An dieser Stelle könnte man einmal versuchen, die "gesetzlichen" Beurteilungskriterien zu "Porn" auf die gezeigten Beispiele anzuwenden:
Hierzu ist die WIKIPEDIA-Definition schonmal hilfreich:
Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.
Der Gesetzgeber bedient sich hinsichtlich der FSK-Einstufung gerne des "JMS-Reports". Dort finden die Einstufungen veröffentlichter Medien statt. Und der wiederum - so ist abzuleiten - wendet die in Wikipedia gut formulierte Definition an.
Dort wird versucht, die subjektive Wahrnehmung, die Geschichte hinter dem veröffentlichten Medium, so gut wie möglich auszublenden.
Die Bilder mit der Rose vermögen zwar die Fantasie "zu mehr" anregen und zeigen auch die die menschliche Sexualität, jedoch EBEN nicht eine Betonung der Geschlechtsorgane.
Im Unterschied hierzu ist die Restaurantszene zu sehen. Hier wird deutlich, worauf es durchaus auch ankommt. Allein das erigierte Glied in der Hand der Frau führt zur Einstufung "Porn", wenngleich genau diese Betonung durch die Unschärfe in den Hintergrund rücken soll.
Beim UBahn-Bild wieder ist nichts zu erkennen, was dieser Einstufung zum "Opfer" fallen würde. Pornografische Handlungen sind hier zwar erahnbar, jedoch nicht SICHTbar, weswegen es nicht unter jene Einstufung fallen würde. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass zwar die Fantasie und die subjetive Wahrnehmung sehr deutlich machen, was da zu "sehen" ist, es aber eben nicht gesehen werden kann!
Zum anderen Teil der Stilrichtung - ART - haben andere weit mehr Ahnung...