Naja, das Video ist ungefähr so lustig wie "Charlie Charia" mit dem Spruch "100 Peitschenhiebe, wenn Sie sich nicht totlachen" auf der Titelseite der Hebdo.
Judentum, Islam und Christentum haben gemeinsame Wurzeln, die ca. 4000 Jahre zurück liegen.
Das Bildverbot der Thora sehr viel später entstandenen Thora bezieht sich, für sich genommen, in der Wortwahl sehr klar auf Statuen.
Eine der christlichen Übersetzungen spricht von Bildnissen und Götzendienst, was dem damit gemeinten historischen Inhalt gerecht werden dürfte.
Ähnlich wie in Bezug auf unsere Gesetze verändert sich die Auslegung, die Exegese, je nach historischem Kontext.
Dieses Bildverbot hat die Entwicklung der jüdischen Kultur bestimmt.
So wie unser Christentum wesentlich zur Entwicklung der bildenden Künste beigetragen hat.
Im Koran gibt es soweit ich weiß kein Bildverbot, aber der "Götzendienst" wird direkt angesprochen.
Zur Zeit, als diese Texte entstanden, war es üblich Tiere, Sonne, Mond und Planeten als Götter zu verehren, Monotheismus war innovativ.
Jetzt wollte ich gerade schreiben, dass sie zuerst nicht schriftlich hinterlegt, sondern ausschließlich mündlich weiter gegeben wurden. Aber das stimmt so nicht.
Die z.B. auffallend ähnlichen Schöpfungsgeschichten der hier angesprochenen Religionen/Kulturen haben ihren Ursprung offenbar in mündlichen Überlieferungen, die zu ihrer Zeit z.B. auf Tontafeln festgehalten wurden. Es gab ein einziges fixiertes "Original" auf der Welt. (Oder viele verschiedene?)
Egal.
Angela Merkel hat islamisierten Terrorismus als Gotteslästerung bezeichnet.
Und wäre dieser Begriff bei uns nicht so sehr in Vergessenheit geraten, dann würden wir sehr wahrscheinlich sagen, dass Satire in diesem Fall als Gotteslästerung gewertet wurde.
Gotteslästerung/Blasphemie wurden bei uns vor nicht all zu langer Zeit noch mindestens mit Pranger, Verlust der Zunge u.ä. geahndet.
So. Und nun zum Punkt. Deutschland 2014:
§ 166 StGB
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören