten an dieser Stelle auch die Seite der rechtliche Feinheiten beenden, denn zum einen sind wir (zumindest ich) keine Rechtsanwälte noch Steuerfachleute und zum anderen hilft es dem Thread auch nicht weiter.