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HPV-Impfung

*********marin Frau
32 Beiträge
Themenersteller 
HPV-Impfung
Ich beschäftige mich gerade mit der HPV-Impfung und möchte gerne die folgenden Infos mit euch teilen.

Vorsorge:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/frueherkennung-vorsorge/frueherkennung-von-gebaermutterhalskrebs#:~:text=Um%20Geb%C3%A4rmutterhalskrebs%20in%20Deutschland%20weiter%20zur%C3%BCckzudr%C3%A4ngen,%20wird%20die%20Fr%C3%BCherkennung%20seit

https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/gebaermutterhalskrebs-screening/

Für gesetzlich Versicherte, wer zahlt was:
https://www.krankenkasseninfo.de/test/hpv

Was kostet die Impfung:
Je nach Impfstoff kostet eine Dosis in Deutschland rund 160 Euro. Es werden drei Impfungen benötigt, damit belaufen sich die Kosten auf 480 Euro. Die Arztgebühren sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Kostenerstattung der HPV-Impfung für Erwachsene (entschiedengegenkrebs.de)

Frage an Euch:
Mir wurde mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme der Impfung durch die Krankenkasse auch für mich möglich sein könnte, wenn dies dementsprechend mit Argumenten unterlegt ist. Im Konkreten geht es um „Kosten – Nutzen“ für die Krankenkasse, im Falle einer Erkrankung von mir.
Hat jemand von euch Erfahrung damit oder kann Tipps geben?

Danke *g*
********chen Frau
675 Beiträge
Ich (43 Jahre) habe mich vor ca 2 Jahren auch nachträglich für die HPV Impfung entschieden Ich habe dies gemeinsam mit meinem Mann gemacht. In meinem Freundeskreis gibt es auch zwei Personen, die sich nachträglich noch mal impfen haben lassen.

Wir gehören ja vom Alter her der Personengruppe an, für die die Impfung damals noch nicht existiert hatte bzw in die Kategorie "neu und gefährlich" fiel.

Für mich und meine besagten anderen Personen gab es keine Kostenbefreiung. Wir haben jeweils die Kosten selber getragen. Ich habe aber auch schon mal gehört, dass es unter Umständen möglich ist, dass die Krankenkasse bezahlt.

Aber selbst wenn die Krankenkasse nicht bezahlt, sehe ich es als eine sehr gute Investition in die eigene Gesundheit.

Mich hat damals eher traurig gemacht, dass man über diese Möglichkeit seitens der Frauenarztpraxis gar nicht aufgeklärt wurde.

Ich hatte mir die Information letztlich über einen befreundeten Arzt selbst verschafft und die Impfung eingefordert. Hier müsste noch eine stärkere Aufklärung erfolgen, da es ja viele ältere Menschen gibt, die in ihrer Kindheit nicht geimpft worden sind (weil es die Impfung damals noch nicht gab).
***ie Frau
5.646 Beiträge
Ich hab mich vor 15 Jahren nachträglich impfen lassen und meine Krankenkasse hat mich ausgelacht, als ich sie gefragt habe, wegen einer Kostenbeteiligung.

Ich wollte unbedingt eine Impfung und mein Arzt, der schon kurz vor der Rente stand, hat mich da wundervoll unterstützt.
Selbst als ich unsicher wurde,und ihn gefragt habe, warum er mir etwas nicht gesagt hatte, hat er mir in Ruhe auch diese Fragen beantwortet.

Er war ein Schatz ! 🥰

Ich finde diese Alters-Einteilung der Krankenkassen nicht nur dumm/ignorant, sondern auch diskriminierend.

Ich hab's dann natürlich selbst bezahlt.
*****169 Frau
6.194 Beiträge
Leider keine Erfahrung damit. Kann nur Tipps geben.

Die HPV-Impfung ist keine Pflichtimpfung, bedeutet => freiwillige Zusatzleistung der jeweiligen Krankenkasse.

Sollte deine Kasse nicht bezahlen => Kasse wechseln

Vor dem Wechsel Kasse unbedingt abklären, ob eine Wartezeit für die Anspruchnahme einer freiwillige Zusatzleistung vonnöten ist.

Dann Kasse wechseln und impfen lassen.

Allerdings streckst du die Kosten immer vor, und musst im Nachgang die Rechnungen dafür bei der Kasse einreichen.
*****022 Frau
243 Beiträge
Ich habe mich nachträglich impfen lassen aufgrund meiner Vorgeschichte. Habe eine Erstattung bei der Kasse beantragt und es genehmigt bekommen.
*********marin Frau
32 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von ********chen:
Ich (43 Jahre) habe mich vor ca 2 Jahren auch nachträglich für die HPV Impfung entschieden Ich habe dies gemeinsam mit meinem Mann gemacht. In meinem Freundeskreis gibt es auch zwei Personen, die sich nachträglich noch mal impfen haben lassen.

Wir gehören ja vom Alter her der Personengruppe an, für die die Impfung damals noch nicht existiert hatte bzw in die Kategorie "neu und gefährlich" fiel.

Für mich und meine besagten anderen Personen gab es keine Kostenbefreiung. Wir haben jeweils die Kosten selber getragen. Ich habe aber auch schon mal gehört, dass es unter Umständen möglich ist, dass die Krankenkasse bezahlt.

Aber selbst wenn die Krankenkasse nicht bezahlt, sehe ich es als eine sehr gute Investition in die eigene Gesundheit.

Mich hat damals eher traurig gemacht, dass man über diese Möglichkeit seitens der Frauenarztpraxis gar nicht aufgeklärt wurde.

Ich hatte mir die Information letztlich über einen befreundeten Arzt selbst verschafft und die Impfung eingefordert. Hier müsste noch eine stärkere Aufklärung erfolgen, da es ja viele ältere Menschen gibt, die in ihrer Kindheit nicht geimpft worden sind (weil es die Impfung damals noch nicht gab).

Ich sehe es durchaus als eine gute Gesundheitsfürsorge. Jedoch möchte ich den Versuch, die Bezahlung durch die Krankenkasse, nicht unversucht lassen.
Ich habe die aktive Ansprache zur HPV-Impfung und zur Auffrischung der Hepatitis A/B erst durch einen Beratungstermin im Haus CASAblanca erhalten.
Ich nehme meine Vorsorgetermine beim Frauenarzt regelmäßig wahr.
********nett Frau
120 Beiträge
Zitat von *****022:
Ich habe mich nachträglich impfen lassen aufgrund meiner Vorgeschichte. Habe eine Erstattung bei der Kasse beantragt und es genehmigt bekommen.

darf ich fragen welche krankenkasse?

Mein Arzt meinte mit ca 600 Euro muss ich rechnen und Kasse übernimmt das nicht...
*****le8 Frau
216 Beiträge
Meine Hausärztin hat geraten bei der Frauenärztin abzuklären, ob bereits HPV Viren im Körper nachgewiesen wurden (angeblich testet die Frauenärztin dies alle drei Jahre automatisch über den Abstrich).

Mit diesem Ergebnis sollte ich dann zur Krankenkasse gehen und fragen, ob ich eine Erstattung bekommen würde oder nicht.

Circa 600 Euro hat auch sie genannt.
****555 Frau
408 Beiträge
Hey 👋
Vielleicht ein kleiner Hinweis:
Für die Bewilligung von Anträgen welche keine Pflichtleistung eines Trägers (Krankenkassen o.A )
stellen muss:
➡️ eine besondere Notwendigkeit vorliegen
Das hieße im Fall der Hpv Impfung zum Beispiel:
↪ eine Grunderkrankung die einen schweren Verlauf bei Ansteckung "fördern" könnte ( Autoimmunerkrankungen etwa, hier auch Diabetes und co z.B neben Krebs, Rheuma usw)
↪ eine hohe Exposition bestehe (
also ein hohes Ansteckungsrisiko) - wie zum Beispiel
"Mein Lebensstil gebietet es mir wöchentlich die Partner zu wechseln" / swinge regelmäßig u.ä

Je mehr Begründung um so höher die Wahrscheinlichkeit auf Kostenübernahme
➡️➡️➡️ PS: eine Kannleistung i.S des Gesetzgebers bedeutet nicht, das sich die KK sich aussuchen kann ob sie bewilligt oder nicht ..
Vielmehr ist bei der Prüfung jeder Tatbestand/ vorgebrachte Grund eingehend zu prüfen & für & wieder abzuwägen
➡️➡️Bedeutet Wiederspruch ist immer gut 👍 👍
da nicht selten Fehler bei der Prüfung zu einer Bewilligung aufgrund von Verfahrensfehlern führen 🤣 . .daher im WS am besten direkt um Einschaltung der Rechtsstelle der Krankenkasse zur Klärung des Entscheides bitten, sollte man vorhaben den WS negativ zu bescheinigen.

Liebe Grüße Euch 👋👋
Maja
*******dDay Frau
4.799 Beiträge
Zitat von *****le8:
Meine Hausärztin hat geraten bei der Frauenärztin abzuklären, ob bereits HPV Viren im Körper nachgewiesen wurden (angeblich testet die Frauenärztin dies alle drei Jahre automatisch über den Abstrich).

Mit diesem Ergebnis sollte ich dann zur Krankenkasse gehen und fragen, ob ich eine Erstattung bekommen würde oder nicht.

Das mit dem Abstrich verstehe ich nicht.

Es ist doch gar nicht relevant, ob Du schon mit einem Stamm infiziert bist.

Die Impfung schützt doch trotzdem vor anderen Stämmen.

(Die Routinetestung bei Gyn ist noch relativ neu. Ich glaube, die wurde 2021 eingeführt.)
****555 Frau
408 Beiträge
• bei aktueller Infektion wird nicht geimpft

(Ähnlich wie du bei Grippe keine Grippeimpfung bekommst)
Profilbild
********e_HD
46 Beiträge
Wir wissen aus der Praxis, dass es Krankenkassen gibt, die immer bezahlen, wenn es eine ärztliche Verordnung gibt, dann gibt es welche, die begründete Anträge schnell durchwinken und zu guter Letzt welche, die feste Altersgrenzen haben und Menschen außerhalb dessen kaum Möglichkeiten haben, egal ob sie ein erhöhtes Risiko haben oder nicht.

Unsere Empfehlung ist immer, einen schriftlichen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen (nicht nur am Telefon oder im Kundenzentrum abwimmeln lassen; obwohl es natürlich sinnvoll ist, sich erstmal ganz unverbindlich dazu beraten zu lassen, wie bei der jeweiligen Kasse das Procedere ist) und bei Ablehnung einen Widerspruch einzureichen. Wir haben uns sagen lassen, dass auch schon Menschen die Leistung bewilligt bekommen haben, wenn sie durchblicken ließen, dass sie die Krankenkasse wechseln, wenn sie keine Kostenübernahme erhalten. Letztlich ist der Wechsel der Krankenkasse auch unkomplizierter als viele denken…

> Die Reihenfolge ist dann meist: (0. unverbindlich über das Procedere der Krankenkasse informieren), 1. Rezept von der ärztlichen Praxis geben lassen, 2. Antrag bei der Krankenkasse stellen, 3. Schriftliche Bewilligung geben lassen, 4. Zur ärztlichen Praxis und sich impfen lassen, dabei die Kosten selbst vorstrecken, 5. Quittungen bei der Krankenkasse einreichen und Geld erstatten lassen.

Natürlich ist es aber auch immer möglich, die Impfung selbst zu bezahlen und als Gesundheitskosten von der Steuer abzusetzen.

Vielleicht auch eine wichtige Info: Es sind 3 Impfungen (2. Impfung: 2 Monate nach der 1. / 3. Impfung: 6 Monate nach der 2.). Jede Dosis kostet mittlerweile ca 170-190 €, aber diese Kosten fallen dann eben immer bei der Impfung an und nicht auf einmal, sodass es sich verteilt. Je nach Praxis wird noch die Beratung in Rechnung gestellt und kommt noch dazu.
*********marin Frau
32 Beiträge
Themenersteller 
@********e_HD Vielen Dank, dass ist sehr hilfreich. *g*
*********marin Frau
32 Beiträge
Themenersteller 
Zitat von *******dDay:
Zitat von *****le8:
Meine Hausärztin hat geraten bei der Frauenärztin abzuklären, ob bereits HPV Viren im Körper nachgewiesen wurden (angeblich testet die Frauenärztin dies alle drei Jahre automatisch über den Abstrich).

Mit diesem Ergebnis sollte ich dann zur Krankenkasse gehen und fragen, ob ich eine Erstattung bekommen würde oder nicht.

Das mit dem Abstrich verstehe ich nicht.

Es ist doch gar nicht relevant, ob Du schon mit einem Stamm infiziert bist.

Die Impfung schützt doch trotzdem vor anderen Stämmen.

(Die Routinetestung bei Gyn ist noch relativ neu. Ich glaube, die wurde 2021 eingeführt.)

Hier wird es genau erklärt:
Gebärmutterhalskrebs-​Screening

Download (20 bis 34 Jahren) https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4865/2024-01-01_G-BA_Versicherteninformation_Gebaermutterhalskrebsscreening_Frauen_20-34_bf.pdf

Download (ab 35 Jahren) https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/erwachsene/krebsfrueherkennung/gebaermutterhalskrebs-screening/#:~:text=Download%20(ab%2035%20Jahren)
*********marin Frau
32 Beiträge
Themenersteller 
*********marin Frau
32 Beiträge
Themenersteller 
Aus der Dlf App | Eine Stunde Liebe | Sexuelle Gesundheit – Welche STI-Checks für wen Sinn machen https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.html?mdm:audio_id=dira_DRW_51f0a132
*******indx Frau
156 Beiträge
Zitat von *********marin:

Für Jungs aber nicht, darum sollte man seine Kinder ...egal welches Geschlecht frühzeitig Impfen lassen
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