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36042 Rauchen in eine WG

****ka Mann
227 Beiträge
Themenersteller 
36042 Rauchen in eine WG
Hallo zusammen
Ich benötige Empfehlungen
Meine Tochter mit ihre Freundin in eine WG eingezogen wo schon ein Mädel gewohnt hat. Bei Besichtigung der Wohnung wurde von Vermieter gesagt das in der Wohnung nicht geraucht wird
Jetzt nach dem Einzug stellt es sich raus das eine Mitbewohnerin doch drin raucht.
Die Mädels haben gebeten die dritte, wenn sie raucht dann bitte nur auf dem Balkon und sie hat auch schon zwei mieten nicht bezahlt so das die es von den zwei mitgetragen musste
Da drauf eskalierte nur alles.
Jetzt wollen die zwei Mädels ausziehen,
Leider besteht nur ein Mietvertrag für alle 3 für 2 Jahre.
Besteht die Möglichkeit irgend eine Sonderkündigung da durchzukriegen.
Was jetzt auch noch rausgekommen ist, dass die das die schon länger Probleme macht und nur das wegen die zwei Zimmer frei geworden sind.
******iar Mann
1.836 Beiträge
Warum sollen die zwei Mädel ausziehen und nicht die Raucherin? Soweit ich weiss kann ein Vermieter einzelnen Personen einer WG fristlos kündigen wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat §573 BGB. Rauchrückstände sind nur sehr schwer und mit ziemlichen Kosten zu entfernen, daher würde mit dem Vermieter sprechen. Ansonsten :

https://www.immoportal.com/vermieten/mietvertrag/wg-mietvertrag-was-mieter-und-vermieter-wissen-sollten
****s04 Paar
21 Beiträge
Ohne Kenntnis, was im Mietvertrag vereinbart wurde, kann man hier überhaupt keine Ratschläge erteilen.
****ka Mann
227 Beiträge
Themenersteller 
Sie haben ein gemeinsamen Mietvertrag
Und nach dem gesprech mit dem Mieter müssen sie alle drei den Kündigung unterschrieben einreichen
Wenn die einzeln ausziehen wollen müssen sie nachmieter selber suchen
Die Raucherin will aber nichts unterschreiben und nicht ausziehen
Und so wie es aussieht kann auch die Miete nicht zahlen
******aas Mann
1.590 Beiträge
Das gemeinsame Unterschreiben eines Mietvertrags führt rechtlich gesehen zur Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). In einer GbR hat jedes Mitglied das Recht, ein Ausscheiden aus der Gesellschaft zu erwirken, ohne die anderen Mitglieder nach deren Zustimmung fragen zu müssen.

Für einen Mietvertrag heißt das im Normalfall: Wollen die beiden Mieterinnen den gemeinsamen Vertrag kündigen, üben sie damit das Recht auf Ausscheiden aus der GbR aus. Die dritte Mieterin muss dem nicht zustimmen, das Gesetz zwingt sie quasi dazu, die Kündigung zu unterschreiben.

Natürlich führt das oft zu Streit und kann bis vor Gericht gehen - was man der dritten Mieterin klarmachen sollte. Sollte es zur Klage kommen, wird sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit verlieren und die Gerichtskosten tragen müssen. Da die genauen Klauseln des Mietvertrags jeoch nicht bekannt sind, lässt sich keine eindeutige Aussage treffen.

Quellen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/zum-ausscheiden-aus-der-wohngemeinschaft-wg-mehrheit-von-mietern-und-vermietern_062097.html
https://www.roemer-rechtsanwaelte.de/kuendigung-mietverhaeltnis-wg/

Viele Kanzleien führen eine erste kostenlose Rechtsberatung durch. Da nicht alle Dezail des Falls hier bekannt sind, würde ich dazu raten.
*******n71 Frau
1.732 Beiträge
Ich würde den Mietvertrag bei einem Anwalt oder Mieterverein überhaupt erstmal rechtlich prüfen lassen. Vielleicht kommen da schon Nichtigkeiten raus, dass man rauskommt.

Manche Vermieter machen es sich gerne auch mal einfach und gründen ihre eigenen Gesetze 😉
*****ara Frau
5.066 Beiträge
Beweisen, dass sie drinnen raucht und damit zum Vermieter?

Ansonsten ja, Mieterbund etc
****ka Mann
227 Beiträge
Themenersteller 
Im Vertrag steht definitiv nichts über Rauchen
*****tta Frau
1.133 Beiträge
...wer nicht zahlt, erfüllt seine Vertragspflicht ja schon mal nicht... und eine Raucher-Renovierung kostet und das will der Vermieter sicher vermeiden.

Jenseits des internen Kriegs nur ein Gedankenspiel... zahlen die beiden nur ihren Anteil, oder keine Miete mehr, verändert das ggf. die entspannte Lage des Vermieters.

Zeigen Sie ihm dabei zeitgleich an, dass es aufgrund von Miss Smokey

a) zu der Gelddifferenz kommt und
b) die Rauchfreiheit von Miss S. alleine nicht eingehalten wird und damit sein Mietgut Schaden nimmt,

möchten sie sich von jeglicher Schadensgewährleistung freihalten.

Bin kein Fachmann, aber das so als Exit-Strategie. Sofern Miss S. nicht mit dem Vermieter verwandt oä ist, könnte es ja gelingen...
******aas Mann
1.590 Beiträge
Dem Vermieter wird ziemlich egal sein, wer der Verursacher des Schadens ist oder wer seinen Anteil nicht zahlt - Vertrag ist Vertrag, Vertragspartner ist die WG, keine Einzelperson. Der bleibt leider sehr entspannt.

Bei einem Schaden sind alle Mitglieder der WG haftend, bei Mietverzug auch. Im Zweifel kommt dann der Gerichtsvollzieher und pfändet, ganz egal wem was gehört. Ich hoffe, die Mieter haben auch gemeinschaftlich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sonst greifen zwar die privaten Haftpflichtversicherungen - aber eben nur da, wo auch welche da sind.
****ose Frau
8.056 Beiträge
Was passiert, wenn sie alle keine Miete mehr zahlen?

Dann hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, sie zu kündigen - ohne dass die Dritte unterschreiben muss…

Ist nicht schön, aber….. ein Gedanke
****ka Mann
227 Beiträge
Themenersteller 
Ich hab schon zu den Mädels gesagt die die entstiegen die Lastschrift dem Vermieter und überweisen nur ihren Anteil
Die entstehende Mahnungsgebühre hat die nicht zahlende zu tragen
*****ixe Frau
2.166 Beiträge
Zitat von ****ka:
Ich hab schon zu den Mädels gesagt die die entstiegen die Lastschrift dem Vermieter und überweisen nur ihren Anteil
Die entstehende Mahnungsgebühre hat die nicht zahlende zu tragen


wie oben schon geschrieben, ist das kein guter Ratschlag.
Der Vermieter kann sich aussuchen, wen von den drei Damen er sich heraussucht, um die gesamte Miete zu kassieren. Da die Drei Gesamtschuldner sind.

Die Querelen zwischen den Dreien müssen diese untereinander, im Zweifel zivilrechtlich, klären
****z35 Mann
1.416 Beiträge
Bei einem einheitlichen Vertrag haften alle als Gesamtschuldner, also auch für die säumige Zahlerin mit. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er sich sein Geld holt. Nichtzahlen macht also nur dann Sinn, wenn man darauf hofft, dass der Vermieter kündigt.

Wenn es dann schlecht läuft, zieht ausgerechnet die Raucherin nicht aus .... Räumungsklage .... Zwangsräumung .... und die Kosten holt sich der Vermieter bei den anderen ....

Sinnvoll und zielführend ist nur eine Vereinbarung mit dem Vermieter, in der sich dieser auf eine Haftungsbegrenzung einlässt ...
****ose Frau
8.056 Beiträge
Zitat von *****ixe:
Zitat von ****ka:
Ich hab schon zu den Mädels gesagt die die entstiegen die Lastschrift dem Vermieter und überweisen nur ihren Anteil
Die entstehende Mahnungsgebühre hat die nicht zahlende zu tragen


wie oben schon geschrieben, ist das kein guter Ratschlag.
Der Vermieter kann sich aussuchen, wen von den drei Damen er sich heraussucht, um die gesamte Miete zu kassieren. Da die Drei Gesamtschuldner sind.

Die Querelen zwischen den Dreien müssen diese untereinander, im Zweifel zivilrechtlich, klären

Es haften alle.
Nicht aussuchen und einzelne
****ka Mann
227 Beiträge
Themenersteller 
Das ist richtig
Aber was weg ist schwierig wieder zurück zu bekommen
So können wir uns dann wenn es zu Gerichtsverfahren kommt uns von Mahnungen freisprechen
Das ist meine Überlegung
****z35 Mann
1.416 Beiträge
@****ose bei Gesamtschuldnern haftet jeder auf das Ganze, und der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem er was fordert.

Der Vermieter kann sich hier an eine der Mieterinnen halten, und von dieser die gesamte Miete, Nebenkosten, etwaigen Schadensersatz und Prozeß- Räumungskosten verlangen. Er hat ein Wahlrecht. Ob und mit welchem Erfolg diese Mieterin von den anderen etwas zurückbekommen kann, ist eine Frage des Gesamtschuldnerausgleichs und muss den Vermieter nicht interessieren.

Daraus folgt auch @****ka , dass sich keine der Mieterinnen von Mahnkosten -und später Prozess- und Räumungskosten durch (Teil-) Zahlung befreien kann, weil sie ja für alles haftet.
*****_Oo Frau
1.142 Beiträge
Zitat von ****ka:
Im Vertrag steht definitiv nichts über Rauchen

Dann hat der Vermieter sich ein Ei gelegt. Wenn er das Nichtrauchen in der Wohnung nicht im Vertrag aufgenommen hat, wird es für ihn schwierig das und eine Raucherrenovierung durchzusetzen.

Bleibt nur noch der Mietanteil. Ich würde es dem Vermieter sagen, dass Sie raucht und auch den Mietanteil nicht zahlt. Hier sieht man dann auch wie der Vermieter so drauf ist.
****ose Frau
8.056 Beiträge
Ah
Okay
Das ist mir anders erklärt worden
****z35 Mann
1.416 Beiträge
Rauchen in der Wohnung lässt sich ohnehin kaum verbieten ... und praktisch erst recht nicht durchsetzen ....
****ose Frau
8.056 Beiträge
Welche Chance haben die beiden Mädels eine Kündigung zu bekommen, wenn die dritte nicht zahlt und nicht unterschreibt?

Nur, dass der Vermieter kündigt.
Wann kündigt der Vermieter?
Wenn nicht gezahlt wird.
Geld auf die Seite legen - oder gibt es eine andere Möglichkeit
****z35 Mann
1.416 Beiträge
Mit dem Vermieter reden .... aber warum sollte der?
****ose Frau
8.056 Beiträge
Da stand vom TE, dass er auf die drei Unterschriften besteht
****z35 Mann
1.416 Beiträge
Eben .... er hat drei Schuldnerinnen, an die er sich halten kann ...
*********elia Frau
735 Beiträge
Kann es sein, dass die schäumige Nichtzahlerin das schon länger macht und der Vermieter das auch wusste und die Vorgänger deswegen ausgezogen sind? Wenn dem so ist könnte man auch über arglistige Täuschung nachdenken und dass der Vermieter deswegen die Unterschriften aller drei wollte, weil er genau wusste, dass von der eh nichts kommt.
Evtl gibt's ne Möglichkeit an die Vorgänger ran zu kommen und sich da mal kundig zu machen.
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