Bei uns in Niedersachsen wird die Ausgangssperre auch heiß diskutiert.
Ich betreue die Hunde von zwei berufstätigen Frauchen. Eine muss wegen der Corona Krise nicht arbeiten. Das andere Frauchen wird aber erstmal weiter arbeiten müssen.
Sie bringt mir ihren Hund vor dem Dienst und holt ihn anschließend wieder ab. Wir wohnen zwar im selben Landkreis, aber nicht in der gleichen Gemeinde. Unsere beiden Wohnorte sind auch nicht in der gleichen Gemeinde, wie ihr Arbeitsplatz.
Ich habe keinen eigenen Garten, deswegen gehe ich immer größere Gassi- und Spiel Runden mit dem Hund. Das stellt alles sonst kein Problem dar, aber nun bei der Ausgangsperre
Wir sind immer abseits vom Trubel unterwegs, begegnen aber auch manchmal Hunde Spaziergänger.
"Handlungen zur Versorgung von Tieren" sind wohl auch während der Ausgangssperre erlaubt.
Aber fällt nun darunter? Für mich ist die Sachlage klar. Wenn diese Sperre wirklich kommt und ich verwarnt werde, dann werde ich wohl mit demjenigen richtig anfangen zu diskutieren
Bleibt gesund