Wenn die Hausdurchsuchung durch ist, ist es doch eh zu spät.
Folgendes Verhalten wäre ratsam:
1.) Bescheid genau lesen,
2.) keinerlei Aussagen tätigen, auf keine Fragen eingehen,
3.) ggf. wenn möglich (und nötig), kurzfristig Zeuge herbeiholen,
4.) Es ist keinerlei Unterstützung notwendig, d.h. Herausgabe von Passwörtern darf verweigert werden,
5.) Herausgabe des Mobiltelefons grundsätzlich verweigern (Einsicht/Mitnahme nur in besonders schweren Fällen zulässig, im Ggs. zum Computer),
6.) Korrespondenz mit Rechtsanwalt oder engen Familienmitgliedern darf nicht eingesehen/mitgenommen werden,
7.) Falls Kopiergerät im Haus, das was mitgenommen werden soll, bitten zu kopieren.
Wichtiger Hinweis: Ich bin kein Jurist.