Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü hebt das Beherbergungsverbot
Zitat von *********chaft:
„Beherbergungsverbot
Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg gekippt vom Verwaltungsgericht Mannheim gekippt kam gerade im Radio
Der Verwaltungsgerichtshof des Landes hat das Beherbergungsverbot für Baden-Württemberg aufgehoben. Zuvor hatte Ministerpräsident Kretschmann dessen Lockerung im Landtag verkündet.
Das Verbot sei unverhältnismäßig und greife in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein, so die Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in einem Eilverfahren. Konkret sei es einer Familie nicht zuzumuten, Corona-Tests für alle Mitglieder zu organisieren, auch die Kosten dafür seien zu hoch. Die Richter haben damit den Antragstellern aus Nordrhein-Westfalen Recht gegeben, die einen Urlaubsaufenthalt im Landkreis Ravensburg gebucht hatten. Dafür hätten sie einen negativen Coronatest vorweisen müssen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
Nach meiner Kenntnis gilt das ab sofort - also keine Beherbergungsverbot mehr in Baden-Württemberg.
Das heißt für mich aber nicht Schnackseln auf Teufel komm raus (Grund s.o.)