Events 2025- Teilnahmevoraussetzungen/ Rückblick 2024
Manches Neu in 2025!Hallo Zusammen,
nachdem wir auf Grund der miserablen Erscheinungsquoten in 2023 in diesem Jahr einiges geändert haben, konnten wir neue Erkenntnisse gewinnen, die wiederum in die Planung für 2025 einfließen.
Da wir jetzt zeitnah nach und nach die 2025er Veranstaltungen online stellen, gibt es vorab diese Seite als Ergänzung, damit jede(r) weiß, unter welchen Voraussetzungen wir Gäste freischalten.
1. Fazit 2024 & Insights
Eine der gravierenden Änderungen in 24 war das Umstellen auf VK.
Wir haben den ursprünglich geplanten Prozess sukzessive angepasst- Learnin by doing. Ein wesentliche Änderung bestand darin, dass finale Zahlungsziel näher ans Event zu rücken.
Erfreulicherweise haben viele das Prinzip begriffen und in Anspruch genommen.
Was sich ebenfalls bewährt hat, war Mehrfachhintereinanderstornierer-/Innen nur noch gegen Ticketkkauf per Vorkasse und nach Zahlungseingang freizuschalten. Die Quote derer, die sich darauf eingelassen haben, lag bei gigantischen 6,8%- was aber auch gut ist. Warum, dazu kommen wir gleich.
Insgesamt konnten wir über alle Parties in ganz Deutschland durch unterschiedliche Maßnahmen die Erscheinungsquoten (= finale Gästeliste am Eventtag um 20.00 Uhr im Verhältnis zu Erscheinenden) von 62,5% in 2023 auf 79% in 2024 steigern.
2. Übergeordnetes Ziel in 2025
Abgeleitet aus der o.a. Entwicklung und den neuen Erkentnissen bleibt es das Ziel in 2025, die Quote Anmeldungen/ Erscheinungen weiter zu steigern.
Das Ganze bedeutet für uns als Veranstalter, dass wir ein noch valideres Gefühl für die Frage Aufwand/ Nutzen bekommen.
Für die Clubs bedeutet es eine gesteigerte Planungssicherheit in Bezug auf Personal und Catering, für Euch als Community bedeutet es ein faireres Miteinander, wenn Ihr Euch darauf verlassen könnt, dass ein Großteil der angemeldeten Personen auch erscheinen.
Deswegen werden wir in 2025 noch stärker auf vorherige Reduktion setzen. Alle, die uns kennen, wissen eh, dass wir komplett 0 Interesse daran haben, Gästelisten künstlich aufzublasen.
Entweder bekommen wir es alle zusammen UND miteinander hin, Events zu feiern, die in einem gesunden Verhätlnis stehen oder halt nicht. Dann ist das so. Da fließen ganz normale unternehmerischen Überlegungen ein, die dann im Ergebnis wertungsfrei betrachtet werden.
Alsoooo, so schauts aus in 2025
3. Teilnahmevoraussetzungen 2025
a) VK/AK: was gilt?
Grundsätzlich werden wir bis auf die unter b) aufgeführten Sonderfälle niemanden nötigen, VK zu leisten, werden aber die erheblichen Preisunterschiede zwischen VK und AK aufrecht erhalten. Wer- im Prinzip ohne Not- eher Unverbindlichkeit möchte, zahlt halt dafür entsprechend, da gibts kein "richtig" oder "falsch"
Deswegen hier noch mal für Alle: wie läuft das mit der VK und wie bzw. bis wann bekomme ich sie zurück, wenn ich doch storniere?
1) Stornierungen bis maximal 3 Tage vor dem Event: Rückerstattung oder Gutschrift für ein anderes Event.
2) Stornierungen bis maximal 48 Stunden vor dem Event: Gutschrift für ein anderes Event
3) Stornierungen kürzer 48 Stunden vor dem Event: automatischer Verfall des Tickets
4) Ausnahmen Premiumgäste oder plausible Stornogründe (hierunter fällt ausdrücklich nicht: Auto kaputt, Perioden, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte, plötzliche Geschäftsreisen, Krankheitsbilder, die Tage vorher klar waren, nicht erschienene Babysitter, plötzlich auftauchender Besuch)
5) Anmeldungen zum Event, die nicht spätestens bis 72 Stunden vor der Party eingehen und wo keine Vorkasse mehr möglich ist: hier besteht die Option, an der Abendkasse zu zahlen, sofern es noch freie Plätze gibt. Allerdings werden die Eintrittspreise gem. der jeweiligen Eventbeschreibung erheblich höher sein als für die Vorkasse.
b) Wer kommt nur noch gegen vorherige VK auf die Gästeliste mit welchen Konsequenzen?
1. Mehrfachhintereinanderstornierer-/Innen
Wer zweimal hintereinader storniert hat oder dessen Erscheinungsquote bei 1:3 oder schlechter liegt, kommt nur noch gegen vorherigen Ticketkauf per Vorkasse auf die Gästeliste.
Ablauf: Freischaltung nach Zahlungseingang.
Konsequenz: bei erneuter Stornierung (unabhängig vom Wann) oder unstorniertem Nichterscheinen: es erfolgt keine Erstattung, platt gesprochen: Kohle ist weg
2. Solomänner ohne Echtheitsprüfung
Hier gilt dasselbe Prinzip. Wer VK leistet und dann tatsächlich erscheint, hat bei den nachfolgenden Events dann das Wahlrecht zwischen VK und AK
3. Solomänner U30, die sich erstmalig anmelden und entweder uns und/ oder befreundeten Clubs/ Veranstaltern nicht bekannt sind
Selbes Prinzip. Es tut uns schrecklich leid, aber das ist halt nun mal eine der Erkenntnisse aus 2024: die Quote unstornierter Nichterscheiner bei Erstanmeldung ist bei Männern U30 extrem und auffällig hoch. Auch wenn es keine Blacklisten gibt, ist es ja nicht so, dass sich Veranstalter und Clubs nicht austauschen; die gemachten Erfahrungen sprechen da Bände.
Auch hier gilt: leistet Ihr VK und erscheint, dann habt Ihr bei zukünftigen Veranstaltungen keine VK-Pflicht mehr.
4. Stornierungen am Eventtag
Wir werden in 2025 keine Gäste mehr auf die Gästeliste setzen, die in 2024 am Eventtag storniert haben- auch hier gilt VK-Pflicht, mit der Ausnahme, dass Ihr unter den normalen Bedingungen stornieren könnt, das heißt, bis 78 Stunden vor dem gibt es bei Stornierungen das Geld zurück.
Es tut uns wahnsinnig leid für diejenigen, die tatscählich am Eventtag ihre Tage bekommen, denen der Babysitter absagt, die kurzfritig beruflich ins Ausland müssen, deren Auto kaputt geht, die unangemeldeten Besuch von Freunden oder Familie bekommen, die ganz, ganz plötzliche Krankheitsbilder aufweisen usw., usw.
Aber in der Breite hat das an Eventtagen nix mehr mit den Statistiken im normalen Leben zu tun.
Fragt bspw. mal bei einem Abitreffen oder einer Familienfeier nach, wie viele der anwesenden Damen ausgerechnet an diesem Tag außerplanmäßig ihre Periode bekommen haben. Bei uns liegt sie bei den Stornogründen von Paaren am Eventtag bei knapp 55%...
Ja, das ist "Sippenhaft", aber da können sich dann diejenigen, die es wirklich betrifft, bei denjenigen bedanken, die es nicht so mit Verbindlich- oder Zuverlässigkeiten haben und alle denselben sich widerholenden Stuss erzählen. Bei Stornierungen ist es im Grunde nicht anders als bei laufenden Strafverfahren: es kann besser sein, einfach nichts zu sagen.
Wie gesagt: Ihr könnt da ganze entspannt sein, Ihr erhaltet Euer Geld bei Stornierungen bis 72 Stunden vor der Party zurück. In der Regel ist es so, dass die meisten der Stornogründe am Eventtag eh schon vorher klar sind. Wenn Ihr also dann bis 72 Stunden vorher storniert, leiden darunter nicht die Clubs (die in der Regel 72 Stunden vor der Party in die abschließende Catering- und Partyplanung gehen) und auch nicht die anderen Gäste, die dann bei einer plötzlichen Tragödienhäfung und damit einhergehender Gästelistenreduzierung noch ausreichend Zeit haben, sich ggf. für andere Veranstaltungen anzumelden.
Dies gilt natürlich nicht für uns bekannte oder Premiumgäste, wo wir aufgrund der bisherigen Zuverlässigkeiten blind darauf vertrauen, dass die genannten Gründe tatsächlich zutreffen.
In diesem Sinne freuen wir uns auf ein noch verbindlicheres 2025 mit tollen Gästen, heißen Abenden und bleibenden Erinnerungen.
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Karsten & Kira