Manu_und_Stefan
der fehler woanders. korrekterweise hätte von mir heißen müssen"du darfst schon, kannst aber nicht"
mit diese aussage meine ich, dass jedem einkommensbezieher die möglichkeit offen steht, sein zu versteuerndes einkommen durch abschreibungen zu reduzieren.
mit dieser aussage meine ich auch, dass du es eben nur nicht kannst, weil du persönlich nicht dazu in der lage bist.
letzteres wird zum beispiel dadurch deutlich, dass du die argumentation nun plötzlich auf ein ganz anderes objekt beziehst - den kleinen unternehmer.
bislang haben wir über die bezieher einkommen in millionenhähe gesprochen, wie sie vorständen gewährt werden. und deren angeblicher besserer abschreibungsmöglichkeiten.
werden in unternehmen abschreibungen getätigt, beziehen diese sich auf getätigte investitionen.
• diese dienen 1. dazu einen werteverzehr auszugleichen. die möglichkeiten über den tatsächlichen werteverzehr hinaus abzuschreiben sind gesetzlich arg eingeschränkt und unter dem strich kaum der rede wert.
• die investitionen 2. werden keinesfalls dazu getätigt, das vermögen des eigentümers still zu vermehren, sondern die arbeitsplätze langfristig zu erhalten, sicherzustellen, dass dein gehalt trotz produktivitätsverlust zumindest auf gleicher höhe zu halten oder sogar noch geringfügig steigern zu können.
• wenn 3 auf diese tatsächlich stillschweigend dazu geeignet sein sollten, unversteuert vermögen zu schaffen, betrifft dies nicht die gezahlten einkommen der vorstände, sondern das vermögen der eigentümer der unternehmen. dies können aufgrund der aktienbeteiligungen auch die vorstände sein, ebenso aber auch genau so du selbst. aktien gibt´s für jedermann erhältlich an jeder straßenecke.
4. bleibt diese vermögensmehrung nur so lange steuerbegünstigt, wie daraus kein einkommen resultiert. wenn der kurs deiner aktien aufgrund "ungangener" steuern steigt, steigt zwar dein buchmäßiges vermögen, mehr aber auch nicht. in dem moment, indem der vermögensgewinn realisiert wird, fällt sofort die hierfür fällige steuer an.
nun zurück zur möglichkeit, eben das persönliche einkommen durch abschreibungen zu reduzieren. hier weichst du plötzlich von abschreibungen auf abzugsbeträge aus. wenn diese bei dir beschränkt sind, dass reduziert sich dieser anteil bei einem millioneneinkommen auf fast null, während bei dir selbst wenigstens noch prozente drin liegen.
während du mit diesen möglichkeiten dein zu versteuerndes einkommen um 10% senken kannst, machten die von dir genannten höchstbeträge beim millionenverdiener bescheidene 0,00xxx % aus.
diese übervorteilung der spitzenverdiener kannst du also nicht meinen.
die möglichkeiten der reduzierung der steuerlast eines wie auch immer bezogenen einkommens stehen in unserem system nichts desto trotz allen einkommensbeziehern gleichermaßen zu. auch dir. du darfst schon und zwar genau so, wie diejenigen aus den hier diskutierten kreisen. kannst es eben nur nicht.
ich verschwinde nun und verabschiede mich bis ins neue jahr, nicht ohne mich mit einem "guten rutsch" für dich und die anderen hier beteiligten zu verabschieden!
katergrüße