impressum
also nach besuch eurer seite muss ich feststellen: auch dort ist kein gültiges impressum vorhanden...
warum impressum und wie?
ein kurzer auschnitt aus einer informationsseite dazu (sicher auch für andere interessant, die eine webseite betreiben):
Muss ich auf meiner privaten Webseite ein Impressum anbringen?
Kurze Antwort
Ja. Im Impressum enthalten sein müssen Name und Anschrift (kein Postfach, keine Dienstadresse, sondern die Wohnadresse!), Telefonnummer, sowie die Emailadresse.
Das Impressum muss von jeder Stelle der Webseite unmittelbar erreichbar sein — z.B. indem auf jeder Seite ein Link "Impressum" enthalten ist.
Der Geltungsbereich des TDG umfasst alle geschäftsmäßig erbrachten Teledienste. Der Geltungsbereich des MDStV umfasst alle Dienste, die Text-, Ton- oder Bilddarbietungen auf Anforderung übermitteln (§2 Abs. 2 Satz 4 MDStV) — was ja Kernpunkt des WWW und jeder Webseite ist.
Die Impressumspflichten sind in §6 TDG bzw. §10 MDStV aufgeführt. Im Folgenden wird die Interpretation am Beispiel des TDG aufgezeigt, sie kann jedoch ohne Beschränkung der Allgemeinheit auf die im MDStV getroffenen Aussagen übertragen werden, da die hier relevanten Aspekte in beiden Gesetzen identisch geregelt sind.
Der Begriff "geschäftsmäßig"
Geschäftsmäßig hat nichts mit gewerblich oder kommerziell zu tun! Der Begriff "geschäftsmäßig" ist zwar im TDG selbst nicht explizit definiert, aber im thematisch nah verwandten TKG:
§3 TKG besagt unter Punkt 5 folgendes: "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht
"Geschäftsmäßig" hat also etwas mit "nachhaltig" zu tun! Das heißt, jede Webseite, die nachhaltig ins Netz gestellt wird, muss ein Impressum enthalten. Ob damit Geld verdient wird oder nicht, ist absolut irrelevant. Es zählt alleine die Nachhaltigkeit. Und nachhaltig ist eigentlich jede Seite, die Ausnahmen davon sind eher theoretischer Natur.
Was muss ins Impressum
§6 TDG regelt, was in ein Impressum rein muss. Das sind unter anderem:
* 1. Name und Anschrift, unter der der Betreiber niedergelassen ist
* 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Zu 1: Mit Anschrift ist wirklich die Wohnanschrift gemeint: Die Anschrift, unter der man niedergelassen ist. Postfachadressen, Dienstadressen oder Ähnliches sind also nicht zugelassen. Menschen, die im Büro oder in einer Metallkasten-0,1qm-Wohnung im Postgebäude leben (und auch dort gemeldet sind), dürften sehr selten sein.
Zu 2: Zunächst offensichtlich ist, dass hier die Angabe der Email-Adresse gefordert wird. Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 13.02.2004 (AZ 6 U 109/03) diesen Satz dahingehend ausgelegt, dass auch die Angabe der Telefonnummer Pflicht ist. Diese Interpretation wird auch durch die Gesetzesbegründung (Alternative Links: Link1, Link2, s.a. Bundesrat-Drucksache 136/01) gestützt, in der es heißt:
"[§6(2) TDG bezieht] sich zumindest auf die Angabe der Telefonnummer und die Angabe einer e-Mail-Adresse."
(S.45 der Drucksache; in der verlinkten PDF-Datei S.48 oben, unter "Zu Nummer 2")
Aufgrund dieser Sachlage würde ich jedem empfehlen, die Telefonnummer im Impressum mit anzugeben. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Wie muss das Impressum erreichbar sein?
§6 TDG besagt, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" sind. Was "ständig verfügbar" bedeutet, muss ich wohl nicht erklären.
"Unmittelbar erreichbar" bedeutet, dass man jederzeit ohne größere Umwege Zugriff zum Impressum gelangen können muss. Das OLG München hat in seinem Urteil vom 11.09.2003 (AZ 29 U 2681/03) festgestellt, dass eine Anbieterkennzeichnung, die über einen doppelten Link mittels "Kontakt" und "Impressum" erreichbar ist, dem Kriterium der unmittelbaren Erreichbarkeit genügt. Mir doch egal.
Was kann mir schon passieren?
Auch hier hat das TDG in §12 eine klare Antwort parat:
* (1): Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
* (2): Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
* wobei bei gewerblichen Anbietern weitere Dinge zu beachten sind, wie z.B. Steuernummer, AGB etc., auf die ich hier jetzt mal nicht eingehen will.