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Rechtliche Aspekte bei Hotelparties

*******lci Paar
710 Beiträge
Themenersteller 
Rechtliche Aspekte bei Hotelparties
hallo liebe Hotelfans,
kennt sich jemand mit den rechtlichen Aspekten einer
Hotelparty aus ?
Was ist erlaubt, was wird geduldet wenn man als
Paar in einer Hotelsuite eincheckt ?
Wieviele Besucher, die nicht übernachten,
darf man in der Suite empfangen?
wie ist es mit Musik und sonstigen "Geräuschen" ,
die draussen evtl. gehört werden könnten ?
GLG Su
**ix Paar
239 Beiträge
Grundsätzlich gilt das Hausrecht des Hotelbetreibers, da gibt es aber keine generelle Richtlinien.
Solange es niemand stört, ist es sicherlich ok, wenn es stört -weil hörbar- ist nach Erfahrungen in vielen Hotels (vor allem in NRW wie man hört) damit zu rechnen dass die Party ganz schnell vorbei ist, ohne Ermahnung.
Gäste empfangen ist in einer Suite sicherlich kein Problem, viele Betreiber werben damit dass man auch kleine Besprechungen dort abhalten kann o.ä. Wenn aber jemand den Verdacht auf eine Party hat, wird's kritisch. In den jeweiligen AGBs dürfte die Zweckentfremdung ausgeschlossen sein und eine Party ist nunmal nicht Sinn und Zweck einer Suite.
Anscheinend stöbern auch Betreiber gerne hier im Joy, um nach Partys zu suchen, die evtl. in ihren Gemäuern geplant sind.

Interessant ist, dass nun auch airbnb Partys in seinen Objekten ausschließen will, dürfte im Sinn der meisten Vermieter sein.
*********arah Paar
239 Beiträge
🤔 bin mal auf die Antworten gespannt, hatten mal ne Hotelsuite, da hörten wir die Kinder nebenan weinen, hatten unser Date (MMMMF) da aber schon um 18:00 Uhr, da waren die wohl unterwegs, sonst bin ich mir sicher wir wären rausgeflogen. Die feuerten sich gegenseitig an „Fick sie hart“ „Zeig es ihr“ Sarah noch extrem laut gestöhnt, war heftig und Gott sei Dank die Nachbar Suite wohl grad leer ....
********ends Paar
677 Beiträge
Hi Ihr beiden,
ich (der männliche Part) kann zwar rein rechtlich nicht viel dazu sagen, aber durch beruflich regelmässige Hotelaufenthalte zumindest aus Erfahrung sprechen.

Dürfen, dürft Ihr soweit alles (was Lautstärke und Besuchermenge angeht) bis zu dem Zeitpunkt wo es jemanden stört und derjenige sich beschwert.
Also wenn Ihr einen Dreier im Hotel anstrebt, sollte das in der Regel kein Problem sein, denjenigen in der Lobby zu empfangen. Je mehr Gäste desto "stutziger" und aufmerksamer wird dann natürlich auch das Personal.
Meine maximale Besucheranzahl waren bisher 8 Personen und Probleme gab es nie.
TIP: Ggf. ein Hotel mit Hintereingang oder Tiefgarage wählen, dann bekommt das Personal schon einmal gar nichts vom Besuch mit.

In den Hotels wo ich nächtige ist ein Aufenthalt bis 2 Uhr morgens (dann Endet das Ganze spätestens für gewöhnlich) kein Problem. Man sollte aber bedenken das auch in Hotels die Nachtruhe ab 22 Uhr in Kraft tritt, aber meist auch großzügig ausgelegt wird.
Also wilde/laute Schreiarien sind auch im Hotel nicht erwünscht und stören die anderen Hotelgäste. Da kommt es dann auf die Kulanz Eurer mit Hotelgäste an (im Zweifelsfall mitmachen lassen *ggg* )
Hoffe der Beitrag hat etwas geholfen
Eine schöne Woche und liebe Grüße
**ix Paar
239 Beiträge
Und rein rechtlich ist mit einem Hausverbot zu rechnen, wenn man einmal so unangenehm aufgefallen ist, dass ein Rausschmiss fällig war.

Wenn bei der Party das Zimmer übermäßig verschmutzt wird, kann auch eine Sonderreinigung zu Extrakosten anfallen, allerdings muss es dann schon sehr heftig aussehen, ansonsten läuft das stillschweigend unter Kulanz ab.
*****ent Mann
110 Beiträge
ssix Hat alles mit dem Hausrecht & AGB auf den Punkt gebracht. Merci!
Wenn sich alle Benehmen passiert nix...vor allem anderen will ein Hotel Zimmer verkaufen.
Volltrottel, die an der Rezeption nach der GB-Party fragen soll es gelegentlich gegeben haben...
Hilfreich ist nach meiner Erfahrung, wenn für alle Teilnehmer dieselbe „Story“ gilt, falls jemand angesprochen wird. Vorbereitung Silberhochzeit der Tante, Planung Gruppenreise oä.
Viel Spaß allen bei der nächsten HotelParty *smile*
******696 Mann
496 Beiträge
Grundsätzlich gelten die AGB‘s und das Hausrecht des Hotels. Darin ist meistens die Nutzung definiert und somit die Zweckentfremdung ausgeschlossen.


Allerdings gilt auch die nicht bestätigte Handhabung, sofern man nicht über die Strenge schlägt und besonders auffällig ist, so ist jeder Manager über ein verkauftes Zimmer zufrieden, solang sich kein anderer Gast beschwert und nichts versaut wird.

Es sollte dezent und diskret von statten gehen und nicht an der Hotelbar sich mit zwanzig Leuten zusammen finden, um anschließend im Aufzug zu verschwinden. Oftmals haben Aufzüge in Hotels sogenannte Zugangskontrollen, damit nicht jeder auf die Etagen gelangt.

Mittlerweile gibt es z.B. Im Raum Düsseldorf einige Apartments, in denen man ganz ungestört ist und sich über die Nutzung keinen Kopf machen muss.
*******nt1 Mann
294 Beiträge
Hallo Amici........
Am besten fragt ihr wie es normal ist beim Hotel direkt an, und die werden Antwort geben.....Wenn es ein Betreiber ist der auch Swinger ist werden die eventuell mitmachen und ihr werdet nichts Bezahlen müssen !!! Hatte ich auch schon.......
Wenn nichts geht werden die es euch im voraus sagen und dann ist es besser nicht dort zu Buchen... *top*
**ix Paar
239 Beiträge
Zitat von *******nt1:
Hallo Amici........
Wenn es ein Betreiber ist der auch Swinger ist werden die eventuell mitmachen und ihr werdet nichts Bezahlen müssen !!! Hatte ich auch schon.......

Ich weiß nicht, ob ich in so einem Hotel dann eine Party veranstalten würde... *pfui*.
Das mit den Partys bei Airbnb ist doch schön länger so.

Das kenne ich gar nicht anders.
****ity Paar
16.583 Beiträge
Zitat von **ix:
Zitat von *******nt1:
Hallo Amici........
Wenn es ein Betreiber ist der auch Swinger ist werden die eventuell mitmachen und ihr werdet nichts Bezahlen müssen !!! Hatte ich auch schon.......

Ich weiß nicht, ob ich in so einem Hotel dann eine Party veranstalten würde... *pfui*.

Warum?
*********ahrt Mann
50 Beiträge
Das meiste ist gesagt.

Ich habe auch schon erlebt, dass in Stuttgart eine „Privatparty“ in prinzipiell geeigneten Räumen (es war kein Hotel) durch die Polizei und den Zoll schnell gesprengt wurde. Dies war wohl dem Umstand geschuldet, dass die Gäste einen „Kostenbeitrag“ leisteten. Da geht es dann schnell um Steuerhinterziehung.
*******ion Frau
4.850 Beiträge
Ich werde in manchen Lokalitäten gefragt, wenn ich ein EZ buche und mein Arbeitskollege später zum arbeiten erscheint, dezent der Hinweis gegeben wird, nur bis 2, keine Übernachtung, Lautstärke etc.

Bei einem wurde es auch kontrolliert ...
*******lci Paar
710 Beiträge
Themenersteller 
vielen lieben Dank an euch alle,
die uns geantwortet haben

*danke*

das war eine grosse *hilfe*
GLG AD
*********an63 Mann
17.879 Beiträge
Das Dulden derartiger Partys liegt beim Betreiber des Hotels.
Sollten Beschwerden anderer Gäste kommen, wird er sicherlich tätig werden und, wie schon öfter geschehen, die Party durch einen privaten Sicherheitsdienst oder sogar die Polizei beenden lassen.
ggfs. gibt es noch eine Strafanzeige und Hausverbot

mit dem Risiko musst du halt leben.
In den Emiraten würde ich es dir gar nicht empfehlen, da wanderst du direkt in den Knast, und ein Anwalt wird dir dort sicherlich nicht helfen. (für Masos aber auch empfehlenswert, es gibt dafür auch Auspeitschen auf dem Marktplatz )
****hos Mann
64 Beiträge
Spannende Aspekte, gute Ideen. Eine Frage habe ich auch noch. Der Veranstalter nimmt ja Geld ein. Muss er das irgendwie versteuern? Oder ist das . . . "easy schwarz".
**ix Paar
239 Beiträge
Kommt auf den Umfang an. Wenn nur die Kosten gedeckt werden sollen und ein evtl kleiner Gewinn verbleibt, interessiert das niemanden.
Betreibt man es (öfters) mit eindeutiger Gewinnabsicht, sind das Einnahmen die versteuert werden müssten...und das ist dann auch gewerblich anzusehen.
*******mcat Mann
3.661 Beiträge
Beim Buchen übers Internet bzw beim Heraussuchen des Hotels kann man zumeist auch die AGB der Hotelanbieter lesen.
In manchen dieser AGBs&Hausordnungen steht eindeutig drin, wie das mit Besuchen etc. gehandhabt wird. In einem Falle kürzlich ging das soweit, das klar erkennbar war, dass die Hotelbetreiber keine weitere Nutzung des Zimmers zu privaten Zwecken wünschen.Es war ein Wink mit dem Zaunpfahl, den höchstens ein völlig unbedarfter Mensch missverstehen konnte. Und ein solch unbedarfter Mensch wird wahrscheinlich ohnehin keine Swingerparty im Hotel planen.

Man kann trefflich darüber streiten, ob manche solcher Verbote zulässig und zeitgemäß sind. Unbestreitbar aber gilt das Hausrecht des Anbieters - und basta.

Man hat ja in der Regel die Wahl und sucht sich ein Hotel und Apartment, ggfs auch Suite, was zu einem und zu seinen Bedürfnissen passt.

Und dass Rücksicht auf andere Gäste erforderlich ist, sollte man auch nicht erst diskutieren müssen. Das ist einfach so.

Wers laut und heftig und mit möglichst vielen Mitspielern treiben will, muss halt eine einschlägige Lokation buchen, wo der Zweck der Buchung einvernehmlich bzw. bereits durch das Angebot des Betreibers klar ist.
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