Stalking ist eine Straftat
Er stellt ein Verhalten des Täters unter Strafe, das nicht als Beleidigung, Bedrohung oder Körperverletzung zählt, das für das Opfer aber mehr als nur eine unangenehme Belästigung ist.
Und da wird der JC sehr schnell aktiv werden. Würde der JC nämlich nichts gegen den bewiesenen Stalking-Vorwurf Maßnahmen ergreifen, würden sich die Betreiber der Unterstützung einer Straftat schuldig machen
Das Stalking muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Daran kann es evtl scheitern. Denn nicht alles, was man selber als Stalking definiert, ist dann auch tatsächlich als solches zu werten. Schlimmstenfalls hilft zur Klärung eine entsprechende Rechtsberatung und eine ggf. notwendige Strafanzeige.
Ja, jetzt kommt sicher das Argument, man will sich nicht als Mitglied des JC outen. Sowohl der Rechtsanwalt als auch die ermittelnden Strafbehörden unterliegen da gewissen Schweigepflichten. Und sie kennen garantiert schlimmere Fälle als eine Mitgliedschaft beim Joyclub
LG AM