@ Marco und Joyclub
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sofern wir von elektronischer musik (underground/club/indi) sprechen, ist die verbreitung von promo-mixes/live-sets von den produzenten ausdrücklich erwünscht, da diese musik zu 95% gar nicht der GEMA unterliegt, bzw. der GEMA überhaupt in irgendeiner art und weise angeschlossen ist.
wenn ich mir meine tracks und schallplatten anschaue,finde ich nirgendwo ein GEMA-zeichen.
sobald sich allerdings tracks im mix befinden,die bei der GEMA gelistet sind, kann und darf die GEMA einschreiten, weil hier der joyclub ein "tor" zu illegalen downloads sein könnte bzw. ist.
ein mix ist keinesfalls das juristische gedankengut des DJs und hat somit keinerlei rechtsanspruch.
schliesslich arbeitet man ja mit dem "gedankengut" anderer künstler und erschafft nichts neues.
die GEMA muss die rechte der künstler vertreten.schliesslich zahlt man als GEMA-mitglied ja auch einen beitrag und profitiert davon.
aber solange die nix dagegen haben, ist doch alles okay !
man darf seine mitschnitte und promo-sets niemals und unter keinen umständen verkaufen. das gibt ärger !
ich kann den joyclub einerseits verstehen.
andererseits ist die verbeitung von livemitschnitten und promo-sets von DJs, die keinerlei gewinnabsicht haben, gängige praxis und wird von keinem underground-label verfolgt,da die musik ,zum allergrössten teil, ja nur in clubs gespielt wird und dem normalen konsumenten in der regel nicht zugänglich ist.
wo kein kläger, da kein richter !
bei facebook und co. sind links zu soundcloud und co. absolut in ordnung, da der"DJ" das rechtliche risiko trägt und nicht facebook !
wenn der joyclub schon künstler-seiten erlaubt, muss er auch gewährleisten,dass er sich präsentieren darf. und ein DJ kann das nur durch seine musik.
der joyclub sollte einen passus in ihre AGB aufnehmen, in denen festegelegt ist, dass der künstler alle rechtlichen konsequenzen für seine uploads und links zu tragen hat. dann ist alles in ordnung.
mahlzeit und gruß
stephan