Erklärung
Na klar, habe ich mir schon gedacht.
Doch, die Geschichte lässt mir einfach keine Ruhe.
Ich habe mich jetzt in den Patentrechten und den –pflichten eingelesen.
Ein Patent entsteht nicht automatisch mit Anmeldung der Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Erfindung kann erst dann tatsächlich patentiert werden, wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren mit positivem Ergebnis durchlaufen wurde.
Erst mit der Patenterteilung setzt Ihr Schutz- und Verbietungsrecht ein.
Ein erteiltes Patent wirkt ab dem Anmeldetag (rückwirkend) maximal 20 Jahre lang.
Für dieses „Schwerkraftantriebspatent“ in Anführungsstrichen wurde lediglich eine Anmeldegebühr von 60€ bezahlt. Nach der Anmeldung am 14.05.2004 bleibt die Erfindung 18 Monate lang geheim, danach wird sie offen gelegt. Das geschah am 08.12.2005 im Patentblatt.
Jeder Erfinder hat ab Anmeldetag sieben Jahre Zeit, den Prüfungsantrag zu stellen. Dafür sind wiederum Gebühren fällig. Zudem kommen dann noch die Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung der Anmeldung.
Wenn dann der Patentprüfer feststellt, dass die Erfindung neu ist, auf erfinderischer Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist und die Anmeldung auch alle sonstigen formalen Voraussetzungen erfüllt, erteilt er ein Patent.
Dieser Schwerkraftantrieb ist also über die Offenlegungsschrift nicht hinaus gekommen und hat den Erfinder bisher nur 60€ (bzw. 50€ Online) gekostet, für sagen wir mal Nichts, na ja nicht ganz, für gute Unterhaltung. Ist ja auch schon was und er kann sagen, er hat eine Erfindung patentieren lassen. Er muss ja dabei nicht erwähnen, dass sein Schwerkraftantrieb nicht über die Offenlegung hinaus gekommen ist.