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Überregional: Mietrecht Tierhaltung

*********Anna Frau
404 Beiträge
Themenersteller 
Überregional: Mietrecht Tierhaltung
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kennt sich jemand von Euch aus...

Mein Vermieter hat mit eine zeitlang erlaubt einen Pflegehund zu haben. Das bedeutet der Hund war tagsüber bei mir, wenn Frauchen gearbeitet hat und ab und zu im Urlaub über nacht.

Jetzt verbietet er aber Hundhaltung generell. Er ist da auch ein bisschen überempfindlich.

Ich würde mich nun aber gerne wieder als Hundesitter anbieten. Zum Beispiel wenn Herrchen oder Frauchen mal zum Arzt müssen, in ein Konzert gehen wollen...what ever...un dden Hund nicht mitnehmen können, bzw. er nicht alleine bleiben kann.

Kann der Vermieter komplett verbieten, dass ein Hund mich "besucht". Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße


Elke
**********Magic Mann
19.862 Beiträge
@*********Anna

Ja kann er. Zumal du als Hundesitter tätig bist und somit keinen Hund zu "Besuch" hast.
******762 Frau
106 Beiträge
Ohne Genehmigung kein Hund!
Ein generelles Hundeverbot ist nicht wirksam. Es gilt die Interessensabwägung.

Das ist vlt nicht die professionellste Quelle, aber ich bin ja auch kein Jurist.
https://vm.tiktok.com/ZGe3f5bnL/
********mart Paar
3.331 Beiträge
Hallo Elke,

Natürlich darf Besuch einen Hund für einige Stunden mitbringen, solange das nicht zu häufig vorkommt.

Selbst die Pflege eines fremden Hundes ist erlaubt, wenn es sich lediglich um wenige Tage (drei bis fünf) handelt. Für einen längeren Zeitraum und eine regelmäßige Pflege muss der Vermieter sein Einverständnis geben.
Quelle: https://helden.de/blog/hunde/hundehaltung-in-der-mietwohnung-wichtige-infos-fuer-mieter/#:~:text=Nat%C3%BCrlich%20darf%20Besuch%20einen%20Hund,der%20Vermieter%20sein%20Einverst%C3%A4ndnis%20geben.

Hund in Pflege kann eine nicht erlaubte Hundehaltung sein - wie oft ist der Hund in Pflege? Kommt es dazu, dass ein Hund mal länger in Pflege genommen werden soll, oder sogar regelmäßig in Pflege ist, dann müssen Mieter die Erlaubnis zur (vorübergehenden) Hundehaltung vom Vermieter einholen.
Quelle: https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Haustier/Als-Mieter-auf-Hund-aufpassen-Erlaubnis-vomVermietererforderlich-E2835.htm#:~:text=seinen%20Hund%20mit-,Hund%20in%20Pflege%20kann%20eine%20nicht%20erlaubte%20Hundehaltung%20sein%20%2D%20wie,vor%C3%BCbergehenden)%20Hundehaltung%20vom%20Vermieter%20einholen.

Vermieter dürfen den Besuch eines Hundes immer dann untersagen, wenn dies eine Bedrohung darstellt oder aufgrund früherer Erfahrungen mit dem Tier mit einem Schaden an der Mietsache (zum Beispiel Kratzer auf dem Parkett) zu rechnen ist. Der Vermieter darf kein allgemeines Hundehaltungsverbot aussprechen.
Quelle: https://www.generali.de/journal/hundehaltung-in-der-mietwohnung-was-ist-erlaubt-#:~:text=Vermieter%20d%C3%BCrfen%20den%20Besuch%20eines,dem%20Parkett)%20zu%20rechnen%20ist.&text=Der%20Vermieter%20darf%20kein%20allgemeines%20Hundehaltungsverbot%20aussprechen.

3 bis 5 Tagen im Monat - aber es kommt immer auf den Einzelfall (eventuell vom Hund ausgehende Störungen) und im Streitfall auch auf das örtliche Gericht an. Bei einer als gefährlich eingestuften Hunderasse neigen Gerichte dazu, dass eine vorübergehende kurzzeitige Pflege als generell unzulässig gesehen wird.
Quelle: https://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Streitpunkte/Haustier/Als-Mieter-auf-Hund-aufpassen-Erlaubnis-vomVermietererforderlich-E2835.htm#:~:text=3%20bis%205%20Tagen%20im,als%20generell%20unzul%C3%A4ssig%20gesehen%20wird.

Persönliche Anmerkung:
Um dem Argument aus dem Weg zu gehen "Das Tier gefährdet die Mitmieter oder Miteigentümer des Miethauses". Einen kurzen Dreizeiler aufsetzten und jeden Mitbewohner unterschreiben lassen, das sie/er mit der Hundepflege einverstanden ist. Am Besten ist es bei dieser "Petition" den Hund dabei zu haben. Damit der Nachbar auch sieht von welchem Tier gesprochen wird.

Ist im Mietvertrag die Hundehaltung explizit verboten?
Wenn nicht und der Vermieter kommt jetzt mit dieser Forderung, wäre das eine nachträgliche Änderung des Mietvertrages und die bedarf der Zustimmung des Mieters.
**********Magic Mann
19.862 Beiträge
@********mart
Vorausgesetzt der Vermieter lässt zu das die Wohnung gewerblich genutzt wird.
********mart Paar
3.331 Beiträge
Das ist richtig, wobei seit Corona auch ein Homeoffice eine gewerbliche Nutzung ist, diese aber landläufig nicht als solche eingestuft wird. Somit könnte man den Aufenthalt des Hundes, in der Wohnung, sehr spitzfindig gleichstellen, mit der Homeoffice-Tätigkeit. Denn es gibt keine zeitliche Beschränkung wie lang die "Homeoffice-Arbeitszeit" längstens sein darf.

Ich zum Beispiel kann so lange arbeiten am Tag, wie ich will, weil mein Auftraggeber mir keine Arbeitszeiten vorschreiben kann und auch der Gesetzgeber nicht und die Pflegetätigkeit wird hier anscheinend in ähnlicher Weise ausgeübt, wenn Geld für die Pflege geleistet wird. Erfolgt die Leistungserbringung Ehrenamtlich (weil Freunde, Nachbarn, Verwandte) würde ich es sogar unter nachbarschaftshilfe einordnen und somit liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor.
****one Frau
4.135 Beiträge
Ein Homeoffice macht keinen Schmutz und normalerweise keinen nennenswerten Krach, ein Hund aber durchaus.

Tierhaltung kann ein Eigentümer verbieten, zumindest wenn es sich nicht um Kleintiere handelt, soweit ich weiß.

Und Besucher mit Hund sind etwas ganz anderes als Hunde, die man in Obhut nimmt. Ob gegen Entgelt oder kostenlos, lasse ich mal dahin gestellt.

Ich war selbst sehr lange Hubdegalterin und weiß, was für einen Dreck ein Hund macht, allein schon wenn man von Spaziergängen heim kommt, dazu die Hundehaare... und fast jeder Hund schlägt an, wenn es klingelt oder wenn jemand an der Tür vorbei geht
********_bln Frau
11.887 Beiträge
Zitat von *********Anna:
Mietrecht Tierhaltung überregional
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kennt sich jemand von Euch aus...

Mein Vermieter hat mit eine zeitlang erlaubt einen Pflegehund zu haben. Das bedeutet der Hund war tagsüber bei mir, wenn Frauchen gearbeitet hat und ab und zu im Urlaub über nacht.

Jetzt verbietet er aber Hundhaltung generell. Er ist da auch ein bisschen überempfindlich.

Ich würde mich nun aber gerne wieder als Hundesitter anbieten. Zum Beispiel wenn Herrchen oder Frauchen mal zum Arzt müssen, in ein Konzert gehen wollen...what ever...un dden Hund nicht mitnehmen können, bzw. er nicht alleine bleiben kann.

Kann der Vermieter komplett verbieten, dass ein Hund mich "besucht". Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Vielen Dank schon mal und viele Grüße


Elke

Was steht denn dazu in Deinem Mietvertrag?
*********achen Mann
69 Beiträge
Zitat von ********mart:
Wenn nicht und der Vermieter kommt jetzt mit dieser Forderung, wäre das eine nachträgliche Änderung des Mietvertrages und die bedarf der Zustimmung des Mieters.
So sieht's aus.
Also: War die Tier-/Hundehaltung in deinem Mietvertrag oder durch die zurzeit des Abschlusses des Mietvertrags vorliegende Hausordnung untersagt?
****ely Frau
1.725 Beiträge
Was hat denn dazu geführt, dass der Vermieter es zuerst erlaubt hat und jetzt nicht mehr?
Liegen tatsächliche Gründe vor?
Vielleicht kann man noch gemeinsam eine Lösung finden.
*********achen Mann
69 Beiträge
Ich muss mich korrigieren... Hab mich noch ein bisschen (laienhaft) eingelesen...

Eine nachträglich Rücknahme der Erlaubnis ist möglich, aber nur wenn der Vermieter einen (oder mehrere) "erheblich wichtige/n" Grund/Gründe angibt.
Es muss den Vermieter allerdings die Möglichkeit gegeben werden, den oder die Gründe abzustellen.
Beispiele:
• Dreck im Treppenhaus/Hausflur: Der Mieter kann den Dreck sofort nach entstehen entfernen.
• Hund bellt Nachbarn an: Der Hund kann besser erzogen werden.
Geht allerdings eine Gefahr für die Nachbarn, auch einen einzelnen, aus (z. B. Schwere Allergie), ist der Entzug der Erlaubnis auch ohne Abmahnung möglich, da der Hundebesitzer das Problem nicht durch Maßnahmen ändern kann.

Unterm Strich:
Wenn's richtig dicke kommt, müsstest du einen Anwalt nehmen.
*****ixe Frau
2.168 Beiträge
Zitat von ********mart:
Das ist richtig, wobei seit Corona auch ein Homeoffice eine gewerbliche Nutzung ist, diese aber landläufig nicht als solche eingestuft wird. Somit könnte man den Aufenthalt des Hundes, in der Wohnung, sehr spitzfindig gleichstellen, mit der Homeoffice-Tätigkeit. Denn es gibt keine zeitliche Beschränkung wie lang die "Homeoffice-Arbeitszeit" längstens sein darf.

Ich zum Beispiel kann so lange arbeiten am Tag, wie ich will, weil mein Auftraggeber mir keine Arbeitszeiten vorschreiben kann und auch der Gesetzgeber nicht und die Pflegetätigkeit wird hier anscheinend in ähnlicher Weise ausgeübt, wenn Geld für die Pflege geleistet wird. Erfolgt die Leistungserbringung Ehrenamtlich (weil Freunde, Nachbarn, Verwandte) würde ich es sogar unter nachbarschaftshilfe einordnen und somit liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor.

Es wird durchaus unterschieden, ob das Homeoffice einem Arbeitnehmer gehörend ist oder einem Gewerbebetrieb. Eine zu Wohnzwecken vermietete Räumlichkeit darf nicht ohne Genehmigung gewerblich genutzt werden
**********liste Mann
5.110 Beiträge
@********mart
Ist im Mietvertrag die Hundehaltung explizit verboten?
Wenn nicht und der Vermieter kommt jetzt mit dieser Forderung, wäre das eine nachträgliche Änderung des Mietvertrages und die bedarf der Zustimmung des Mieters.
........
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eindeutig entschieden, dass Formularmietverträge kein generelles Verbot zur Hunde- und Katzenhaltung enthalten dürfen (Az.: VIII ZR 168/12)
Und somit kann sich der Vermieter, sein Hundeverbot an den Hut stecken.
Alleine schon vor Abschluss eines Mietvetrages zu fragen, ob man einen Hund hat oder sich einen anschaffen möchte, geht den Vermieter gar nix an.
Es gibt sogar so weit das man auf diese ungesetzliche Frage schlichtweg lügen dürfte. Wobei da die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Und zum Hundesitten an sich. Selbst wenn du das gegen Bezahlung machen würdest... musst du es dem Vermieter einfach nicht auf die Nase binden.
Und selbst wenn, ist es bis zu einem gewissen Grad nicht gewerblich sondern rechtlich Liebhaberei.
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Gruppen-Mod 
Zitat von **********liste:
Und selbst wenn, ist es bis zu einem gewissen Grad nicht gewerblich sondern rechtlich Liebhaberei.

Mit der Aussage wäre ich ein wenig vorsichtig, weil sie zu pauschal ist.
*****ixe Frau
2.168 Beiträge
Zitat von *******geur:
Zitat von **********liste:
Und selbst wenn, ist es bis zu einem gewissen Grad nicht gewerblich sondern rechtlich Liebhaberei.

Mit der Aussage wäre ich ein wenig vorsichtig, weil sie zu pauschal ist.

Der Begriff der Liebhaberei stammt aus dem Steuerrecht. Den Vermieter interessiert das nicht, ob der Mieter Ausgaben steuerrechtlich berücksichtigen darf.
Seine Immobilie wird nicht dem ausgewiesen Zweck genutzt. Er kann und muss unter Umständen auch eine gewerbliche Nutzung untersagen.

Andere Mieter könnten ebenfalls dagegen sein. Ein gemischtegenutztes Haus hat andere qm-Preise
**********liste Mann
5.110 Beiträge
@*****ixe & @*******geur

Ich glaube, wir verirren uns da jetzt zu weit weg von der Hilfe, nach der das @*********Anna fragte.
Eigentlich wollte ich nur sagen, dass ich es dem Vermieter einfach nicht auf die Nase binden würde. PUNKT!
Solange ich da "NUR" seelische Gewinnabsichten habe und nicht wirklich deutliche FINANZIELLE, würde ich dem Vermieter, sollte er denn nachfragen, schlicht weg sagen, zum Beispiel: "dass ich eigentlich zu gerne selber einen Hund hätte, dass aber aus diesem oder jenem Grund nicht kann. Deshalb hüte ich als Herzensangelegenheit, die Hunde aus dem Freundes- und Bekanntenkreis."
Und, selbst wenn ich, mir übelgesinnte Nachbarn haben sollte, müssten DIESE den rechtssicheren Nachweis erbringen der BEWEIST, das ich meine Leidenschaft gewerblich betreibe.

Darüber hinaus, solange ich ein Hundesitting als ein Hobby aus Leidenschaft mache, mit oder ohne einem "Trinkgeld / Taschengeld", muss es zumindest nach meiner Ansicht auch nicht als ein Gewerbe, angegeben und auch nicht angemeldet werden. Und das weder gegenüber der amtlichen Seite noch gegenüber dem Vermieter.

Das meinte ich mit der Liebhaberei. Vielleicht habe ich mich da etwas unglücklich ausgedrückt, denn ich meinte nicht den Steuerrechtlichen Aspekt. Denn den Begriff Liebhaberei kannte ich auch aus dem Bereich des Gewerbes.
Wenn man ein solches anmeldet, und dann nicht irgendwann mal eine (rechtliche) Gewinnabsicht erkennen lässt, kann es passieren, dass einen das Gewerbe wieder aberkannt wird.

Aber ich glaube, wir sollten an dieser Stelle auch die Seite der rechtliche Feinheiten beenden, denn zum einen sind wir (zumindest ich) keine Rechtsanwälte noch Steuerfachleute und zum anderen hilft es dem Thread auch nicht weiter.
*********Anna Frau
404 Beiträge
Themenersteller 
Hallo Ihr Lieben,

ich sehe es ist kompliziert und es gibt wohl eher keine eindeutige Antwort.

Auf die Frage wieso er es schon mal erlaubt hat und nun nicht mehr kann ich sagen, er war mal bei uns hier in der Wohnung und hat einen großen Kratzer im Parkett entdeckt :-O. Dieser kam zwar von etwas völlig anderen, aber er war der Meinung das könne nur der Hund gewesen sein. Wie gesagt, er ist da ein bisschen überempfindlich im Zusammenhand mit dem Thema Hund.

Ich fürchte ich muss warten bis ich hier in München ein Häuschen mit Garten finde *nixweiss*.

Ich bedanke mich aber bei allen für Eure Mühe.
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Gruppen-Mod 
Dann mach ich hier mal zu
*geschlossen*
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