Der Widerruf ist juristisch gesehen ein Aufhebungsvertrag, es kommt nicht auf die Bezeichnung an, sondern auf den Inhalt.
Zur Sicherheit würde ich trotzdem meine Vertragsexemplare aufheben ... falls der Vermieter auf die unfaire Idee kommt, Miete einzufordern und nur den Mietvertrag vorlegt. Miete wird nämlich auch fällig, wenn man gar nicht einzieht ....
Zur Sicherheit würde ich trotzdem meine Vertragsexemplare aufheben ... falls der Vermieter auf die unfaire Idee kommt, Miete einzufordern und nur den Mietvertrag vorlegt. Miete wird nämlich auch fällig, wenn man gar nicht einzieht ....