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Überregional Arbeitsrecht - wer kann helfen

*******gedy Frau
1.370 Beiträge
Themenersteller 
Überregional Arbeitsrecht - wer kann helfen
ich habe ab heute urlaub für 4 wochen (wobei bereits zwei tage vorher schon geschlossen wurde - kurzfristig)

heute habe ich durch zufall erfahren, dass mein chef für renovierungen den gesamten dezember schließen möchte (das wurde mir von zwei verschiedenen menschen erzählt) - aber davon weiß ich nichts
ich werde nach stunden bezahlt - wenn also die zwei wochen nach meinem urlaub nicht geöffnet wird, werde ich keinen lohn bekommen - darüber bin ich nicht informiert

ich komme also offiziell aus dem urlaub und kann dann zwei wochen nicht arbeiten - er hat das geplant, hat mich aber nicht informiert

das ist doch nicht ok?
das arbeitsverhältnis ist angespannt - wir sind nur zu zweit - die kommunikation ist ein desaster - aber zumindest das hätte doch kommuniziert werde müssen...

gibt es da rechtliche vorgaben? ich bin hoch enttäuscht und will das so nicht hinnehmen
****_KW Paar
127 Beiträge
Ich bin "nur" Betriebsrat und kein Jurist. Meines wissens nach gilt, dass du prinzipiell deine Arbeitskraft anbieten musst. Lehnt der AG dies trotz bestehendem Arbeitsverhältnis ab, so muss er dich dennoch bezahlen.

Über die geplante Schließung hättest du offiziell informiert werden müssen. Dem AG war bekannt, dass du im Urlaub bist und das er dich danach für einen bestimmten Zeitraum nicht braucht. Von daher sehe ich hier ein verschulden seinerseits. Allerdings kann ich es ad hoc nicht juristisch begründen.
Gruß Niko
*******ng27 Frau
2.134 Beiträge
Was @****_KW schreibt ist richtig.

Du musst anbieten, dass Du arbeiten kannst und willst. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot nicht an ist er in "Annahmeverzug" und hat Dich so zu bezahlen, als wenn Du arbeiten würdest.
Die ausgefallenen Stunden müssen vom Arbeitnehmer auch nicht später geleistet werden. Das ist das Problem des Arbeitgebers, nicht des Arbeitnehmers.
https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html
*******gedy Frau
1.370 Beiträge
Themenersteller 
puh - gut...
er kann das also auch nicht mit überstunden in den monaten danach abrechnen?
ich könnte sogar die beiden tage vorher anrechnen lassen - ich war eine woche krank (das erste mal seit jahren) und wir waren geschlossen - er hat dann die letzen beiden tage bis zum urlaub zu gemacht..
ich hätte meinen urlaub ganz anders geplant, wenn ich gewusst hätte, dass ich off bin - dann hätte man eine einigung erzielen können - aber so ist das einfach nicht fair - ich sitze jetzt 2 wochen zuhause rum - offiziell weiß ich es noch immer nicht
****_KW Paar
127 Beiträge
Du kommst am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub gemäß deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur Firma. Wenn dort niemand ist, dann informiert du deinen Vorgesetzten telefonisch darüber, dass du arbeiten möchtest. Du kannst auch nach dem Telefonat eine Mail schreiben. Deren Inhalt ist zwar juristisch nur dezent zulässig, allerdings dokumentiert sie Datum hnd Uhrzeit. Und dann abwarten.
**********r_Nds Paar
171 Beiträge
Was steht denn in Bezug auf die Arbeitszeit bzw. Wochenstunden genau in deinem Vertrag drin?
Sollte dort genau drin stehen, dass du z.b. 30 bis 40 Stunden leisten mußt, dann gilt das auch andersrum, dass dein Chef dich für diese Zeiten beschäftigen, bzw. bezahlen muss. Dann ist das korrekt, was hier bisher geschrieben wurde. Wenn aber keine genaue Regelung für die Arbeitszeit im Vertrag steht oder z.B. Arbeitszeiten nach Bedarf, dann könnte es kompliziert werden.
Auf jeden Fall erstmal so verfahren, wie JaNi_KW geschrieben hat und alles genau dokumentieren.
*********64938 Mann
179 Beiträge
Das ganze hört sich an als wollte dich dein Arbeitgeber loszuwerden.
Bei meinem war das mal so ähnlich nur das er alles nicht mehr bezahlt hat . Weihnachtsgeld weg
Überstunden. Weg
260 Überstunden auf ein Konto gesammelt die Prozente dafür gab es nicht.
Und zum Schluss sollte die Fahrt zum Kunden auch nicht mehr bezahlt werden.
Ich hatte mich dann vorsichtshalber bei mehreren Firmen schon mal beworben, und siehe da es hätte geklappt.
Jetzt habe ich ein 13 Gehalt und über 10000€ brutto mehr im Jahr . Arbeite immer im trockenen und warmen habe Gleitzeit und Rufbereitschaft und das wird alles gut bezahlt.
Dazu sollte man auch sagen ich war 39 Jahre in der alten Firma wo die Löhne immer kleiner wurden und die AMG -Mercedes 3 Stück der Chefs jedes Jahr immer größer.
Da war das Überstunden Konto wieder Klasse ich könnte kündigen und direkt zu Hause bleiben bei Bezahlung.
Du hast echt Glück Immonet werden in allen Bereichen Leute gesucht.
*******elle Frau
2.239 Beiträge
Ich würde an deiner Stelle auch was anderes suchen, das hab ich letztes Jahr auch gemacht und direkt 20000 mehr im Jahr plus firmenwagen. Daher die Zeit ist günstig gerade in unserem Alter.
******762 Frau
106 Beiträge
Du könntest natürlich auch dem Chef eine email schreiben - ich bin kein Fan von Telefonaten, wenn am Ende vlt um Geld gestritten wird.
Frag ihn freundlich, ob das Gerücht der Renovierung stimmt und ob er Dir bitte terminliche Details nennen kann.
Vlt hat er Deine Lohnkosten für Dezember einkalkuliert.
Ohne die Umstände genau zu kennen, muss man nicht gleich vom Schlimmsten ausgehen.
An meiner Stelle wäre der Urlaub mit der Gewissheit der Fakten besser, als sich Verschwörungstheorien hinzugeben.
**********Magic Mann
19.862 Beiträge
@*******gedy

Egal was du tust, du dokumentierst es direkt von Anfang an!

Bist Du in der Firma festangestellt?
Wenn ja, dann muss dein Arbeitgeber dich informieren wie es in diesen zwei Wochen weiter geht.

Er kann nicht selbstverständlich davon ausgehen dass Du unbezahlt Zuhause sitzt.

Kontaktiere ihn direkt und warte gar nicht ab.

Schreibe ihm eine Mail, und zusätzlich ein Schreiben per Einschreiben Rückschein.

In dem Schreiben stellst Du fest das für diese Info erhalten hast, zwecks Renovierung und wann Du wieder da sein sollst.

Mit der Frage wie das mit der Vergütung ausschaut, da du ja auf Stunden angestellt bist.

Danach kannst Du weiter agieren.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Ich würde eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Sollte nicht die Welt kosten und ist eine sicherere Aussage als hier zu dem Thema, die u.U. Probleme verursachen kann wenn sie nicht korrekt war.
*****ixe Frau
2.168 Beiträge
Zitat von ******iar:
Ich würde eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Sollte nicht die Welt kosten und ist eine sicherere Aussage als hier zu dem Thema, die u.U. Probleme verursachen kann wenn sie nicht korrekt war.

Und was würde ein Anwalt als erstes überlegen?
Ob das vom Hören/ Sagen benannte Gerücht überhaupt stimmt. Also muss mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen werden, was dieser vorgesehen hat.

Und der Blick in den Vertrag.

Passt das nicht zusammen, könnte man über den Anwalt Beratung einholen.

Dennoch würde ich auch hier erst das Gespräch mit dem AG vorziehen
*******y_58 Mann
15 Beiträge
„Mit reden macht man die Sache aus“ sagt man bei uns in Bayern und meine Meinung ist auch aus der Erfahrung heraus so, dass das immer die beste Möglichkeit ist herauszufinden was denn wirklich Sache ist. Was man gehört hat und nicht selber von der Quelle weiß, muss nicht unbedingt stimmen! Wenn du die Fragen, die du hier gestellt hast, deinem Arbeitgeber stellen würdest, hättest du schon antworten.
Wie gesagt, das ist nur meine Meinung und ich würde es so machen. Ein Arbeitgeber ist ja nicht dein Feind, sondern dein Brötchengeber.
LG
**********Magic Mann
19.862 Beiträge
Reden unter vier Augen macht meiner Meinung nach kein Sinn. Wenn dann sollte eine zweite Person dabei sein.
Denn es gibt ja nur Chef und die TE.

Daher ist Schriftlich immer besser
*****eer Mann
192 Beiträge
Bitte beim Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen.

Eine erste Beratung kostet in der Regel nichts oder einfach in eine Gewerkschaft eintreten, da ist sowas in der Mitgliedschaft enthalten.
*****tta Frau
1.133 Beiträge
In mancher Rechtschutzversicherung ist auch eine telefonische Beratung zum Vorgehen bzw. Rechtsauskunft mit einem Rechtsanwalt kostenfrei inkludiert.

Bei der Gewerkschaft auch...
*********_Cat Frau
4 Beiträge
Moin

Die Vorredner haben alle Recht. Du bietest Arbeit an, er muss dir welche geben.
Allerdings gibt's es laut Arbeitsrecht weitere Möglichkeiten, da dein Chef aber sich nicht drum gekümmert hat, geschweige den dich informiert, ist's nicht dein Problem.
Kurzarbeitergeld zb, müsste beim Arbeitsamt beantragt werden, heißt du wärst in der zeit arbeitslos, aber auch nicht vermittelbar (haben zu Corona wahnsinnig viele Betriebe gemacht). Urlaub, Überstundenabbau alles möglich, genauso wie entgeltfreie Freistellung, Zwangsurlaub, aber es hängt und fällt alles mit der nicht gelaufenen Information.
Ich schätze Mal ihr habt keinen Betriebsrat, somit bv?! Seid ihr tarifrechtlich gebunden? Dann kann dir Gewerkschaft helfen, auch wenn du kein Mitglied bist (könntest allerdings nach dem Gespräch einen Vertrag zur Mitgliedschaft vorgelegt kriegen)
*******geur Mann
21.793 Beiträge
Gruppen-Mod 
Irgendwie sind alle Ratschläge ein Stochern im Nebel:
Es fehlen ja Fakten wie:
Besteht ein Arbeitsvertrag?
Um welche Art Beschäftigung handelt es sich (Vollzeit, Teilzeit, Minijob)?
Wie ist die Bezahlung explizit geregelt?
Wie ist der Urlaubsanspruch explizit geregelt?

Die Branche wäre auch noch interessant.

Ich würde den Arbeitgeber auch erstmal persönlich - ein wenig "hintenrum" ansprechen.
So nach dem Motto "Haben Sie schon gehört, dass das Gerücht umgeht, wir hätten im Dezember geschlossen?" oder ähnlich.
Und erst nach dem Gespräch würde ich mir überlegen, ob und welche Schritte ich unternehmen sollte und könnte.
*********oaded Mann
525 Beiträge
Du solltest dich nicht nur auf ein Gerücht verlassen, dass in den Wochen nach deinem Urlaub der Betrieb geschlossen ist. Erstens müsste es eine Information der Geschäftsleitung an ALLE Mitarbeiter geben und wenn diese, z. B. im Rahmen einer Betriebsversammlung war, bei der du nicht anwesend bist, dann frage die Geschäftsleitung direkt darauf an. Wenn die Maßnahme betätigt wird und dir keine schriftliche Mitteilung gegeben wird, was in der besagten Zeit mit deinem Arbeitsverhältnis ist oder wie du dich zu verhalten hast oder ob das mit Überstunden verrechnet wird, was zulässig ist, dann schreibe selbst eine Mitteilung an die Geschäftsleitung in der du den Inhalt des Gesprächs dokumentierst. Dann hast du zumindest einen Nachweis, dass du dich aktiv um Abklärung bemüht hast und wann.

Wird die Schließung bestätigt und keine weiteren Maßnahmen mitgeteilt, wie Überstunden abgelten oder Sonstiges, dann verfahre, wie oben bereits mitgeteilt. Biete deine Arbeit am ersten Tag nach deinem Urlaub an und schau, was passiert. Dokumentiere das im Zweifelsfall.

Rechtssicher sagt die das aber ein Anwalt für Arbeitsrecht.
****e19 Frau
9.884 Beiträge
Ich würde nicht erst auf das Urlaubsende warten und dann agieren. Die Leute reden viel. Manchmal steckt nichts Wahres dahinter.
Wenn möglich würde ich das mit dem Chef sachlich (noch im Urlaub) per Einwurf/Einschreiben, Anruf oder per Mail klären wollen.
Die Spannung, im Urlaub nicht zu wissen wie es danach weitergeht, würde für mich im Stress ausarten. Der Urlaub wäre nicht erholsam, weil sich das Gedankenkarussell ständig darum dreht. Da bräucht ich nach dem Urlaub gleich nochmal Urlaub.
Schließlich dreht es sich hier auch um eine existentielle Frage. Lieber gleich klären als einen versauten Urlaub haben, nach dem ich verspannt und gestresst wieder zur Arbeit robben würde.
******iar Mann
1.838 Beiträge
Zu den Personen die empfehlen zum AG zu gehen und diesen anzusprechen o. diesen anzuschreiben - In dem Moment wo sie dieses macht, ist sie nicht mehr überrascht nach Urlaub das sie nichts von wusste. Sie hat ja dann eine Aussage vom AG vor dem Eintreten des Problems. Das kann Konsequenzen haben wie kein Entgelt für die zwei Wo. etc. Vor der Tür stehen nach dem Urlaub und nicht arbeiten können,w eil geschlossen und keine Info bekommen zu haben ist eine völlig andere Situation.
Besser ist in dem Moment einen Anwalt zu fragen ob sie ihn überhaupt ansprechen soll oder ob sie dann Schutz bzgl. Möglichkeiten zu handeln verliert.... Wie gesagt wurde, entgeltfreier Zwangsurlaub ist z.B. eine Option die der AG hat, aber verliert wenn er nicht informiert hat.
*****tta Frau
1.133 Beiträge
Sofern ich das im Eingangspost verstanden hab, sind sie nur zwei - Chef plus die TE.
*******ed70 Mann
473 Beiträge
Hey, hier gibt's echt viele interessante Antworten, aber du weißt doch noch gar nicht, wie dein Chef dich nach dem Urlaub eingeplant hat? Ob du vielleicht mit Aufräumen oder Umräumen sollst oder so. Ich würde das mal abwarten und dann kannst du dir immer noch Hilfe bei einem Rechtsanwalt holen.
*******gedy Frau
1.370 Beiträge
Themenersteller 
einen vertrag gab es nicht
tatsächlich ist er gestern bei mir vor der haustür gestanden und hat mir einen arbeitsvertrag unter die nase gehalten - wir haben am 18. eine steuerprüfung und dafür brauche er den - ich hab den unterschrieben ohne zu lesen und hab auch keine kopie ( wie doof kann man den sein???) ich habe ihn heute morgen per whatsapp um eine kopie gebeten - bisher habe ich keine antwort

ich arbeite in der gastronomie als service
midijob mit 36std
wir sind zu zweit
offiziell arbeite ich auf mindestlohn
wir haben jedes jahr von mitte november bis mitte dezember für 4 wochen geschlossen
ich habe die gesamte arbeitszeit der letzten jahre lückenlos dokumentiert
ich erhalte keine lohnabrechnungen - er hatte immer ausreden und irgendwann hab ic es aufgegeben - das geld kamm ja immer pünktlich
ich bin auf dem weg in den urlaub und melde mich nach dem we
vielen dank für eure antworten
*****tta Frau
1.133 Beiträge
Hui. Er hat Dich wohl überrumpelt.
Normalerweise hat man mindestens nen Tag Zeit zum Gegenlesen und rechtlich prüfen. Fürs nächste mal: Da hätt ich ein Bild mit dem Smartphone gemacht vom unterzeichneten Vertrag von jeder Seite...

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